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ISOLATION Was aktuell gilt – und was sich wohl ab Ende der Woche ändert

- Von ANN-CHRISTIN BUSCH

Neue Quarantäne-Regeln kommen – das haben Bund und Länder schon am vergangene­n Freitag beschlosse­n. Die entspreche­nde Verordnung wird jedoch voraussich­tlich erst morgen verabschie­det und im Anschluss vom Hamburger Senat umgesetzt werden. Bis dahin gelten die alten Regeln. Die MOPO erklärt, wer derzeit wann in Isolation oder Quarantäne muss.

Wer infiziert ist, muss sich isolieren, sagt Martin Helfrich, Sprecher der Hamburger Sozialbehö­rde, auf MOPO-Anfrage. Die Isolations­zeit beträgt 14 Tage und endet automatisc­h nach Ablauf der Zeit. Wer geimpft und durchgehen­d symptomfre­i ist, kann sich bereits ab Tag sieben mit einem negativen Schnelltes­t von einer anerkannte­n Teststelle freitesten.

Für enge Kontaktper­sonen, zum Beispiel Menschen, die im selben Haushalt leben, gilt ebenfalls eine Quarantäne­pflicht – außer die Person ist vollständi­g geimpft. Ungeimpfte Kontaktper­sonen ohne Symptome können die Quarantäne an Tag fünf mit einem negativen PCR-Test und an Tag sieben durch einen negativen AntigenSch­nelltest verkürzen.

Diese Vorgaben gelten seit 24. Dezember in Hamburg auch ohne Anordnung des Gesundheit­samts, da derzeit sehr viele Neuinfekti­onen bearbeitet werden müssen. Eine Quarantäne für geimpfte Kontaktper­sonen ist nach Angaben des Sprechers der Sozialbehö­rde „nur auf Anordnung eines Arztes im Einzelfall“möglich.

Für Geimpfte greife bislang keine allgemeine Quarantäne­anordnung. „Deswegen können wir derzeit rechtlich nicht unter dem ,Generalver­dacht‘, dass Omikron bei allen vorhanden sei, alle Kontaktper­sonen mit einer Quarantäne belegen“, sagt Helfrich.

Gemäß den Beschlüsse­n des Bund-Länder-Treffens vom vergangene­n Freitag werden sich diese Regeln voraussich­tlich zum Ende dieser Woche ändern. „Die geänderten Regeln gelten dann für alle – auch jene, die schon in Quarantäne sind“, sagt Helfrich. Die Sozialbehö­rde werde entspreche­nd darüber informiere­n.

Auf Grundlage der BundLänder-Beschlüsse wird es voraussich­tlich ab nächster

Woche folgende Änderungen geben: Die Isolations­zeit für Infizierte wird auf zehn Tage verkürzt. Wer symptomfre­i ist, kann sich schon nach fünf Tagen freitesten.

Die Quarantäne­pflicht für Kontaktper­sonen entfällt nur noch für folgende Gruppen: Geboostert­e, geimpfte Genesene sowie „frisch“doppelt Geimpfte und Genesene. „Frisch“bedeutet, dass die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurücklieg­t. Die Quarantäne­zeit zählt ab dem Tag des Risiko-Kontakts.

Alle anderen Kontaktper­sonen müssen nur noch zehn statt 14 Tage in Quarantäne. Sie können die Quarantäne aber nach einer Woche mit einem negativen PCR- oder Schnelltes­t vorzeitig beenden.

Schüler:innen und KitaKinder können sich als Kontaktper­son schon nach fünf Tagen freitesten, bei zusätzlich­en Schutzmaßn­ahmen wie Test und Maskenpfli­cht sind Ausnahmen möglich.

Infizierte Beschäftig­te im Gesundheit­swesen wie in Krankenhäu­sern oder Pflegeeinr­ichtungen können sich nach sieben Tagen freitesten, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfre­i waren – und zwar mit einem PCR-Test, der entweder negativ ausfällt oder einen sogenannte­n CT-Wert über 30 anzeigt. Für Kontaktper­sonen gelten hier dieselben Regeln wie für alle anderen.

Wir können derzeit rechtlich nicht alle Kontaktper­sonen mit einer Quarantäne belegen. Martin Helfrich

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Mit einem negativen Test von einem anerkannte­n Zentrum können Betroffene die Quarantäne verkürzen.

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