Ärzte verschreiben immer öfter Gesundheits-Apps
Handy-Programme dreimal häufiger verschrieben als im Vorjahr
Apps gegen Depressionen, Panikstörungen oder Tabaksucht: Immer mehr Ärzt:innen in Deutschland vertrauen auf digitale Anwendungen – und verschreiben ihren Patient:innen die Nutzung von GesundheitsApps. Doch wie funktionieren die Helfer auf dem Handy?
Die Nutzung sogenannter digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), also ärztlich verordneter Apps bei Depressionen, Panikstörungen oder Tabaksucht, habe in diesem Jahr deutlich zugenommen, heißt es in der Untersuchung des Beratungsunternehmens McKinsey. Vorsichtig geschätzt werden es in diesem Jahr 125.000 DiGA-Verordnungen sein und damit knapp dreimal so viele wie im Vorjahr.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet derzeit 33 DiGAs als erstattungsfähig auf. Dazu gehören die Apps „NichtraucherHelden“gegen das Rauchen, „Mindable“gegen Panikstörungen, „Meine Tinnitus-App“, die Angsttherapie-Anwendung „Invirto“ und das Gesundheitstraining „HelloBetter“. Mit anderen Apps kann der Blutdruck gemessen werden oder Patient:innen sich an Medikamente erinnern lassen oder Informationen nachschlagen. „Die Anzahl der DiGAs steigt, das Angebot vergrößert sich Jahr für Jahr“, sagt McKinsey-Fachmann Tobias Silberzahn. Vorbehalte von Ärzt:innen würden schwächer, die Bekanntheit unter Patient:innen steige und das Feedback der Nutzer sei bisher überwiegend positiv – daher seien die Aussichten dieses Marktsegments sehr gut. Und auch zahlreiche Studien belegten den gesundheitlichen Nutzen der Apps mittlerweile.
Doch wie erhält man eine App auf Rezept? Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können Apps aus dem DiGAVerzeichnis verordnen. Das Rezept müssen gesetzlich Versicherte dann bei ihrer Krankenkasse einreichen. Mit einem Code können sie die App dann kostenfrei herunterladen und freischalten. Allerdings: Ärzt:innen sind nicht verpflichtet, Apps zu verschreiben.
Es geht aber auch ohne ärztliche Verordnung. Eine Gesundheits-App kann auch mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden. Dafür muss man jedoch eine entsprechende Indikation nachweisen, also einen Grund für eine therapeutische oder diagnostische Maßnahme. Das geht zum Beispiel durch Behandlungsunterlagen. Einheitliche Qualitätskriterien für die digitalen Helfer gibt es bisher noch nicht. Die Verbraucherzentrale rät Patient:innen daher dazu, mit den behandelnden Ärzt:innen intensiv über Sinn und Zweck eines App-Einsatzes zu sprechen.
Die Anzahl der DiGAs steigt, das Angebot vergrößert sich Jahr für Jahr. McKinsey-Fachmann Tobias Silberzahn