Kein langer Prozess gegen Zahnarzt
OLG weist Beschwerde der Anklage zurück
Eine Sorge ist der hannoversche Zahnarzt Ralf L., der in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Straf- sowie Zivilprozessen Aufmerksamkeit erregt hat, nun endgültig los: Das von der Staatsanwaltschaft Hannover angestrebte Verfahren wegen 60 Fällen von Betrug und versuchtem Betrug wird es nicht geben. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verwarf die Beschwerde der Anklagebehörde gegen den Beschluss einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hildesheim, das Betrugsverfahren gegen L. nicht zu eröffnen.
Die Hildesheimer Richter hatten auf 46 Seiten begründet, warum sie diesen Prozess nicht führen wollen. Aufgrund der Komplexität der Gebührenordnung sei es zweifelhaft, ob man dem umstrittenen Mediziner beim Erstellen etlicher hoher Rechnungen eine Betrugsabsicht nachweisen könne – oder ob er bestimmte Posten irrtümlich abgerechnet habe. Die Celler Richter sahen diese Zweifel als begründet an. Ihr Bescheid ist rechtskräftig; damit wird der erwartete Mammutprozess nicht stattfinden.