Berliner Mieter unter Schock — Deckel gekippt
KLAGE CDU/CSU und FDP waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen
BERLIN – Er war das Herzensprojekt des rot-rot-grünen Senats in Berlin: der Mietendeckel. Nach einer Klage der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP entschied nun das Bundesverfassungsgericht: In dieser Form ist der Deckel verfassungswidrig. Er hätte nicht auf Länderebene beschlossen werden dürfen. Viele Berliner Mieter bangen nun, ob sie Tausende Euro nachzahlen müssen. Die Reaktionen in der Politik indes fielen unterschiedlich aus.
Immobilien- und Bauwirtschaft, Union und FDP reagierten erleichtert, gerade die klagenden Fraktionen auch teils mit Häme gegenüber dem Berliner Senat. SPD, Linke, Grüne und Sozialverbände forderten dagegen eine stärkere Regulierung der Mieten auf Bundesebene bis hin zu einem Mietendeckel für ganz Deutschland. Ausnahme: die Hamburger SPD. Fraktionschef Dirk Kienscherf sprach davon, dass der Deckel kein „Allheilmittel“sei wie vom Berliner Senat suggeriert.
Der hatte die Spirale aus stetig steigenden Mieten stoppen wollen. Zum 23. Februar 2020 hatte er die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren.
Ein solches Gesetz hätte ein einzelnes Bundesland nicht beschließen dürfen, entschieden die Verfassungsrichter. Das Mietrecht sei seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1900 essenzieller Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Und spätestens mit dem Erlass der Mietpreisbremse, die seit 2015 in besonders begehrten und teuren Wohngegenden greift, habe der Bund den Bereich abschließend geregelt.
Nach Angaben des Berliner Mietervereins droht Mietern zwar keine sofortige Kündigung. Allerdings gebe es „eine alsbaldige Rückzahlpflicht der Differenzbeträge“. Nach Angaben des zuständigen Senators Sebastian Scheel (Linke) will der Senat Betroffenen mit „sozial verträglichen Lösungen“helfen.