Urteile zur Maskenpflicht — Fragen und Antworten
Schwierig, hier noch den Überblick zu behalten
Die Masken-Regeln des Senats sorgen teilweise für Groll bei den Bürgern – und halten vor Gericht nicht stand: Die Maskenpflicht auf Spielplätzen und beim Joggen am Wochenende an beliebten Orten hat das Verwaltungsgericht bereits für unverhältnismäßig erklärt. An anderen Stellen wirkt es so, als steige die Stadt durch ihre eigenen Vorgaben nicht mehr durch. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Darf ich ohne Maske joggen und auf dem Spielplatz sitzen?
Nein. Die Aufhebung der Maskenpflicht gilt nur für die jeweiligen Kläger. Der Jogger und der Spielplatzvater dürfen auf die Maske verzichten und die Stadt muss das dulden. Für alle anderen gilt die Verordnung des Senats weiter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat das Jogger-Urteil bereits angefochten. Ob sie auch gegen das Spielplatz-Urteil angeht, soll entschieden werden, sobald der Beschluss schriftlich vorliegt.
Kann sich jetzt jeder Hamburger auf die Urteile berufen?
Nein, wer ohne Maske erwischt wird, muss zahlen. Am Wochenende und an Feiertagen gilt an Elbe, Alster und in vielen Parks zwischen 10 und 18 Uhr weiter Maskenpflicht für alle Jogger (außer dem Kläger). Auf Spielplätzen muss jeder ab 14 eine Maske tragen.
Warum gelten die Urteile nicht für alle in Hamburg?
In anderen Bundesländern gibt es gerichtliche „Normenkontrollverfahren“, deren Ergebnis für alle gilt. In Hamburg gilt die Entscheidung immer nur für den Kläger. Es liegt an der
Gibt es weiteren Ärger um die Maskenpflicht in Hamburg?
In Winterhude (Gertigstraße und Mühlenkamp) herrscht Verwirrung, weil die Maskenpflicht laut Ausschilderung an Wochenenden rund um die Uhr gilt, obwohl in der Senatsverordnung für die Gebiete 10 bis 18 Uhr steht. Selbst die Polizei ist ratlos.