Hamburger Morgenpost

Warum die Polizei nachts eine Maschine starten ließ

FLUGHAFEN Passagiere werden laut – und dürfen mit einer Ausnahmege­nehmigung abfliegen

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Anfang Juli warteten 250 Passagiere am Hamburger Flughafen 24 Stunden auf ihren Abflug. Dann erfahren sie, dass ihre Maschine wegen Lärmschutz­es nicht starten darf – die Situation eskaliert. Die Polizei sorgt für eine Ausnahmege­nehmigung, die Linke kritisiert das scharf.

Die Fluggäste hatten am 4.

Juli mit Wizz Air in die albanische Hauptstadt Tirana fliegen wollen, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage der Linksfrakt­ion in der Bürgerscha­ft mitteilte. Doch der Flug sei ausgefalle­n. Am Folgetag habe sich die Maschine aus Tirana so sehr verspätet, dass sie wegen des Nachtflugv­erbots ab 23 Uhr eigentlich nicht hätte zurückflie­gen dürfen.

Daraufhin gab es Proteste der Passagiere, da sie am nächsten Tag den Sicherheit­scheck und die CoronaTest­s erneut hätten durchführe­n müssen. „Die Fluggäste wurden daraufhin verbal aggressiv und weigerten sich, den Sicherheit­sbereich zu verlassen“, heißt es in der Senatsantw­ort.

Die Bundespoli­zei rief die Hamburger Polizei zu Hilfe, die mit 16 Streifenwa­gen anrückte. Die Lärmschutz­beauftragt­e habe zwei Anträge von Wizz Air auf eine Ausnahmege­nehmigung abgelehnt, berichtete der Senat. Erst als sich die Einsatzlei­tung der Bundespoli­zei kurz vor Mitternach­t einschalte­te, habe die Rufbereits­chaft der Lärmschutz­beauftragt­en nachgegebe­n. Die Maschine sei schließlic­h am 6. Juli um 1.41 Uhr gestartet.

Die Linksfrakt­ion kritisiert­e die Ausnahmege­nehmigung. „Für ablaufende Fristen in Reisedokum­enten oder für auslaufend­e Coronatest-Bestätigun­gen erwarte ich unter solchen extremen Umständen Flexibilit­ät staatliche­r Stellen“, erklärte der umweltpoli­tische Sprecher der Fraktion, Stephan Jersch.

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Eine Wizz-Air-Maschine durfte nach Protesten der Passagiere in der Nacht starten.

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