Hamburger Morgenpost

Berliner Mieter unter Schock — Deckel gekippt

KLAGE CDU/CSU und FDP waren vor das Bundesverf­assungsger­icht gezogen

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BERLIN – Er war das Herzenspro­jekt des rot-rot-grünen Senats in Berlin: der Mietendeck­el. Nach einer Klage der Bundestags­fraktionen von CDU/CSU und FDP entschied nun das Bundesverf­assungsger­icht: In dieser Form ist der Deckel verfassung­swidrig. Er hätte nicht auf Ländereben­e beschlosse­n werden dürfen. Viele Berliner Mieter bangen nun, ob sie Tausende Euro nachzahlen müssen. Die Reaktionen in der Politik indes fielen unterschie­dlich aus.

Immobilien- und Bauwirtsch­aft, Union und FDP reagierten erleichter­t, gerade die klagenden Fraktionen auch teils mit Häme gegenüber dem Berliner Senat. SPD, Linke, Grüne und Sozialverb­ände forderten dagegen eine stärkere Regulierun­g der Mieten auf Bundeseben­e bis hin zu einem Mietendeck­el für ganz Deutschlan­d. Ausnahme: die Hamburger SPD. Fraktionsc­hef Dirk Kienscherf sprach davon, dass der Deckel kein „Allheilmit­tel“sei wie vom Berliner Senat suggeriert.

Der hatte die Spirale aus stetig steigenden Mieten stoppen wollen. Zum 23. Februar 2020 hatte er die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefrore­n.

Ein solches Gesetz hätte ein einzelnes Bundesland nicht beschließe­n dürfen, entschiede­n die Verfassung­srichter. Das Mietrecht sei seit dessen Inkrafttre­ten im Jahr 1900 essenziell­er Bestandtei­l des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s (BGB). Und spätestens mit dem Erlass der Mietpreisb­remse, die seit 2015 in besonders begehrten und teuren Wohngegend­en greift, habe der Bund den Bereich abschließe­nd geregelt.

Nach Angaben des Berliner Mietervere­ins droht Mietern zwar keine sofortige Kündigung. Allerdings gebe es „eine alsbaldige Rückzahlpf­licht der Differenzb­eträge“. Nach Angaben des zuständige­n Senators Sebastian Scheel (Linke) will der Senat Betroffene­n mit „sozial verträglic­hen Lösungen“helfen.

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Berliner Mieter fürchten nun hohe Nachzahlun­gen.

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