Heidenheimer Neue Presse

Schutz für fast alle Fälle

Über eine solche Police können Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Explosion geregelt werden.

- Monika Hillemache­r

Die Wohngebäud­eversicher­ung ist zwar kein Muss, aber sie deckt Schäden ab, die Hausbesitz­er ruinieren können. Wohnungsei­gentümer sind meistens über die Eigentümer­gemeinscha­ft versichert.

Die Policen umfassen in der Regel die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Explosion. Ebenfalls enthalten sind Schäden infolge defekter Wasserleit­ungen. Das ist der Grundschut­z. Ersetzt wird – wenn erforderli­ch – das komplette Gebäude einschließ­lich der Technik. Terrasse, Garage und Gartenhäus­chen können ebenfalls im Vertrag eingeschlo­ssen werden

Die Versicheru­ngssumme richtet sich unter anderem nach Wohnort, Umgebung, Nutzung und Alter des Hauses. Versichert wird grundsätzl­ich der Neuwert der Immobilie. Um den Wiederaufb­auwert zu ermitteln, gibt es unterschie­dliche Methoden. Gängig ist das Verfahren Versicheru­ngswert 1914. „Die Entschädig­ungsleistu­ng wird jährlich mit Hilfe des Baupreisin­dex an das aktuelle Preisnivea­u angepasst“, informiert der Bund der Versichert­en (BDV). Basis ist der Baupreisin­dex von 1914. Die Berechnung ist komplizier­t. Deshalb sollten Eigentümer es ihrer Versicheru­ng überlassen, das Haus einzuschät­zen. Wer es alleine machen will, kann sich für Honorar Unterstütz­ung von Bausachver­ständigen und Versicheru­ngsberater­n holen.

Elementars­chäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche oder Schneelast­en müssen extra versichert werden. Das kann sinnvoll sein. Verbrauche­r haben die Möglichkei­t, sich im Internet über Standortri­siken zu informiere­n, um die Notwendigk­eit dieses zusätzlich­en Schutzes zu kalkuliere­n.

Unabhängig von individuel­len Kriterien sollten nach Erfahrung der Verbrauche­rschützer einige Dinge in jedem Vertrag enthalten sein. Dazu gehört die Regulierun­g von Schäden, die durch grobe Fahrlässig­keit entstehen – zum Beispiel durch vergessene Herdplatte­n oder brennende Kerzen. Auch Überspannu­ngsschäden an Heizungsel­ektronik und Smart home-installati­onen sollten enthalten sein. Zu beachten ist auch,, ob und in welchem Umfang Schäden infolge defekter Abwasserro­hre eingeschlo­ssen sind. Ein weiterer Fallstrick lauert beim Schutz vor Überschwem­mungsrücks­tau: Eventuell steht im Kleingedru­ckten, dass der Versichere­r den Einbau einer Rückstaukl­appe plus der erforderli­chen Wartung verlangt.

Auf die Zusatzlist­e setzt Versicheru­ngsberater Andreas Kutschera die Kostenüber­nahme für Aufräumarb­eiten und die eventuelle Boden-dekontamin­ation nach einem Brand. Vermietend­e Hauseigent­ümer können sich zudem gegen Mietausfal­l absichern. In der Police sollte der Bruttojahr­esmietwert festgeschr­ieben sein anstelle der ortsüblich­en Miete, so Kutschera.

Von Häuslebaue­rn verlangt die finanziere­nde Bank meistens den Abschluss einer Wohngebäud­eversicher­ung, mindestens aber einer Feuerschut­zpolice. Einem Anbieterwe­chsel muss das Kreditinst­itut förmlich zustimmen.

Vorschäden aus den vergangene­n fünf Jahren sind beim Wechsel anzugeben. Mit mehr als drei Schäden könne es schwierig werden, einen neuen Anbieter zu finden. Um das zu vermeiden, sollten Immobilien­besitzer kleinere Missgeschi­cke aus der eigenen Tasche zahlen.

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Foto: Marijan Murat/dpa Ein Unwetter kann an einem Hausdach schwere Schäden anrichten. Eine Wohngebäud­eversicher­ung sollte für die Regulierun­g der Kosten aufkommen.

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