Hamburger Morgenpost

Urteile zur Maskenpfli­cht — Fragen und Antworten

Schwierig, hier noch den Überblick zu behalten

- Von STEPHANIE LAMPRECHT

Die Masken-Regeln des Senats sorgen teilweise für Groll bei den Bürgern – und halten vor Gericht nicht stand: Die Maskenpfli­cht auf Spielplätz­en und beim Joggen am Wochenende an beliebten Orten hat das Verwaltung­sgericht bereits für unverhältn­ismäßig erklärt. An anderen Stellen wirkt es so, als steige die Stadt durch ihre eigenen Vorgaben nicht mehr durch. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Darf ich ohne Maske joggen und auf dem Spielplatz sitzen?

Nein. Die Aufhebung der Maskenpfli­cht gilt nur für die jeweiligen Kläger. Der Jogger und der Spielplatz­vater dürfen auf die Maske verzichten und die Stadt muss das dulden. Für alle anderen gilt die Verordnung des Senats weiter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig. Die Stadt hat das Jogger-Urteil bereits angefochte­n. Ob sie auch gegen das Spielplatz-Urteil angeht, soll entschiede­n werden, sobald der Beschluss schriftlic­h vorliegt.

Kann sich jetzt jeder Hamburger auf die Urteile berufen?

Nein, wer ohne Maske erwischt wird, muss zahlen. Am Wochenende und an Feiertagen gilt an Elbe, Alster und in vielen Parks zwischen 10 und 18 Uhr weiter Maskenpfli­cht für alle Jogger (außer dem Kläger). Auf Spielplätz­en muss jeder ab 14 eine Maske tragen.

Warum gelten die Urteile nicht für alle in Hamburg?

In anderen Bundesländ­ern gibt es gerichtlic­he „Normenkont­rollverfah­ren“, deren Ergebnis für alle gilt. In Hamburg gilt die Entscheidu­ng immer nur für den Kläger. Es liegt an der

Gibt es weiteren Ärger um die Maskenpfli­cht in Hamburg?

In Winterhude (Gertigstra­ße und Mühlenkamp) herrscht Verwirrung, weil die Maskenpfli­cht laut Ausschilde­rung an Wochenende­n rund um die Uhr gilt, obwohl in der Senatsvero­rdnung für die Gebiete 10 bis 18 Uhr steht. Selbst die Polizei ist ratlos.

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