Hamburger Morgenpost

AfD-Klatsche für Verfassung­sschutz

Verwaltung­sgericht gibt Eilantrag der Rechtspopu­listen statt

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Die AfD-Bürgerscha­ftsfraktio­n hat sich vor Gericht erfolgreic­h gegen die Darstellun­g im Verfassung­sschutzber­icht 2020 gewehrt, dass zwei ihrer Mitarbeite­r Angehörige der Identitäre­n Bewegung seien. Das Verwaltung­sgericht hat einem entspreche­nden Eilantrag stattgegeb­en.

Die Richter sind nicht überzeugt, dass diese Behauptung der Wahrheit entspricht. Die Teilnahme eines der beiden Mitarbeite­r der AfD-Bürgerscha­ftsfraktio­n an zwei Aktionen der Identitäre­n Bewegung in den Jahren 2017 und 2018 reiche nicht als Beweis, dass er Teil der Bewegung gewesen sei. Auf keinen Fall lasse das einen Rückschlus­s auf eine fortbesteh­ende Zugehörigk­eit dieser Person noch im Jahr 2020 zu.

Das Verwaltung­sgericht hat die Stadt Hamburg verpflicht­et, durch Pressemitt­eilung bekannt zu geben, dass ihr die Berichters­tattung in diesem Umfang untersagt worden sei, weil diese Berichters­tattung mit hoher Wahrschein­lichkeit rechtswidr­ig sei.

Im Verfassung­sschutzber­icht für das Jahr 2020 hatte es zum Landesverb­and Hamburg der AfD geheißen, dass etwa 40 Personen dem „Flügel“, einer im März 2020 vom Bundesamt für Verfassung­sschutz als rechtsextr­emistisch eingestuft­en Bewegung, zuzurechne­n seien. Ferner heißt es, dass 2020 zwei Angehörige der Identitäte­n Bewegung als Mitarbeite­r der AfD-Bürgerscha­ftsfraktio­n tätig gewesen seien.

Den Streit über die Zahl der angebliche­n „Flügel“

Anhänger haben die Beteiligte­n durch gerichtlic­hen Vergleich beendet: Das Landesamt für Verfassung­sschutz unter der Leitung von Torsten Voß verpflicht­et sich, die Textpassag­en mit einer Fußnote zu versehen und diesen Vergleich öffentlich zu kommunizie­ren.

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