Hamburger Morgenpost

Ein „Pizzaliefe­rdienst“für Koks

„Bandenmäßi­ges Handeltrei­ben“: Mehrjährig­e Haftstrafe­n für drei Männer und eine Frau

- Von BERNHARD SPRENGEL

Vier Mitglieder der sogenannte­n Hamburger Koks-Taxi-Bande müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgerich­t verurteilt­e die drei Männer und eine Frau gestern zu Strafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und vier Jahren und neun Monaten.

Alle vier hätten sich des „bandenmäßi­gen Handeltrei­bens“mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht. Die Strafkamme­r ordnete die Einziehung der Drogenumsä­tze und Gewinne an. Die Beträge reichen von knapp 90.000 bis zu über 700.000 Euro. Strafmilde­rnd wertete die Kammer die Geständnis­se der Beschuldig­ten. Nach Überzeugun­g des Gerichts betrieben die Angeklagte­n und weitere Mittäter zwischen September 2020 und Juli 2021 einen illegalen Drogenlief­erdienst, mit dem sie hauptsächl­ich Marihuana, Kokain und Ecstasy in Hamburg und Umgebung verkauften. Die 24 Jahre alte Angeklagte und ein 23-Jähriger hätten den sogenannte­n Bunker betreut, eine Wohnung auf St. Pauli. Ein 26-Jähriger nahm die Bestellung­en über WhatsApp entgegen und organisier­te die Auslieferu­ng. Ein 28-Jähriger brachte die Drogen zu den Kunden. „Es war ein perfekt aufeinande­r abgestimmt­es arbeitstei­liges Vorgehen“, sagte die Richterin. Das Hamburger Stadtgebie­t sei unter der Woche in zwei Liefergebi­ete aufgeteilt gewesen, am Wochenende in vier. Es habe feste, achtstündi­ge Schichtdie­nste für die Fahrer gegeben. Nachts und am Morgen habe nur einer Drogen ausgeliefe­rt, am Nachmittag seien es zwei Fahrer gewesen, am Wochenende vier. 20 Prozent des Umsatzes sei der Lohn gewesen. Die Richterin sprach von einer profession­ell ausgeprägt­en Bandenstru­ktur. Aufgefloge­n sei die Bande durch die Entschlüss­elung der Encrochat-Kryptohand­ys.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwä­ltin, die für die Angeklagte­n Haftstrafe­n von vier Jahren und vier Monaten bis fünf Jahre gefordert hatte. Nur die einzuziehe­nden Vermögensw­erte setzte die Kammer etwas niedriger an. Der Verteidige­r der angeklagte­n Frau hatte sich für eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren ausgesproc­hen. Die Verteidige­r der drei beschuldig­ten Männer hatten nach Angaben eines Gerichtssp­rechers ebenfalls Haftstrafe­n beantragt. Mit deutlichen Worten wandte sich die Richterin gegen die Verharmlos­ung von Marihuana. „Es ist schlichtwe­g falsch zu behaupten, dass Cannabis nicht gefährlich sei“, sagte sie. Immer wieder habe es das Gericht mit Taten zu tun, bei denen eine drogenindu­zierte Psychose eine Rolle spiele. „Die Koks-Taxi-Bande als Pizzaliefe­rdienst zu bezeichnen, ist eine Verharmlos­ung“, erklärte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Es war ein perfekt aufeinande­r abgestimmt­es arbeitstei­liges Vorgehen. Die Richterin

 ?? Der Bande in Eidelstedt ab. ?? Beamte des Drogendeze­rnats führen ein mutmaßlich­es Mitglied
Der Bande in Eidelstedt ab. Beamte des Drogendeze­rnats führen ein mutmaßlich­es Mitglied

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