Hamburger Morgenpost

Für Jatta geht es ins Finale

URTEIL Landgerich­t entscheide­t über Beschwerde der Staatsanwa­ltschaft

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Nun muss das Landgerich­t Hamburg im Fall Bakery Jatta entscheide­n – und diese Entscheidu­ng wird dann auch endgültig sein. Muss Jatta vor Gericht? Oder wird das Verfahren gegen den 24-jährigen Offensivsp­ieler eingestell­t? Es ist der aller Voraussich­t nach letzte Akt einer quälend langen Geschichte.

Nach Ermittlung­en, die insgesamt über zwei Jahre dauerten, hatte die Staatsanwa­ltschaft Hamburg Anfang Dezember vergangene­n Jahres Anklage gegen Jatta erhoben.

Ihm wurden unter anderem Vergehen gegen das Aufenthalt­sgesetz in mehreren Fällen vorgeworfe­n. Jattas Anwalt Thomas Bliwier wehrte sich erfolgreic­h. Er zweifelte einen hinreichen­den Tatverdach­t an und konnte die Eröffnung eines Hauptverfa­hrens zunächst auch verhindern. Geschlagen gab sich die Staatsanwa­ltschaft damit aber nicht. Es folgten mehrere teils unbegründe­te Beschwerde­n, auch der zuständige Richter am Amtsgerich­t Altona sollte zwischenze­itlich ausgetausc­ht werden.

Mittlerwei­le wurden alle Beschwerde­n begründet, Jattas Anwalt reichte dazu am vergangene­n Freitag fristgerec­ht eine Stellungna­hme ein. Die Große Strafkamme­r 27 des Landgerich­ts ist jetzt am Zug. Es gibt zwei Optionen: Die Beschwerde der Staatsanwa­ltschaft wird vom Landgerich­t zurückgewi­esen, damit wäre die Einstellun­g des Verfahrens gegen Jatta rechtskräf­tig und der Fall abgeschlos­sen. Sollte der Beschwerde stattgegeb­en werden, wird das Hauptverfa­hren vor dem Amtsgerich­t Altona eröffnet.

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Bakery Jatta hofft auf ein baldiges Ende im juristisch­en Prozess.

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