Hamburger Morgenpost

Gastronom soll Corona-Hilfen zurückzahl­en

ST. PAULI „Zeitpunkt der Forderung sehr ungünstig“. Finanzsena­tor zeigt Verständni­s für Restaurant­betreiber

- MARVIN WENNHOLD marvin.wennhold@mopo.de

Wegen Corona sind die Lokale in Hamburg dicht und viele Gastro-Betreiber finanziell am Limit. Sie konnten sich teilweise nur durch die Corona-Hilfen der Länder und des Bundes über Wasser halten – so auch Isidro Alarcon, der ein Restaurant auf St. Pauli betreibt. Anfang des Jahres bekam er jedoch eine Aufforderu­ng, genau diese Hilfen jetzt zurückzuza­hlen. Der verzweifel­te Gastronom könnte kein Einzelfall bleiben.

Seit mehr als sechs Jahren betreibt Alarcon das Restaurant „Marend Tiroler Küche“an der Feldstraße auf St. Pauli. Wie fast alle Gastronome­n in der Hansestadt traf ihn die Corona-Pandemie Anfang vergangene­n Jahres mit voller Wucht: Wegen der Corona-Maßnahmen musste er seinen Laden für die meiste Zeit schließen – nur Abholer durfte er mit Essen versorgen. Das führte zur finanziell­en Schieflage.

Die Corona-Hilfen von Bund und Ländern im März verschafft­en ihm kurzfristi­g etwas Luft: „Durch die erste Corona-Hilfe gelang es mir, den Laden gerade so über Wasser zu halten“, sagt Alarcon im MOPO-Gespräch. Nach eigenen Angaben musste er seit Beginn der Pandemie seinen Laden für sechs Monate schließen.

Anfang dieses Jahres dann der nächste Schock: ein Brief der Hamburgisc­hen Investitio­nsund Förderbank (IFB). Darin die Aufforderu­ng, den ausgezahlt­en Betrag der Corona-Soforthilf­en

von 20 000 Euro innerhalb eines Monats zurückzuza­hlen. Der Grund: Laut IFB habe im Zeitraum vom April bis Juni kein Liquidität­sengpass bestanden.

Für Alarcon, der sein Lokal seit Monaten in seiner Existenz bedroht sieht, ist diese Forderung unverständ­lich: „Durch die Forderung, den Betrag in Gänze innerhalb eines Monats zurückzuza­hlen, ist mein Restaurant in großer Gefahr. Ich steuere gerade direkt auf eine Schließung zu.“Die Tatsache, dass ihm trotz der Rückforder­ung die aktuellen Dezemberhi­lfen von der IFB erneut bewilligt wurden, wirft weitere Fragen auf. „Dieses Mal hat den Antrag der Steuerbera­ter über

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