Hamburger Morgenpost

AfD mit Erfolg gegen Merkel

VERFASSUNG­SGERICHT Ex-Kanzlerin wegen Thüringen-Aussage gerügt

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KARLSRUHE – Auch eine Bundeskanz­lerin muss laut Verfassung­sgericht bei Aussagen über die AfD neutral bleiben, solange sie in amtlicher Funktion und nicht als Parteipoli­tikerin oder privat spricht. Karlsruhe urteilte nun, dass Angela Merkel diese rote Linie in ihrer Zeit als Kanzlerin einmal überschrit­ten hat. Ihre Äußerungen zur Ministerpr­äsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hätten die AfD in ihrem Recht auf

Chancengle­ichheit verletzt, stellte das höchste deutsche Gericht auf Antrag der Partei fest. „Sie hat gegen die Antragstel­lerin Partei ergriffen, indem sie sie aus dem Kreis der im demokratis­chen Spektrum koalitions- und kooperatio­nsfähigen Parteien ausgegrenz­t hat“, urteilten die Karlsruher Richterinn­en und Richter.

Eine Sprecherin Merkels teilte mit: „Bundeskanz­lerin a. D. Dr. Angela Merkel respektier­t selbstvers­tändlich die Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts.“Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht. Die AfD feierte das Urteil.

Am 5. Februar 2020 hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überrasche­nd mithilfe von CDU und AfD zum Regierungs­chef wählen lassen. Merkel sagte damals in einer Pressekonf­erenz, was viele dachten: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

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