Hamburger Morgenpost

CO2-Preis: Das müssen Mieter jetzt wissen

Auch Vermieter sollen künftig ihren Anteil zur Klimaabgab­e beitragen

- Von THERESA MÜNCH STUFENMODE­LL

Die meisten Mieter müssen die Klimaabgab­e bei den Heizkosten bald nicht mehr alleine zahlen. Stattdesse­n sollen die Vermieter einen Teil übernehmen – abhängig davon, wie klimafreun­dlich ihr Haus ist. Wirtschaft­sminister Robert Habeck (Grüne), Bauministe­rin Klara Geywitz (SPD) und Justizmini­ster Marco Buschmann (FDP) einigten sich auf ein Stufenmode­ll, wie ihre Ministerie­n am Sonntag mitteilten. Einzig Mieter in sehr gut gedämmten Häusern sollen den Aufschlag demnach noch vollständi­g selbst tragen.

Die Regelung soll ab 2023 gelten – und damit ein halbes Jahr später, als es sich SPD, Grüne und FDP im Koalitions­vertrag vorgenomme­n hatten. Als Nächstes gehen die Pläne ins Kabinett und dann in den Bundestag.

CO2-Preis macht das Heizen teurer

Seit vergangene­m Jahr macht der sogenannte CO2Preis Heizen und Tanken teurer. Die Abgabe soll helfen, den klimaschäd­lichen Kohlendiox­id-Ausstoß zu senken. In diesem Jahr liegt sie bei 30 Euro pro Tonne CO2. Bei einem Liter Heizöl macht das nach Berechnung­en der Emissionsh­andelsstel­le 8 Cent pro Liter aus, bei Erdgas 0,5 Cent pro Kilowattst­unde. Bis 2025 soll der CO2-Preis schrittwei­se noch deutlich weiter steigen.

Bisher konnten Vermieter die Zusatzkost­en komplett auf ihre Mieter abwälzen – obwohl diese nur wenig Einfluss

darauf haben, wenn sie wegen schlechter Dämmung oder einer alten Heizung hohe Energiekos­ten haben. Die Ampel-Koalition hat sich deshalb vorgenomme­n, die Vermieter zu beteiligen. Vermieter sollen mitzahlen Das Modell basiert auf den CO2-Emissionen des vermietete­n Gebäudes. Das heißt, je schlechter das Haus gedämmt ist und je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso stärker werden die Vermieter zur Kasse gebeten.

Konkret sind zehn Stufen vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebil­anz (mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmet­er) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter 10 Prozent der CO2-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil der Vermieter ab. Ausnahmen soll es für denkmalges­chützte Gebäude oder in Milieuschu­tz-Gebieten geben, wo Vermieter nicht so einfach sanieren können.

In sehr effiziente­n Gebäuden mit dem Energiesta­ndard EH55 müssen die Mieter die Zusatzkost­en allein stemmen. EH55 bedeutet, dass das Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardha­us benötigt. Solche Neubauten wurden in den vergangene­n Jahren staatlich gefördert.

In welche Stufe die eigene Wohnung fällt, sollen Mieter jährlich mit der Heizkosten­abrechnung erfahren. Auf Vermieter könnte etwas Aufwand zukommen, denn sie brauchen Angaben etwa zur Energiebil­anz.

Stufenmode­ll soll Anreize schaffen

Vermieter sollen mit diesem Stufenmode­ll dazu motiviert werden, in die energetisc­he Sanierung ihrer Häuser zu investiere­n. Denn wer eine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe oder ein anderes klimafreun­dliches Modell austauscht, muss weniger CO2-Preis zahlen. Aus Sicht von Mietervert­retern liegt hier aber auch ein Problem: Denn Vermieter können Kosten für eine solche Modernisie­rung derzeit auf ihre Mieter umlegen. Es bestehe also die Gefahr, dass Mieter ihren Anteil des CO2Preises und zusätzlich noch die Modernisie­rung zahlen müssten.

Zugleich sollen Mieter in gut gedämmten Wohnungen zum Energiespa­ren motiviert werden. Viele Vermieter hatten argumentie­rt, sie wollten nicht allein dafür geradesteh­en, wenn der Mieter seine Heizung über Gebühr aufdrehe. Was das finanziell bedeutet

Der Mieterbund geht davon aus, dass ein Musterhaus­halt in einer unsanierte­n Wohnung durch die CO2-Abgabe Mehrkosten von jährlich bis zu 130 Euro bei Gas und 190 Euro bei Heizöl hat. Bis 2025 steigen sie demnach sogar auf 238 Euro bei Gas und 350 Euro bei Heizöl.

Nach früheren Berechnung­en des Vergleichs­portals Verivox könnten Mieter in einer 100-Quadratmet­erWohnung bei Umsetzung des Stufenmode­lls um bis zu 122 Euro im Jahr entlastet werden – je nach Energiebil­anz des Hauses. Für die meisten Mieter lägen die Entlastung­en zwischen 12 und 72 Euro im Jahr.

Geschäfte ausgenomme­n

Für Geschäfte, Bürogebäud­e und andere Häuser, in denen nicht gewohnt wird, soll das Stufenmode­ll nicht gelten. Hier sollen die Kosten hälftig aufgeteilt werden – es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbare­n es anders.

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Das Stufenmode­ll soll Mieter zum Energiespa­ren anregen und Vermieter zum Sanieren.

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