Radweg-Kampf Darum scheiterte die CDU vor Gericht
OTHMARSCHEN Der Eilantrag wurde abgewiesen
Es brodelt in Altona: Ab April will der Bezirk unter Chefin Stefanie von Berg (Grüne) die Reventlowstraße in der Nähe des S-Bahnhofs Othmarschen umbauen, dort sollen neue Radwege entstehen. In der daneben liegenden Waitzstraße fürchten die Geschäftsleute allerdings aufgrund ihrer autoaffinen Kunden Umsatzeinbußen. Die Bezirksfraktionen wollten das Umbauvorhaben daher verhindern, die CDU zog dafür sogar vors Verwaltungsgericht – ohne Erfolg.
Im Detail geht es um einen 700 Meter langen Abschnitt der Reventlowstraße zwischen der Jungmannstraße im Norden und dem Klein
Flottbeker Weg im Süden. Hier sollen breitere, sichere Radwege entstehen, die so an die Veloroute 1 anschließen. Diese verläuft von Rissen über Altona und Othmarschen bis in die Innenstadt.
„Eine weitere längerfristige Großbaustelle in unmittelbarer Nähe zur Waitzstraße ist für die Händler finanziell nicht mehr verkraftbar“, findet allerdings die Interessengemeinschaft Waitzstraße. Tatsächlich gibt es im Bezirk derzeit einige Großbaustellen, unter anderem für eine Fernwärmeleitung und den neuen A7-Deckel. FDP, CDU, SPD und Linke in Altona stimmten daraufhin für eine Aussetzung der
Baumaßnahmen an der Reventlowstraße. Bezirkschefin Stefanie von Berg konnte darüber nur den Kopf schütteln: Die Baustelle sei immerhin seit mehreren Jahren öffentlich geplant worden. Für die Bauarbeiten wurden extra die Straßenbauarbeiten an der Elbchaussee unterbrochen. Das nächste Zeitfenster für den Umbau wäre erst wieder 2031, argumentierte sie. Teurer würde es dadurch auch werden. Von Berg rechnet bei einer Verschiebung mit drei Millionen Euro zusätzlichen Kosten – und beanstandete daher offiziell die Entscheidung der Bezirksversammlung.
Am 11. März zog die CDUFraktion daraufhin vor das
Hamburger Verwaltungsgericht, um per Eilantrag einen Baustopp zu erreichen. Dieser wurde jetzt allerdings abgewiesen. In seinem Beschluss stellt das Gericht fest, dass die CDU weder allein noch als Vertretung für die Bezirksversammlung überhaupt dazu berechtigt sei, die von der Altonaer Bezirkschefin ausgesprochene Beanstandung gerichtlich prüfen zu lassen. Eine gerichtliche Kontrolle sei allenfalls auf Entscheidung des Senats möglich.
Zuvor hatte die CDU bereits versucht, Ende Februar das Thema in die Debatte der Hamburgischen Bürgerschaft zu bringen. Das wurde allerdings nach nur wenigen
Minuten abgelehnt: „Das gehört nicht in die Bürgerschaft“, sagte der Abgeordnete Frank Schmitt (SPD) damals. „Wir sind hier nicht die Super-Bezirksversammlung. Ich kann nur hoffen, dass dieser eskalierende Konflikt in Altona gelöst wird.“Danach sieht es allerdings erst einmal nicht aus. Sprecher Mike Schlink teilte mit, dass der Bezirk weiterhin an den Vorbereitungen für die ab April geplanten Bauarbeiten festhält. Diese sollen bis November andauern. Altonas CDU-Vorsitzender Sven Hielscher kündigte wiederum an, eine Beschwerde gegen diese Gerichtsentscheidung zu prüfen: „Das Gericht hat sich mit der Frage inhaltlich nicht beschäftigt und sie aus rein formalen Gründen abgelehnt.“