Mann erpresst Freundin mit Nacktfotos
Angeklagter soll mit Veröffentlichung gedroht – und 34 500 Euro verlangt haben
Wie fies: Ein Mann soll seine damalige Freundin mit geklauten Intimbildern erpresst haben – und verlangte von ihr 34 500 Euro! Gestern stand der Mann vor dem Hamburger Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft Martin R. (45) Erpressung in Tateinheit mit Betrug vor. Ende 2017 soll er sich Zugang zu den privaten Accounts seiner Freundin verschafft haben. Anschließend soll er intime Aufnahmen von ihr auf seinen eigenen Datenträger geladen haben. Laut Anklage behauptete er dann, Fotos und Videos von ihr seien im Internet erschienen – und er könne alles mit Hilfe eines ITTeams löschen. Dafür sei eine Aufwandsentschädigung nötig – 34 500 Euro. Als sie nicht weiter zahlen wollte, machte er Druck und drohte damit, die Bilder an ihre Kontaktpersonen zu senden. Die Frau nahm sich einen Anwalt.
Dabei fing die Liebesgeschichte so harmlos an. Die beiden lernten sich im August 2017 über die Datingapp Tinder kennen. Vor Gericht erzählt das Opfer, eine zierliche Medizinerin, wie viele vermeintliche Gemeinsamkeiten das einstige Paar verbunden hätten. Dass vieles davon gelogen war, fand sie erst viel später heraus. Der Angeklagte, Typ selbstbewusster Sunnyboy, zieht spöttisch seine Augenbrauen noch, wenn sie spricht. Sie würdigt ihn keines Blickes.
Bereits bei der ersten Begegnung sei Martin R. unter falschem Namen aufgetreten und hätte sich als Inhaber einer Hamburger Reederei ausgegeben, berichtet das Opfer. Tatsächlich war der Angeklagte arbeitslos und hatte noch nie in einer Reederei gearbeitet – geschweige denn eine besessen.
Der Verteidiger Heiko Granzin erklärt dem Richter: „Der Angeklagte hat ein erhebliches Problem mit sich selbst und sogenannten ,alternativen Fakten'.“Martin R. habe eine Persönlichkeitsstörung und neige zu dissozialem Verhalten. Weiter sagt der Verteidiger: „Salopp formuliert: Er ist ein Lügner und Arschloch.“Aber: Der 45-Jährige habe seiner Freundin helfen wollen und sich um die Löschung der Fotos und Videos bemüht. Pathetisch erläutert der Angeklagte vor Gericht: „Die Pflicht zur Mitmenschlichkeit ist meine Antwort auf die Sinnfrage.“Vor Gericht bestreitet er, die Fotos und Videos selbst ins Netz zu gestellt zu haben.
Aus Schamgefühl habe sie sich lange Zeit nicht an Außenstehende gewandt, so die Frau. Aber: „Ich will nicht, dass jemand anderem so etwas passiert.“Deswegen habe sie Martin R. schließlich doch noch angezeigt.
Der Prozess wird am 7. Mai fortgesetzt.