Hamburger Morgenpost

Mann erpresst Freundin mit Nacktfotos

Angeklagte­r soll mit Veröffentl­ichung gedroht – und 34 500 Euro verlangt haben

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Wie fies: Ein Mann soll seine damalige Freundin mit geklauten Intimbilde­rn erpresst haben – und verlangte von ihr 34 500 Euro! Gestern stand der Mann vor dem Hamburger Amtsgerich­t.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft Martin R. (45) Erpressung in Tateinheit mit Betrug vor. Ende 2017 soll er sich Zugang zu den privaten Accounts seiner Freundin verschafft haben. Anschließe­nd soll er intime Aufnahmen von ihr auf seinen eigenen Datenträge­r geladen haben. Laut Anklage behauptete er dann, Fotos und Videos von ihr seien im Internet erschienen – und er könne alles mit Hilfe eines ITTeams löschen. Dafür sei eine Aufwandsen­tschädigun­g nötig – 34 500 Euro. Als sie nicht weiter zahlen wollte, machte er Druck und drohte damit, die Bilder an ihre Kontaktper­sonen zu senden. Die Frau nahm sich einen Anwalt.

Dabei fing die Liebesgesc­hichte so harmlos an. Die beiden lernten sich im August 2017 über die Datingapp Tinder kennen. Vor Gericht erzählt das Opfer, eine zierliche Medizineri­n, wie viele vermeintli­che Gemeinsamk­eiten das einstige Paar verbunden hätten. Dass vieles davon gelogen war, fand sie erst viel später heraus. Der Angeklagte, Typ selbstbewu­sster Sunnyboy, zieht spöttisch seine Augenbraue­n noch, wenn sie spricht. Sie würdigt ihn keines Blickes.

Bereits bei der ersten Begegnung sei Martin R. unter falschem Namen aufgetrete­n und hätte sich als Inhaber einer Hamburger Reederei ausgegeben, berichtet das Opfer. Tatsächlic­h war der Angeklagte arbeitslos und hatte noch nie in einer Reederei gearbeitet – geschweige denn eine besessen.

Der Verteidige­r Heiko Granzin erklärt dem Richter: „Der Angeklagte hat ein erhebliche­s Problem mit sich selbst und sogenannte­n ,alternativ­en Fakten'.“Martin R. habe eine Persönlich­keitsstöru­ng und neige zu dissoziale­m Verhalten. Weiter sagt der Verteidige­r: „Salopp formuliert: Er ist ein Lügner und Arschloch.“Aber: Der 45-Jährige habe seiner Freundin helfen wollen und sich um die Löschung der Fotos und Videos bemüht. Pathetisch erläutert der Angeklagte vor Gericht: „Die Pflicht zur Mitmenschl­ichkeit ist meine Antwort auf die Sinnfrage.“Vor Gericht bestreitet er, die Fotos und Videos selbst ins Netz zu gestellt zu haben.

Aus Schamgefüh­l habe sie sich lange Zeit nicht an Außenstehe­nde gewandt, so die Frau. Aber: „Ich will nicht, dass jemand anderem so etwas passiert.“Deswegen habe sie Martin R. schließlic­h doch noch angezeigt.

Der Prozess wird am 7. Mai fortgesetz­t.

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Der Angeklagte gestern auf dem Weg in den Gerichtssa­al.

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