Er ist der einzige Hamburger mit der Lizenz zum Trinken
Daniel B. (48) will sich vom Staat das Weg-Pils nicht verbieten lassen – auch nicht im Lockdown. Die Klage und sein Triumph:
Daniel B. (48) aus Wilhelmsburg ist der einzige Hamburger, der derzeit in der Öffentlichkeit Alkohol trinken darf. Das Recht dazu hat er sich beim Oberverwaltungsgericht (OVG) erstritten. Begründung: „Ich lasse mir doch nicht mein Wegbier verbieten!“
Es ist ein kleines, für Daniel B. aber besonders wichtiges Ritual: „Bei meinen Spaziergängen trinke ich meist noch ein Bierchen auf dem Wilhelmsburger Deich“, erzählt der Hamburger. Nach Feierabend kann er dabei besonders gut entspannen und den Kopf nach einem Tag im Homeoffice frei kriegen. Durch die CoronaAuflagen war das seit dem 16. Dezember 2020 nicht möglich – seit diesem Tag ist der öffentliche Konsum von Alkohol in ganz Hamburg untersagt.
So führte ihn seine Bierliebe zum Hamburger Verwaltungsgericht. Die Ernüchterung folgte jedoch schnell: „Mein erster Antrag wurde abgelehnt“, so der 48-Jährige. Davon entmutigen ließ er sich nicht. Er nahm sich den Rechtsanwalt Michael Cardinahl, der einen Eilantrag am Oberverwaltungsgericht stellte. Und das OVG hat am Freitag seinen Entschluss veröffentlicht: Daniel B. darf wieder in der Öffentlichkeit sein Bier genießen. Dass Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nur für den einzelnen Kläger und nicht für alle gelten, ist eine Hamburger Besonderheit. Andere Bundesländer regeln das anders.
Laut dem Urteil des OVG ist das flächendeckende Alkoholverbot sogar rechtswidrig. Alkoholverbote dürfen laut Infektionsschutzgesetz des Bundes nur an bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen ausgesprochen werden, nicht aber flächendeckend.
Kippt nun die Verordnung? Der Hamburger Senat schreibt auf Anfrage der MOPO: „Der Senat wird nach der Prüfung der OVG-Entscheidung die Verordnung in dieser Woche anpassen und das Alkoholkonsumverbot im Sinne des
OVG-Beschlusses regional konkretisieren.“
Darf jetzt jeder Hamburger wieder öffentlich ein Bierchen zischen? Nein. „Solange die Verordnung nicht geändert ist, sollten sich alle anderen an das Verbot halten, denn es können weiterhin Ordnungsgelder verhängt werden“, sagt Rechtsanwalt Michael Cardinahl. Ob diese dann einer juristischen Überprüfung standhalten können, sei eine andere Frage. Damit ist Daniel B. der einzige Hamburger, der momentan öffentlich Alkohol trinken darf.
Eine weitere Klage gegen die Hamburger Corona-Regeln war ebenfalls erfolgreich: Ein Vater erstritt eine Entbindung von der Maskenpflicht auf Spielplätzen, die ebenfalls nur für ihn gilt. Ob Pils-Fan Daniel B. bereits von seinem Freifahrtschein Gebrauch gemacht hat? Prompte Antwort: „Sicherlich!“Na dann prost.
Solange die Verordnung nicht geändert ist, sollten sich alle anderen an das Verbot halten.
Rechtsanwalt Michael Cardinahl