So funktioniert die Gaspreisbremse
- Die Bundesregierung will bei der geplanten Gasund Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend ab Januar 2023 entlasten. Damit soll eine „finanzielle Entlastungslücke“zu den Deckeln geschlossen werden, die von März 2023 an bis April 2024 wirken sollen.
Wie aus dem Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanzsowie des Wirtschaftsministeriums hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“erstreckt werden. Geplant ist dieses Vorgehen auch beim Deckel für die Strompreise. Konkret ist bei der Gaspreisbremse geplant, dass für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen der Gaspreis im Geltungszeitraum auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Für alle, die schon mehr zahlen, soll nach Angaben aus Regierungskreisen gelten: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus noch Energie spare, könne mit der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen. Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden – das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben. Fernwärmekunden sollen 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente soll jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gelten. So gibt es einen Anreiz, Energie zu sparen. Haushaltskunden profitierten weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung auf Gas. Für die Industrie gilt die Gaspreisbremse direkt ab Januar. Sie sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Finanziert werden die Bremsen aus dem 200-Milliarden-„Abwehrschirm“des Bundes und durch die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“von Unternehmen auf dem Strommarkt.