Ich halte den Zeitpunkt für diese Forderung für sehr ungünstig.
nommen, da hat alles reibungslos geklappt.“
Nach dem Schock durch die plötzliche Rückzahlungsaufforderung reichte er Widerspruch ein und wandte sich parallel an die Anwaltskanzlei „Gansel Rechtsanwälte“aus Berlin, die ihm von einem befreundeten Gastronomen aus Hamburg empfohlen wurde.
Der Berliner Anwalt Paul Czakert hat zum ersten Mal mit einer solchen Forderung zu tun. Für ihn ist das Timing der Rückzahlungsforderung denkbar schlecht: „Ich halte den Zeitpunkt für diese Forderung für sehr ungünstig – auch vor dem Hintergrund, dass die Novemberhilfe noch sehr schleppend ausgezahlt wird.“Die Leute hätten gerade einfach kein Geld. Seiner Meinung nach beweisen die Behörden damit „überhaupt kein Feingefühl“.
Doch warum kommt die Forderung gerade jetzt? Laut
Czakert hätten viele Gastronomen, wie üblich, am Ende des Jahres oder auch parallel mit dem Einreichen des Antrages für die Novemberhilfen, die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) an die Stadt übermittelt. „Die wird dann geprüft, und wenn es Unstimmigkeiten bei den Fixkosten gibt oder die Zahlen in den betreffenden Monaten doch besser waren, als im Antrag prognostiziert, wird im Anschluss oft die Rückzahlungsforderung verschickt.“
Anwalt Czakert bemängelt: Anstatt zu warten oder den Betrag mit den anderen Hilfen zu verrechnen, käme jetzt diese Forderung. Isidro Alarcon wird kein Einzelfall bleiben: „Wir sind uns sicher, dass jetzt reihenweise solche Forderungen an die Gastronomen verschickt werden. Ich rate jedem, der so ein Schreiben bekommt, es von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“
Die Finanzbehörde ist sich nach eigenen Angaben der Belastung durch die Rückzahlungsforderungen bewusst: „Rückforderungen lassen sich leider mit Blick auf die Regularien des Bundes nicht gänzlich vermeiden. Aber wir wissen, dass es im aktuellen Lockdown und angesichts teilweise noch ausstehender Bundeshilfen eine echte Härte wäre, solche Rückforderungen jetzt auch zu vollziehen“, erklärt Finanzsenator Andreas Dressel auf MOPOAnfrage.
Demnach habe die Behörde daher mit einer eigenen Initiative erreicht, dass die Abrechnung der Hilfen mit dem Bund um ein halbes Jahr bis zum Jahresende 2021 hinausgeschoben werde. Daher wird die Behörde laut Dressel die „Vollziehung solcher Rückforderungen grundsätzlich bis auf Weiteres zurückstellen.“Damit sollen Mehrbelastungen in der „kritischen Phase der Pandemie“vermieden werden – ganz aus der Welt sind die Forderungen damit aber nicht.
Laut der Finanzbehörde sind im Rahmen der Hamburger Corona-Soforthilfen aktuell etwa 3700 Forderungen dieser Art in einem Gesamtvolumen von rund 34 Millionen Euro gestellt worden. Es sind somit viele weitere Hamburger Gastronomen betroffen, die sich teilweise auch schon vor dem Bescheid der IFB in einer prekären Lage befanden und deren Sorgen nun noch größer werden.
Paul Czakert, Rechtsanwalt