AfD mit Erfolg gegen Merkel
VERFASSUNGSGERICHT Ex-Kanzlerin wegen Thüringen-Aussage gerügt
KARLSRUHE – Auch eine Bundeskanzlerin muss laut Verfassungsgericht bei Aussagen über die AfD neutral bleiben, solange sie in amtlicher Funktion und nicht als Parteipolitikerin oder privat spricht. Karlsruhe urteilte nun, dass Angela Merkel diese rote Linie in ihrer Zeit als Kanzlerin einmal überschritten hat. Ihre Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hätten die AfD in ihrem Recht auf
Chancengleichheit verletzt, stellte das höchste deutsche Gericht auf Antrag der Partei fest. „Sie hat gegen die Antragstellerin Partei ergriffen, indem sie sie aus dem Kreis der im demokratischen Spektrum koalitions- und kooperationsfähigen Parteien ausgegrenzt hat“, urteilten die Karlsruher Richterinnen und Richter.
Eine Sprecherin Merkels teilte mit: „Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht. Die AfD feierte das Urteil.
Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mithilfe von CDU und AfD zum Regierungschef wählen lassen. Merkel sagte damals in einer Pressekonferenz, was viele dachten: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“