Ab sofort FFP2-Pflicht in Bus und Bahn
Schwerverletzter in Treppenhaus CORONA Einige Regeln werden in Hamburg sogar noch verschärft
Zu einem schwerverletzten 30-Jährigen mit Stichwunden im Bauch wurde die Polizei am Freitagmorgen gerufen. Laut Polizei hatten Bewohner eines Hauses in Borgfelde den Mann im Treppenhaus gefunden. Die genauen Tatumstände seien Gegenstand der Ermittlungen der Mordkommission. Ein 31-jähriger Verdächtiger wurde in Tatortnähe vorläufig festgenommen. Das Opfer schwebt den Angaben zufolge nach einer Notoperation nicht mehr in Lebensgefahr.
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Es sei gut, dass es jetzt eine Verpflichtung für alle in Deutschland gebe, bei einer Inzidenz über 100 eine konsequente Notbremse einzuführen, erklärte Tschentscher am Freitag im Rathaus. Leider habe der Bundestag die ursprünglich geplanten Regelungen zu Ausgangsbeschränkungen im letzten Moment abgeschwächt, sagTschentscher. te
Anders als in Hamburg sieht das Infektionsschutzgesetz bei einer Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen Ausgangsbeschränkungen erst ab 22 Uhr vor. Zudem bleibt im Bundesgesetz „Click&Meet“– also Einkaufen mit vorheriger Terminvereinbarung – bei einer Inzidenz über 100 erlaubt.
Tschentscher: „In dieser kritischen Lage ist das nicht vertretbar – und deswegen wird Hamburg diese Lockerungen nicht umsetzen.“Heißt: Es bleibt bei Ausgangsbeschränkungen ab 21 Uhr – und „Click&Meet“wird es bei einer Inzidenz über 100 auch nicht geben.
Zum Thema Ausgangsbeschränkungen erklärte Tschentscher, dass ein späterer Eintritt deren Wirkung gefährde. „Ein Vorziehen auf 20 Uhr wäre nachvollziehbar, aber eine Aufweichung ist nicht vertretbar“, so Tschentscher.
An anderer Stelle übernimmt Hamburg jedoch die bundesweiten Regeln zu den Ausgangsbeschränkungen – was eine Verschärfung bedeutet: Waren bislang von 21 Uhr bis fünf Uhr morgens Spaziergänge alleine draußen erlaubt, sieht das Infektionsschutzgesetz diese nur bis Mitternacht vor. Hamburg wird seine Corona-Verordnung entsprechend anpassen: „Spaziergänge werden auch in Hamburg nach 24 Uhr nicht mehr möglich sein“, kündigte Tschentscher an.
Zum Thema „Click&Meet“sagte Tschentscher, dass sich die aus Bayern ins Bundesgesetz übernommene Regelung nicht bewährt habe. Er verwies auf die hohe Inzidenz in Bayern, die dort derzeit über einem Wert von 180 liegt. Auch das Saarland habe mit einem Konzept der „Schnelltest-Öffnung“in kurzer Zeit einen Inzidenzanstieg von unter 80 auf über 150 erlebt.
Tschentscher: „Sie werden Verständnis haben, dass ich diese Entwicklung für Hamburg nicht wünsche – und dass wir diese bayerischen Lockerungen nicht übernehmen.“Darüber hinaus habe der Senat die Verordnung an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes angepasst – was auch für Fahrgäste von öffentlichen Verkehrsmitteln noch einmal eine Verschärfung bedeutet: In Bus und Bahn muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Einfache medizinische Masken sind nach den Vorgaben des Bundes nicht mehr erlaubt.
Auch draußen muss vielerorts weiter Maske getragen werden – wenn auch nicht zwangsläufig eine FFP2-Maske. Peter Tschentscher erklärte, dass die Maskenpflicht an hoch frequentierten Orten im öffentlichen Raum bestehen bleibe. Natürlich sei das Risiko drinnen größer als draußen, die Empfehlungen des RobertKoch-Instituts (RKI) seien jedoch eindeutig: Dort, wo kein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden könne, solle auch draußen eine Maske getragen werden.
Eine Lockerung wird es in
Hamburg aber doch geben: Hagenbecks Tierpark darf wieder öffnen – zumindest seinen Außenbereich. Das Infektionsschutzgesetz sieht hier eine Öffnung auch bei einer Inzidenz über 100 vor – wenn es hinreichende Hygienekonzepte gibt und Besucher:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Bürgermeister Tschentscher sagte, dass dieser Schritt auch in Hamburg umgesetzt werde.
Samstags, sonntags und an Feiertagen soll zwischen 10 und 18 Uhr im Zoo Maskenpflicht gelten. Außerdem muss vor dem Zoobesuch ein Termin gebucht werden. Der Tierpark hat bereits auf seiner Website angekündigt, ab Mittwoch, 28. April, wieder zu öffnen. Da noch einige wichtige Informationen vom Senat für die Wiedereröff
Eine Aufweichung der Regeln zur Ausgangsbeschränkung ist nicht vertretbar. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)
nung fehlten, wolle man alle Rahmenbedingungen für Besucher:innen „zeitnah“veröffentlichen.
Der Senat hat angekündigt, dass die neue CoronaVerordnung am Samstag, 24. April, in Kraft treten soll. Sie gilt zunächst bis zum 21. Mai. Bürgermeister Tschentscher kündigte an, dass der Senat über die Einschränkungen beraten werde, sobald die Inzidenz unter den Wert von 100 gesunken sei.