EU-Schulden möglich
KARLSRUHE – Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen gemeinsame Schulden der EU-Staaten zurückgewiesen. Konkret ging es bei der Entscheidung um den gemeinsamen Corona-Wiederaufbaufonds der Europäischen Union im Umfang von 750 Milliarden Euro. Dagegen läuft auch eine Verfassungsklage. Über sie ist noch nicht entschieden worden.