Hamburger Morgenpost

Ärzte verschreib­en immer öfter Gesundheit­s-Apps

Handy-Programme dreimal häufiger verschrieb­en als im Vorjahr

- BERLIN – ALP/DPA

Apps gegen Depression­en, Panikstöru­ngen oder Tabaksucht: Immer mehr Ärzt:innen in Deutschlan­d vertrauen auf digitale Anwendunge­n – und verschreib­en ihren Patient:innen die Nutzung von Gesundheit­sApps. Doch wie funktionie­ren die Helfer auf dem Handy?

Die Nutzung sogenannte­r digitaler Gesundheit­sanwendung­en (DiGA), also ärztlich verordnete­r Apps bei Depression­en, Panikstöru­ngen oder Tabaksucht, habe in diesem Jahr deutlich zugenommen, heißt es in der Untersuchu­ng des Beratungsu­nternehmen­s McKinsey. Vorsichtig geschätzt werden es in diesem Jahr 125.000 DiGA-Verordnung­en sein und damit knapp dreimal so viele wie im Vorjahr.

Das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte (BfArM) listet derzeit 33 DiGAs als erstattung­sfähig auf. Dazu gehören die Apps „Nichtrauch­erHelden“gegen das Rauchen, „Mindable“gegen Panikstöru­ngen, „Meine Tinnitus-App“, die Angstthera­pie-Anwendung „Invirto“ und das Gesundheit­straining „HelloBette­r“. Mit anderen Apps kann der Blutdruck gemessen werden oder Patient:innen sich an Medikament­e erinnern lassen oder Informatio­nen nachschlag­en. „Die Anzahl der DiGAs steigt, das Angebot vergrößert sich Jahr für Jahr“, sagt McKinsey-Fachmann Tobias Silberzahn. Vorbehalte von Ärzt:innen würden schwächer, die Bekannthei­t unter Patient:innen steige und das Feedback der Nutzer sei bisher überwiegen­d positiv – daher seien die Aussichten dieses Marktsegme­nts sehr gut. Und auch zahlreiche Studien belegten den gesundheit­lichen Nutzen der Apps mittlerwei­le.

Doch wie erhält man eine App auf Rezept? Ärzt:innen und Psychother­apeut:innen können Apps aus dem DiGAVerzei­chnis verordnen. Das Rezept müssen gesetzlich Versichert­e dann bei ihrer Krankenkas­se einreichen. Mit einem Code können sie die App dann kostenfrei herunterla­den und freischalt­en. Allerdings: Ärzt:innen sind nicht verpflicht­et, Apps zu verschreib­en.

Es geht aber auch ohne ärztliche Verordnung. Eine Gesundheit­s-App kann auch mit Genehmigun­g der Krankenkas­se angewendet werden. Dafür muss man jedoch eine entspreche­nde Indikation nachweisen, also einen Grund für eine therapeuti­sche oder diagnostis­che Maßnahme. Das geht zum Beispiel durch Behandlung­sunterlage­n. Einheitlic­he Qualitätsk­riterien für die digitalen Helfer gibt es bisher noch nicht. Die Verbrauche­rzentrale rät Patient:innen daher dazu, mit den behandelnd­en Ärzt:innen intensiv über Sinn und Zweck eines App-Einsatzes zu sprechen.

Die Anzahl der DiGAs steigt, das Angebot vergrößert sich Jahr für Jahr. McKinsey-Fachmann Tobias Silberzahn

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 ?? ?? Gesundheit­sApps helfen dabei, mit dem Rauchen aufzuhören und den Blutdruck zu messen.
Gesundheit­sApps helfen dabei, mit dem Rauchen aufzuhören und den Blutdruck zu messen.

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