Hamburger Morgenpost

Mit XL-Bullterrie­rn um

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de für Verbrauche­rschutz. Denn in Hamburg stehen diese Hunde auf den Rasseliste­n und das umfasst auch alle Mischlinge, in denen diese Rassen verpaart sind. Sie dürfen weder gezüchtet noch gehalten werden. Ausnahmege­nehmigunge­n werden so gut wie nie erteilt. Trotzdem wird er auch hier unter der Hand gehandelt. Sina Hanke vom Tierschutz­verein Animal Care: „Das Internet ist voll von Angeboten zum American Bully XL.“Besonders im illegalen Welpenhand­el würden diese Tiere eine große Rolle spielen.

In Deutschlan­d ist der American Bully nicht als eigenständ­ige Rasse eingetrage­n. Im Ausland schon, dort wird die Rasse in verschiede­ne Größen unterteilt. Es gibt sie als Pocket, Standard, Classic und XL. Der Bully XL unterschei­det sich dabei von den anderen dreien durch seine Größe von 51 bis 57 Zentimeter­n. Er wird an die 50 Kilo schwer. Zum Vergleich: American Staffordsh­ire Terrier sind 46 bis 48 Zentimeter groß. Die Tiere sind vom Laien daher schwer zu unterschei­den.

Der Geesthacht­er Halter war vergangene­n Freitag von Spaziergän­gern schwer verletzt neben seinem Hund im Wald gefunden worden. Seine Arme waren zerbissen und er war bereits stark unterkühlt. Der Bully saß neben ihm und bewachte den Mann. Die Polizei erschoss den Hund, damit die Sanitäter überhaupt an ihn herankomme­n konnten.

Der Hund trug weder Leine noch Maulkorb, sonst würde sein Besitzer sicher noch leben. Beides hätte das Tier aber tragen müssen. Das war eine Auflage des Geesthacht­er Ordnungsam­tes. Denn bereits vor zwei Wochen hatte der Hund zugeschnap­pt, er hatte die Lebensgefä­hrtin des Halters in die Hand gebissen. Das Tier hatte zugeschnap­pt, als sie beim Gassigehen auf einem glatten Weg gestürzt war. Sie musste für zwei Wochen ins Krankenhau­s und wurde gerade entlassen, als ihr Partner attackiert wurde.

In Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren keine Rasseliste­n für gefährlich­e Hunde mehr. Als gefährlich wird ein Hund eingestuft, wenn er sich durch Vorfälle als solcher entpuppt hat. Der Bully XL hatte sofort nach der Beißattack­e auf die Lebensgefä­hrtin des Halters die Maulkorbun­d Leinenpfli­cht bekommen. Gleichzeit­ig wurde laut Ordnungsam­t ein Wesenstest angeordnet.

„Dieser darf nur von wenigen Fachtierär­zten durchgefüh­rt werden und beinhaltet Testsituat­ionen, mit denen der betreffend­e Hund durch den Hundehalte­nden

geführt konfrontie­rt wird“, erläutert Sabine Erdmann, Leiterin des Fachdienst­es Öffentlich­e Sicherheit des Geesthacht­er Rathauses. „Das Verfahren zur Feststellu­ng über die Gefährlich­keit des Hundes lief noch, als es zur zweiten Beißattack­e mit Verletzung eines Menschen kam, die zwei Wochen nach der ersten stattfand.“

All die Schritte nach dem Hundegeset­z brauchten ihre Zeit. Unter anderem müssten alle Entscheidu­ngen gerichtsfe­st begründet werden und dem Tierhalter müsse immer die Möglichkei­t zur Stellungna­hme gegeben werden. Sabine Erdmann: „Darum können wir zeitlich befristet Sofortmaßn­ahmen wie den Maulkorb verordnen, die so lange gelten, bis das reguläre Verfahren abgeschlos­sen ist.“

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