Für die Polizei in Hamburg stehen Silvester insbesondere mögliche illegale Corona-Partys im Fokus.
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu, doch an Silvesterpartys oder größere Versammlungen ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu denken. Welche Regeln gelten in Hamburg und den Bundesländern im Norden in der letzten Nacht des Jahres? Die MOPO gibt einen Überblick.
Sowohl an Silvester als auch am Neujahrstag gelten in Hamburg – anders als an den Weihnachtsfeiertagen – die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Das heißt, dass sich höchstens der eigene Hausstand mit einem anderen treffen darf, aber insgesamt dürfen es höchstens fünf Personen sein. Kinder unter 14 Jahren zählen bei dieser Berechnung nicht mit.
Für die Polizei Hamburg stehen an Silvester laut einer Sprecherin insbesondere der öffentliche Raum und mögliche illegale CoronaPartys im Fokus. An diesen Tagen sei die Polizeipräsenz traditionell höher als an den vorherigen Festtagen.
Zusätzlich wird es ein bundesweites An- und Versammlungsverbot geben. Das bedeutet, dass sich in der Öffentlichkeit keine Gruppen treffen dürfen. Darüber hinaus gilt ein Böllerverbot an Silvester in ganz
Hamburg. Auch der Verkauf von Raketen und Böllern ist untersagt.
Davon ausgenommen ist Kleinstfeuerwerk, zu dem unter anderem Wunderkerzen bis 30 Zentimeter, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk zählen. Diese dürfen an Silvester in Hamburg abgebrannt werden.
Für den ganzen Norden gelten ebenfalls die Kontaktbeschränkungen, das An- und Versammlungsverbot
sowie der Verkauf von Pyrotechnik – die Regeln zum Böllern unterscheiden sich allerdings.
In Schleswig-Holstein ist es untersagt, Feuerwerk auf Straßen und Plätzen zu zünden, auf denen „mit verstärktem Personenaufkommen“zu rechnen ist. Das gilt unter anderem an vier Stellen in Kiel: im Umfeld des Bahnhofs, an der Kiellinie samt seeseitig angrenzenden Flächen sowie auf dem
Vinetaplatz und dem KurtSchumacher-Platz.
Verboten sind Böller in Kiel auch in städtischen Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark zum Schutz der dort lebenden Wasservögel. Raketen dürfen auch nicht im Umkreis von 200 Metern von Reetdachhäusern gezündet werden.
In Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das landesweite Verbot für rechtswidrig erklärt.
Das Land hat daraufhin seine Verordnung angepasst. Demnach ist Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen verboten. Welche Flächen das betrifft, legen Landkreise und große Städte fest.
In Bremen und Bremerhaven ist Silvesterfeuerwerk grundsätzlich untersagt, denn auch hier gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerksartikeln. Damit dürfen Menschen auch keine Raketen und Böller zünden, die sie schon zu Hause haben, etwa aus dem Vorjahr. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen, die ganzjährig gekauft werden können, dürfen verwendet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern darf auf öffentlichen Straßen und Plätzen kein Feuerwerk stattfinden.