Hamburger Morgenpost

Wenn nach Ende der Quarantäne die Anordnung reinflatte­rt

WANDSBEK Hamburger bekam ein Schreiben vom Amt, doch da war die Isolations-Zeit längst rum

- Von ANNALENA BARNICKEL

„Ihnen gegenüber wird eine häusliche Quarantäne angeordnet ab dem 11.11.2021 bis einschließ­lich 21.11.2021.“Das steht in einem offizielle­n Schreiben der Stadt an den Hamburger Jörg Seidel (48). In der derzeit grassieren­den vierten Corona-Welle keine Seltenheit. Eine Sache macht dann aber doch stutzig: Der Brief datiert vom 24.11.2021.

Erstellt wurde das Schreiben mit dem Briefkopf des Bezirksamt­s Altona demnach, drei Tage nachdem die angeordnet­e Quarantäne bereits vorbei war. Der Hamburger kann darüber nur noch den Kopf schütteln und teilte seine absurde Situation am vergangene­n Freitag auf Twitter: „Pandemie-Bekämpfung in Deutschlan­d in einem Bild“, schrieb er dazu.

Laut Brief hatte Seidel am 11. November direkten Kontakt zu einer mit Corona infizierte­n Person. „Aufgrund des Infektions­risikos durch diesen Kontakt gelten Sie als enge Kontaktper­son und müssen für die zehn Tage nach Ihrem letztmalig­en Kontakt zu dieser Person eine häusliche Quarantäne einhalten“, heißt es. Einen Anruf des Gesundheit­samtes habe Seidel laut eigener Aussage vorher nicht bekommen.

Wie konnte das passieren? Schaut man genauer hin, kann man erkennen: Nicht das Gesundheit­samt Altona ist der Absender, sondern die Zentrale Unterstütz­ung Kontaktnac­hverfolgun­g (ZUK) des stadteigen­en Landesbetr­iebs Kasse in Wandsbek. Diese war seit einem Jahr vor allem damit betraut, Kontaktper­sonen positiv Getesteter zu informiere­n und Quarantäne­anordnunge­n zu übermittel­n.

„Innerhalb der vierten

Welle hat die ZUK im Rahmen einer Priorisier­ung dann auch das Kontaktier­en von positiv getesteten Personen übernommen“, sagt Altonas Bezirksspr­echer Mike Schlink der MOPO. „In diesem Zusammenha­ng kann es in Einzelfäll­en vorkommen, dass sich die Bearbeitun­g von Quarantäne­fällen verzögert. Insbesonde­re bei extrem hohen Fallzahlen ist das möglich.“

Zu dem konkreten Fall könne sich die Stadt Hamburg allerdings nicht im Detail äußern, so Schlink. Die Quarantäne­verordnung würde in jedem Fall – auch im

Nachhinein – verschickt werden. Warum? „Es handelt sich um ein Dokument, welches unter anderem zu Nachweiszw­ecken erforderli­ch ist, um beispielsw­eise Selbstisol­ation gegenüber dem Arbeitgebe­r zu rechtferti­gen“, sagt der Sprecher.

Jörg Seidel hatte sich tatsächlic­h bereits vor dem Brief der ZUK selbstisol­iert. „Die App hat gewarnt und die infizierte Person auch“, schreibt er. Auf Twitter ging der Post des Hamburgers jedenfalls viral: Innerhalb von fünf Tagen erreichte der Post mehr als 22.000 Likes und wurde 2769 Mal geteilt.

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Hätte jemandem auffallen können: Der Brief ist vom 24.11., doch die Quarantäne endete bereits am 21.11.

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