Mit XL-Bullterriern um
de für Verbraucherschutz. Denn in Hamburg stehen diese Hunde auf den Rasselisten und das umfasst auch alle Mischlinge, in denen diese Rassen verpaart sind. Sie dürfen weder gezüchtet noch gehalten werden. Ausnahmegenehmigungen werden so gut wie nie erteilt. Trotzdem wird er auch hier unter der Hand gehandelt. Sina Hanke vom Tierschutzverein Animal Care: „Das Internet ist voll von Angeboten zum American Bully XL.“Besonders im illegalen Welpenhandel würden diese Tiere eine große Rolle spielen.
In Deutschland ist der American Bully nicht als eigenständige Rasse eingetragen. Im Ausland schon, dort wird die Rasse in verschiedene Größen unterteilt. Es gibt sie als Pocket, Standard, Classic und XL. Der Bully XL unterscheidet sich dabei von den anderen dreien durch seine Größe von 51 bis 57 Zentimetern. Er wird an die 50 Kilo schwer. Zum Vergleich: American Staffordshire Terrier sind 46 bis 48 Zentimeter groß. Die Tiere sind vom Laien daher schwer zu unterscheiden.
Der Geesthachter Halter war vergangenen Freitag von Spaziergängern schwer verletzt neben seinem Hund im Wald gefunden worden. Seine Arme waren zerbissen und er war bereits stark unterkühlt. Der Bully saß neben ihm und bewachte den Mann. Die Polizei erschoss den Hund, damit die Sanitäter überhaupt an ihn herankommen konnten.
Der Hund trug weder Leine noch Maulkorb, sonst würde sein Besitzer sicher noch leben. Beides hätte das Tier aber tragen müssen. Das war eine Auflage des Geesthachter Ordnungsamtes. Denn bereits vor zwei Wochen hatte der Hund zugeschnappt, er hatte die Lebensgefährtin des Halters in die Hand gebissen. Das Tier hatte zugeschnappt, als sie beim Gassigehen auf einem glatten Weg gestürzt war. Sie musste für zwei Wochen ins Krankenhaus und wurde gerade entlassen, als ihr Partner attackiert wurde.
In Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren keine Rasselisten für gefährliche Hunde mehr. Als gefährlich wird ein Hund eingestuft, wenn er sich durch Vorfälle als solcher entpuppt hat. Der Bully XL hatte sofort nach der Beißattacke auf die Lebensgefährtin des Halters die Maulkorbund Leinenpflicht bekommen. Gleichzeitig wurde laut Ordnungsamt ein Wesenstest angeordnet.
„Dieser darf nur von wenigen Fachtierärzten durchgeführt werden und beinhaltet Testsituationen, mit denen der betreffende Hund durch den Hundehaltenden
geführt konfrontiert wird“, erläutert Sabine Erdmann, Leiterin des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses. „Das Verfahren zur Feststellung über die Gefährlichkeit des Hundes lief noch, als es zur zweiten Beißattacke mit Verletzung eines Menschen kam, die zwei Wochen nach der ersten stattfand.“
All die Schritte nach dem Hundegesetz brauchten ihre Zeit. Unter anderem müssten alle Entscheidungen gerichtsfest begründet werden und dem Tierhalter müsse immer die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sabine Erdmann: „Darum können wir zeitlich befristet Sofortmaßnahmen wie den Maulkorb verordnen, die so lange gelten, bis das reguläre Verfahren abgeschlossen ist.“