So richtig verstehen wir das auch nicht, warum wir noch offen haben dürfen.
Mehrere Baumärkte in Hamburg hatten entgegen der gültigen Corona-Verordnung nicht nur ihren Gartenbereich geöffnet, sondern auch Abteilungen für Schrauben, Rahmen, Laminat und Farbe. Die Folge: Sie mussten dichtmachen. Alle? Nein, nicht alle, der „Obi“am Großmoordamm in Harburg war nicht betroffen.
Eigentlich dürfen in Baumärkten derzeit nur die Gartenzentren geöffnet sein, der restliche Verkaufsbereich ist nur Gewerbekunden vorbehalten. Nur Click&Collect ist darüber hinaus erlaubt. Die Polizei ließ daraufhin am Samstag sieben Baumärkte schließen – vor allem im Osten der Stadt. Das alles in Absprache mit der Innenbehörde und den jeweiligen Bezirksämtern.
Der „Obi“in Harburg hat aber weiterhin auf, ganz ohne Beschränkungen. Er wirbt sogar: „Baumarkt und Gartencenter für alle geöffnet!“Aber wie ist das überhaupt möglich?
„Der ‚Obi‘ am Großmoordamm bietet in seinem Sortiment überwiegend Artikel für den Gartenbedarf an und kann daher gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung
öffnen“, teilte eine Sprecherin des Harburger Bezirksamtes auf MOPONachfrage mit. Das GartenSortiment sei „stärker repräsentiert“als alles andere.
Dabei ist der „Obi“in Harburg eigentlich ein herkömmlicher Baumarkt wie alle anderen, die schließen mussten oder sowieso gemäß der Corona-Verordnung zuhaben. „So richtig verstehen wir das auch nicht, warum wir noch offen haben dürfen“, so eine Harburger „Obi“-Mitarbeiterin.
Wie die MOPO erfuhr, stützt sich besagter „Obi“auf ein Urteil, das am Amtsgericht Wandsbek gefällt wurde: Demnach dürfe ein Baumarkt öffnen, wenn die Fläche des Gartencenters größer ist als die, auf der Bohrer, Wannen und Toilettenschüsseln angeboten werden – selbst wenn das Verhältnis nur 51:49 entspräche. Dasselbe Prinzip greift auch bei Läden, die überwiegend Lebensmittel verkaufen und daher trotz Corona-Pandemie öffnen dürfen.
Lange ist das aber wohl nicht mehr der Fall. Denn in den kommenden Tagen tritt in Hamburg eine aktualisierte Version der Eindämmungsverordnung in Kraft, wie die MOPO aus Behördenkreisen erfuhr. Die sieht vor, dass Baumärkte nur noch Gartenartikel verkaufen dürfen – egal, wie groß der Gartenbereich ist.
Die „Obi“-Pressestelle war für eine Stellungnahme bisher nicht für die MOPO zu erreichen.
„Obi“-Mitarbeiterin in Harburg