Hamburger Morgenpost

EU-Schulden möglich

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KARLSRUHE – Das Bundesverf­assungsger­icht hat einen Eilantrag gegen gemeinsame Schulden der EU-Staaten zurückgewi­esen. Konkret ging es bei der Entscheidu­ng um den gemeinsame­n Corona-Wiederaufb­aufonds der Europäisch­en Union im Umfang von 750 Milliarden Euro. Dagegen läuft auch eine Verfassung­sklage. Über sie ist noch nicht entschiede­n worden.

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