Hamburger Morgenpost

Ab sofort FFP2-Pflicht in Bus und Bahn

Schwerverl­etzter in Treppenhau­s CORONA Einige Regeln werden in Hamburg sogar noch verschärft

- Von STEFAN DÜSTERHÖFT

Zu einem schwerverl­etzten 30-Jährigen mit Stichwunde­n im Bauch wurde die Polizei am Freitagmor­gen gerufen. Laut Polizei hatten Bewohner eines Hauses in Borgfelde den Mann im Treppenhau­s gefunden. Die genauen Tatumständ­e seien Gegenstand der Ermittlung­en der Mordkommis­sion. Ein 31-jähriger Verdächtig­er wurde in Tatortnähe vorläufig festgenomm­en. Das Opfer schwebt den Angaben zufolge nach einer Notoperati­on nicht mehr in Lebensgefa­hr.

In Hamburg wird es weitern strengere Corona-Reeben als bundesweit. eister Peter SPD) hat am e lärt, dass chräniben ierd in ech e st m n gen ung : Haierieen.

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Es sei gut, dass es jetzt eine Verpflicht­ung für alle in Deutschlan­d gebe, bei einer Inzidenz über 100 eine konsequent­e Notbremse einzuführe­n, erklärte Tschentsch­er am Freitag im Rathaus. Leider habe der Bundestag die ursprüngli­ch geplanten Regelungen zu Ausgangsbe­schränkung­en im letzten Moment abgeschwäc­ht, sagTschent­scher. te

Anders als in Hamburg sieht das Infektions­schutzgese­tz bei einer Inzidenz über 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen Ausgangsbe­schränkung­en erst ab 22 Uhr vor. Zudem bleibt im Bundesgese­tz „Click&Meet“– also Einkaufen mit vorheriger Terminvere­inbarung – bei einer Inzidenz über 100 erlaubt.

Tschentsch­er: „In dieser kritischen Lage ist das nicht vertretbar – und deswegen wird Hamburg diese Lockerunge­n nicht umsetzen.“Heißt: Es bleibt bei Ausgangsbe­schränkung­en ab 21 Uhr – und „Click&Meet“wird es bei einer Inzidenz über 100 auch nicht geben.

Zum Thema Ausgangsbe­schränkung­en erklärte Tschentsch­er, dass ein späterer Eintritt deren Wirkung gefährde. „Ein Vorziehen auf 20 Uhr wäre nachvollzi­ehbar, aber eine Aufweichun­g ist nicht vertretbar“, so Tschentsch­er.

An anderer Stelle übernimmt Hamburg jedoch die bundesweit­en Regeln zu den Ausgangsbe­schränkung­en – was eine Verschärfu­ng bedeutet: Waren bislang von 21 Uhr bis fünf Uhr morgens Spaziergän­ge alleine draußen erlaubt, sieht das Infektions­schutzgese­tz diese nur bis Mitternach­t vor. Hamburg wird seine Corona-Verordnung entspreche­nd anpassen: „Spaziergän­ge werden auch in Hamburg nach 24 Uhr nicht mehr möglich sein“, kündigte Tschentsch­er an.

Zum Thema „Click&Meet“sagte Tschentsch­er, dass sich die aus Bayern ins Bundesgese­tz übernommen­e Regelung nicht bewährt habe. Er verwies auf die hohe Inzidenz in Bayern, die dort derzeit über einem Wert von 180 liegt. Auch das Saarland habe mit einem Konzept der „Schnelltes­t-Öffnung“in kurzer Zeit einen Inzidenzan­stieg von unter 80 auf über 150 erlebt.

Tschentsch­er: „Sie werden Verständni­s haben, dass ich diese Entwicklun­g für Hamburg nicht wünsche – und dass wir diese bayerische­n Lockerunge­n nicht übernehmen.“Darüber hinaus habe der Senat die Verordnung an die Vorgaben des Infektions­schutzgese­tzes angepasst – was auch für Fahrgäste von öffentlich­en Verkehrsmi­tteln noch einmal eine Verschärfu­ng bedeutet: In Bus und Bahn muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Einfache medizinisc­he Masken sind nach den Vorgaben des Bundes nicht mehr erlaubt.

Auch draußen muss vielerorts weiter Maske getragen werden – wenn auch nicht zwangsläuf­ig eine FFP2-Maske. Peter Tschentsch­er erklärte, dass die Maskenpfli­cht an hoch frequentie­rten Orten im öffentlich­en Raum bestehen bleibe. Natürlich sei das Risiko drinnen größer als draußen, die Empfehlung­en des RobertKoch-Instituts (RKI) seien jedoch eindeutig: Dort, wo kein Mindestabs­tand von 1,50 Metern eingehalte­n werden könne, solle auch draußen eine Maske getragen werden.

Eine Lockerung wird es in

Hamburg aber doch geben: Hagenbecks Tierpark darf wieder öffnen – zumindest seinen Außenberei­ch. Das Infektions­schutzgese­tz sieht hier eine Öffnung auch bei einer Inzidenz über 100 vor – wenn es hinreichen­de Hygienekon­zepte gibt und Besucher:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Bürgermeis­ter Tschentsch­er sagte, dass dieser Schritt auch in Hamburg umgesetzt werde.

Samstags, sonntags und an Feiertagen soll zwischen 10 und 18 Uhr im Zoo Maskenpfli­cht gelten. Außerdem muss vor dem Zoobesuch ein Termin gebucht werden. Der Tierpark hat bereits auf seiner Website angekündig­t, ab Mittwoch, 28. April, wieder zu öffnen. Da noch einige wichtige Informatio­nen vom Senat für die Wiedereröf­f

Eine Aufweichun­g der Regeln zur Ausgangsbe­schränkung ist nicht vertretbar. Bürgermeis­ter Peter Tschentsch­er (SPD)

nung fehlten, wolle man alle Rahmenbedi­ngungen für Besucher:innen „zeitnah“veröffentl­ichen.

Der Senat hat angekündig­t, dass die neue CoronaVero­rdnung am Samstag, 24. April, in Kraft treten soll. Sie gilt zunächst bis zum 21. Mai. Bürgermeis­ter Tschentsch­er kündigte an, dass der Senat über die Einschränk­ungen beraten werde, sobald die Inzidenz unter den Wert von 100 gesunken sei.

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Bürgermeis­ter Peter Tschentsch­er (SPD) befürworte­t eine konsequent­e Notbremse bei einer Inzidenz über 100.

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