Der Hafen darf nach Westen wachsen
WALTERSHOF Gericht weist Klagen gegen Erweiterung des Containerterminals von Eurogate zurück
Eurogate darf das geplante XXL-Containerterminal in Waltershof bauen. Klagen von Anwohnern der gegenüberliegenden Elbseite wies das Oberverwaltungsgericht Hamburg zurück.
Der geplanten Erweiterung des Eurogate-Containerterminals in Hamburg-Waltershof steht nichts mehr im Wege. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zur West-Erweiterung des Terminals rechtmäßig ist. Mit der am Freitag veröffentlichten Entscheidung vom Mittwoch sei der Beschluss nun rechtskräftig. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Klagen von Anwohnern der gegenüberliegenden Elbseite in Övelgönne und an der Elbchaussee zurückgewiesen.
Eurogate will den Container-Terminal Hamburg um rund 38 Hektar Fläche und 1059 Meter Kaimauer in Richtung Bubendey
Ufer erweitern. Mit dieser so genannten Westerweiterung soll die Umschlagkapazität von derzeit 4,1 Millionen auf insgesamt sechs Millionen Standardcontainer (TEU) ausgebaut werden.
Die Kläger hatten dem Gericht zufolge argumentiert, für das Vorhaben bestehe kein Bedarf und die mit dem Bau der Infrastruktur und dem Betrieb des späteren Containerterminals verbundenen Lärmund Schadstoffbelastungen seien unzumutbar. Ihre Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Planfeststellungsbeschluss nicht zu beanstanden, wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen.
Die Bedarfsprognose sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschieden die Richter. Auch die Erwägungen im Planfeststellungsbeschluss zur Zumutbarkeit der Immissionen in der Bau- und Betriebsphase für die Nachbarschaft seien korrekt.