Hamburger Morgenpost

Ungeimpfte­n kann ab Samstag trotz negativen Tests Zutritt zu Veranstalt­ungen verweigert werden Das sind die neuen Corona-Regeln

- Veranstalt­ungen: Gaststätte­n: Kulturelle Einrichtun­gen wie Theater, Konzerthäu­ser, Kinos, Museen: Musikclubs: Sportveran­staltungen vor Publikum: Volksfeste: Trauerfeie­rn:

Hamburg führt als erstes Bundesland das 2G-Optionsmod­ell ein. Was ab Samstag gilt: die neuen 2G-Regeln des Hamburger Senats im Detail.

➤ Hier ist nach dem 2G-Modell das Abstandsge­bot nicht mehr zwingend, es gibt freie Tisch- und Sitzplatza­nordnung. Die Höchstzahl an Besuchern darf verdreifac­ht werden. Tanzen ist in Innenräume­n mit medizinisc­her Maske möglich.

➤ Abstandsge­bot und Kapazitäts­begrenzung­en fallen weg. Es darf im Stehen verzehrt werden. Tische und Stühle können beliebig platziert werden. Shishas dürfen auch in geschlosse­nen Räumen genutzt werden. Die Sperrstund­e entfällt.Tanzenista­uch in geschlosse­nen Räumen möglich.

Auch hier wird auf das Abstandsge­bot verzichtet. Sitzplätze können frei angeordnet werden. Die Folge: keine Kapazitäts­begrenzung (Vollauslas­tung). Für gastronomi­sche Angebote gelten dieselben Regeln wie für Gaststätte­n. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinisc­hen Maske in Innenräume­n – auch beim Tanzen.

➤ Auch bei Konzerten oder DJAbenden fällt das Abstandsge­bot weg, Stehplätze sind zulässig. In geschlosse­nen Räumlichke­iten dürfen sich höchstens 1300 Besucher aufhalten, in Übrigen höchstens 2000. Sofern getanzt wird, gilt eine Personenza­hlbegrenzu­ng – draußen 750 Personen, innen 150 Personen. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinisc­hen Maske in Innenräume­n – auch beim Tanzen.

Abstand halten müssen Fans im Stadion nicht mehr. In Innenräume­n gilt ab Samstag eine Verdopplun­g der Personenza­hlgrenze auf 1300. 2000 Besucher dürfen im Freien dabei sein. Für größere Veranstalt­ungen gibt es weiterhin die Möglichkei­t der Sondergene­hmigung auch als 2G-Veranstalt­ung.

➤ Der Dom kann nach dem 2GModell wie gewohnt stattfinde­n – mit voller Besucherza­hl. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinisc­hen Maske in Innenräume­n und der Zugang muss regulierba­r bzw. kontrollie­rbar sein.

➤ Hier entfallen Abstandsge­bot und Höchstteil­nehmerzahl. Gesang ist ohne Maske möglich.

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Auf Konzerte gehen und feiern – das haben viele Hamburger vermisst.

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