Gastro, Party, Sport, Kultur: Das gilt ab Samstag!
Senat beschließt Freiheiten für Geimpfte: Was Wirte, Veranstalter, HSV und St. Pauli jetzt planen
Jetzt ist es fix! Als erstes Bundesland führt Hamburg ab Samstag das 2G-Optionsmodell ein. Für Ungeimpfte könnte es damit zunehmend ungemütlich werden. Denn Gastronomen und Veranstalter haben künftig die Möglichkeit, nur noch Geimpfte und Genesene zu empfangen – dafür fallen eine Reihe von bisherigen Beschränkungen. Für Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) war dieser Schritt eine rechtliche Notwendigkeit.
„Die vierte Welle ist eindeutig eine Welle der Ungeimpften“, sagte der SPD-Politiker gestern. Dabei stützt er sich auf frisch veröffentlichte Zahlen der Sozialbehörde, die die Sieben-TageInzidenz für die Ungeimpften und die für die Geimpften in Hamburg berechnet hat. Die Nummern sprechen eine eindeutige Sprache: Während die Inzidenz der Ungeimpften bei 78,2 liegt, beträgt sie für die Geimpften lediglich 3,3.
Diese Ergebnisse hätten den Senat in seiner Entscheidung, das 2G-Optionsmodell einzuführen, bestärkt. Es sieht vor, dass Gastronomen und Veranstalter sich dafür entscheiden können, in ihren Betrieben oder bei ihren Events nur noch Personen einzulassen, die entweder einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenenstatus haben.
Für eine Übergangszeit von sechs Wochen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen. Für die Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt das allerdings nicht. „Für diese Personen ist es weiterhin wichtig, sich keinem Infektionsrisiko auszusetzen“, so Tschentscher.
Mit dem 2G-Modell fallen die Abstandsregeln und festen Plätze. Draußen können dann ohne Sitzplätze bis zu 750 Personen eingelassen werden, drinnen ohne feste Sitzplätze bis zu 150. Die Maskenpflicht bleibt allerdings bestehen. Für die BarBetreiber auf dem Kiez gibt es eine zusätzliche gute Nachricht: Für all diejenigen, die sich für ein 2G-Modell entscheiden, entfällt
die aktuelle Sperrstunde.
Es habe einige Gründe für diese Entscheidung gegeben. „Die Branchen brauchen endlich Planungssicherheit“, so der Bürgermeister. „Natürlich soll das auch ein zusätzlicher Impfanreiz sein. Aber der Hauptpunkt war, dass es rechtlich schwierig ist, den Geimpften gegenüber weiterhin die Beschränkungen aufrechtzuerhalten.“Immerhin seien zwei Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger bereits mindestens einmal geimpft, dazu kämen noch die Genesenen.
Der Zugang zu den 2GEinrichtungen könne nur mit einem Nachweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gewährt werden. Die Nachweispflicht gilt auch für die im Betrieb Beschäftigten. „Es darf aber keinem gekündigt werden, weil er sich nicht impfen lässt“, so Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei. „Der Arbeitgeber muss diejenigen dann in einem anderen Bereich beschäftigen.“
Die Zugangskontrolle müssten die Betreiber und Veranstalter sicherstellen. „Gastronomen und Veranstalter, die die 2G-Option wählen, aber den Zugang nicht angemessen kontrollieren, müssen mit einem erheblichen Bußgeld rechnen“, warnt Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde.
Tschentscher betont, dass das 2GModell deutlich sicherer sei als jenes mit 3G. Schnelltests würde eine Relevanz zugeordnet, die man fachlich nicht stützen könne.
Trotzdem regt sich Kritik. „Von Geimpften, Genesenen und auch von Menschen mit einem aktuellen negativen PCR-Test geht kein nennenswertes Infektionsrisiko aus“, kommentiert Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Linken. „Wir sollten über ein 3G-Plus-Modell nachdenken, bei dem auch negativ PCR-Getesteten die gleichen Rechte eingeräumt werden.“
Die CDU wiederum sieht im 2G-Optionsmodell einen überfälligen Schritt zurück zur Normalität. „Der Wegfall der allermeisten Beschränkungen bietet einen echten Mehrwert und leitet eine neue Phase der Corona-Pandemie ein“, so der Fraktionsvorsitzende Dennis Thering.