Gleichberechtigt? Noch nicht so ganz
STATISTIK Vollzeitbeschäftigte Frauen verdienen nach wie vor oft weniger als Männer
Drei von vier Frauen in Vollzeit verdienen nach Angaben des Statistischen Bundesamts weniger als Männer – und zwar teils sehr deutlich. So liegt der Verdienst bei 40 Prozent der betroffenen Frauen um mindestens 30 Prozent niedriger.
Das belegen Zahlen, die die Bundestagsabgeordnete Sahra Wagenknecht beim Statistikamt abgefragt hat. 34 Prozent der Frauen bekommen bis zu 30 Prozent weniger. 26 Prozent der Frauen verdienen in Vollzeit genauso viel oder mehr als Männer.
Das Gefälle zeigt sich auch in den offiziellen Angaben zum durchschnittlichen Bruttoverdienst je Stunde. Bundesweit lag 2023 der Durchschnittswert für Männer bei 26,63 Euro, für Frauen bei 22,54 Euro. Die Unterschiede erklären sich unter anderem daraus, dass viele der oft von Frauen ausgeübten Berufe niedrige Stundenlöhne haben. Anders gesagt: Männer arbeiten häufiger in Jobs, die besser bezahlt sind.
Bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit muss nach EU-Regeln auch der Lohn gleich sein. Die 2023 vereinbarte EU-Entgelt-Transparenzrichtlinie soll auch sicherstellen, dass die „Gender Pay Gap“zurückgeht. Wagenknecht: „Dass 74
Prozent der Frauen in Vollzeitarbeit weniger verdienen als Männer, ist völlig inakzeptabel“, sagte sie. Eine Lohnlücke von im Schnitt mehr als vier Euro pro Stunde sei „eine Ungerechtigkeit, die nicht ins 21. Jahrhundert passt“. Schlusslichter unter den Bundesländern sind Bayern und Baden-Württemberg: Dort liegt der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen mit gleichen oder höheren Entgelten mit 22 und 21 Prozent unter dem Durchschnitt. Der Anteil mit mindestens 30 Prozent geringeren Entgelten liegt mit 45 Prozent höher als bundesweit.
Anders herum ist es in den östlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-An
SANDRA SCHÄFER
Das geplante Cannabisgesetz ruft den Hamburgischen Richterverein auf den Plan. Die Richter und Staatsanwälte sind in Sorge und fordern Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) in einem offenen Brief auf, ihren Einfluss bei der Entscheidung des Bundesrates in Berlin geltend zu machen. Der Verein fordert „substanzielle Änderungen am Gesetz“.
„Das Cannabisgesetz in seiner jetzigen Form ist ein Konjunkturprogramm für die organisierte Betäubungsmittelkriminalität!“So klare Worte stehen in dem offenen Brief des Richtervereins. Der Schwarzmarkt werde nicht verschwinden, die Ermittlungsmöglichkeiten aber erheblich erschwert und eingeschränkt.
Durch den Bundestag ist das sogenannte Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis bereits durch, der Bundesrat folgt Mitte März. Nach dem Deutschen Richterbund äußert jetzt auch der Hamburgische Richterverein Bedenken.
In dem offenen Brief heißt es, zu gesundheitspolitischen Aspekten wolle man sich gar nicht äußern. Aber das Ziel der Legalisierung, um so den Umgang mit Cannabis in der Gesellschaft in bessere Bahnen lenken zu können, als es bei dem gegenwärtigen Verbot von Cannabis der FFalll ist, sei nicht errei i dazu besc e halt, Thüringen und Sachsen: Der Anteil der gleich oder besser verdienenden Frauen liegt höher als im Schnitt; der Anteil der besonders schlecht bezahlten Frauen niedriger. Laut Statistikamt Nord liegt der Gender Pay Gap in Hamburg bei 18 Prozent – genau so wie im Vorjahr.
Die Angaben der Statistikämter beziehen sich auf bundesweit 6,5 Millionen vollzeitbeschäftigte Frauen. Nicht erfasst werden öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung und kleine Betriebe. handwerklich derart schlecht ist, dass dieses Ziel mit den getroffenen Maßnahmen nicht erreicht werden wird“.
Der illegale Schwarzmarkt werde dadurch, dass Erwachsene künftig Cannabis zu Hause oder in CannabisClubs anbauen dürften, nicht verschwinden. Für viele Konsumenten, insbesondere Gelegenheitskonsumenten, sei beides derart hochschwellig, dass sie weiterhin auf dem Schwarzmarkt kaufen werden.
Das zeige auch den grundsätzlichen Fehler im Cannabisgesetz: „Der Erwerb und Besitz von 25 bzw. 50 Gramm Cannabis wird künftig straffrei sein, unabhängig davon, ob das Cannabis aus einer legalen Quelle stammt oder nicht. Die Ermittlungsmöglichkeiten hingegen werden erheblich eingeschränkt.“Zudem gefährde „die geplante Rückwirkung der teilweisen Straffreiheit“für Besitz und Anbau von Cannabis die Funktionstüchtigkeit
der Strafjustiz. „Bereits abgeschlossene Strafverfahren müssten überprüft werden.“Die Richter erinnern daran, dass Cannabis nur dann zum Konsum freigegeben werden solle, wenn die Freigabe in ein umfassendes Schutzkonzept – so zweifelhaft dieses auch sei – eingebettet sei. Zum Zeitpunkt der früheren Verurteilungen gab es ein solches Schutzkonzept noch nicht. Dies sollte aus Sicht des Richtervereins Grund genug sein, die früheren Verurteilungen aufrechtzuerhalten. Daher appelliert der Hamburgische Richterverein an Justizsenatorin Anna Gallina: „Wir bitten Sie dringlich, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat den ganzen Einfluss unseres Bundeslandes geltend zu machen,chen, um dochh a ell r en.“
Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist ein Konjunkturprogramm für Betäubungsmittelkriminalität. Richterverein