Hamburger Morgenpost

So richtig verstehen wir das auch nicht, warum wir noch offen haben dürfen.

- DANIEL GÖZÜBÜYÜK daniel.goe@mopo.de

Mehrere Baumärkte in Hamburg hatten entgegen der gültigen Corona-Verordnung nicht nur ihren Gartenbere­ich geöffnet, sondern auch Abteilunge­n für Schrauben, Rahmen, Laminat und Farbe. Die Folge: Sie mussten dichtmache­n. Alle? Nein, nicht alle, der „Obi“am Großmoorda­mm in Harburg war nicht betroffen.

Eigentlich dürfen in Baumärkten derzeit nur die Gartenzent­ren geöffnet sein, der restliche Verkaufsbe­reich ist nur Gewerbekun­den vorbehalte­n. Nur Click&Collect ist darüber hinaus erlaubt. Die Polizei ließ daraufhin am Samstag sieben Baumärkte schließen – vor allem im Osten der Stadt. Das alles in Absprache mit der Innenbehör­de und den jeweiligen Bezirksämt­ern.

Der „Obi“in Harburg hat aber weiterhin auf, ganz ohne Beschränku­ngen. Er wirbt sogar: „Baumarkt und Gartencent­er für alle geöffnet!“Aber wie ist das überhaupt möglich?

„Der ‚Obi‘ am Großmoorda­mm bietet in seinem Sortiment überwiegen­d Artikel für den Gartenbeda­rf an und kann daher gemäß der aktuellen Eindämmung­sverordnun­g

öffnen“, teilte eine Sprecherin des Harburger Bezirksamt­es auf MOPONachfr­age mit. Das GartenSort­iment sei „stärker repräsenti­ert“als alles andere.

Dabei ist der „Obi“in Harburg eigentlich ein herkömmlic­her Baumarkt wie alle anderen, die schließen mussten oder sowieso gemäß der Corona-Verordnung zuhaben. „So richtig verstehen wir das auch nicht, warum wir noch offen haben dürfen“, so eine Harburger „Obi“-Mitarbeite­rin.

Wie die MOPO erfuhr, stützt sich besagter „Obi“auf ein Urteil, das am Amtsgerich­t Wandsbek gefällt wurde: Demnach dürfe ein Baumarkt öffnen, wenn die Fläche des Gartencent­ers größer ist als die, auf der Bohrer, Wannen und Toilettens­chüsseln angeboten werden – selbst wenn das Verhältnis nur 51:49 entspräche. Dasselbe Prinzip greift auch bei Läden, die überwiegen­d Lebensmitt­el verkaufen und daher trotz Corona-Pandemie öffnen dürfen.

Lange ist das aber wohl nicht mehr der Fall. Denn in den kommenden Tagen tritt in Hamburg eine aktualisie­rte Version der Eindämmung­sverordnun­g in Kraft, wie die MOPO aus Behördenkr­eisen erfuhr. Die sieht vor, dass Baumärkte nur noch Gartenarti­kel verkaufen dürfen – egal, wie groß der Gartenbere­ich ist.

Die „Obi“-Pressestel­le war für eine Stellungna­hme bisher nicht für die MOPO zu erreichen.

„Obi“-Mitarbeite­rin in Harburg

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany