Für Jatta geht es ins Finale
URTEIL Landgericht entscheidet über Beschwerde der Staatsanwaltschaft
Nun muss das Landgericht Hamburg im Fall Bakery Jatta entscheiden – und diese Entscheidung wird dann auch endgültig sein. Muss Jatta vor Gericht? Oder wird das Verfahren gegen den 24-jährigen Offensivspieler eingestellt? Es ist der aller Voraussicht nach letzte Akt einer quälend langen Geschichte.
Nach Ermittlungen, die insgesamt über zwei Jahre dauerten, hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg Anfang Dezember vergangenen Jahres Anklage gegen Jatta erhoben.
Ihm wurden unter anderem Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in mehreren Fällen vorgeworfen. Jattas Anwalt Thomas Bliwier wehrte sich erfolgreich. Er zweifelte einen hinreichenden Tatverdacht an und konnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens zunächst auch verhindern. Geschlagen gab sich die Staatsanwaltschaft damit aber nicht. Es folgten mehrere teils unbegründete Beschwerden, auch der zuständige Richter am Amtsgericht Altona sollte zwischenzeitlich ausgetauscht werden.
Mittlerweile wurden alle Beschwerden begründet, Jattas Anwalt reichte dazu am vergangenen Freitag fristgerecht eine Stellungnahme ein. Die Große Strafkammer 27 des Landgerichts ist jetzt am Zug. Es gibt zwei Optionen: Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird vom Landgericht zurückgewiesen, damit wäre die Einstellung des Verfahrens gegen Jatta rechtskräftig und der Fall abgeschlossen. Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, wird das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Altona eröffnet.