Schutz für fast alle Fälle
Über eine solche Police können Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Explosion geregelt werden.
Die Wohngebäudeversicherung ist zwar kein Muss, aber sie deckt Schäden ab, die Hausbesitzer ruinieren können. Wohnungseigentümer sind meistens über die Eigentümergemeinschaft versichert.
Die Policen umfassen in der Regel die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Explosion. Ebenfalls enthalten sind Schäden infolge defekter Wasserleitungen. Das ist der Grundschutz. Ersetzt wird – wenn erforderlich – das komplette Gebäude einschließlich der Technik. Terrasse, Garage und Gartenhäuschen können ebenfalls im Vertrag eingeschlossen werden
Die Versicherungssumme richtet sich unter anderem nach Wohnort, Umgebung, Nutzung und Alter des Hauses. Versichert wird grundsätzlich der Neuwert der Immobilie. Um den Wiederaufbauwert zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Methoden. Gängig ist das Verfahren Versicherungswert 1914. „Die Entschädigungsleistung wird jährlich mit Hilfe des Baupreisindex an das aktuelle Preisniveau angepasst“, informiert der Bund der Versicherten (BDV). Basis ist der Baupreisindex von 1914. Die Berechnung ist kompliziert. Deshalb sollten Eigentümer es ihrer Versicherung überlassen, das Haus einzuschätzen. Wer es alleine machen will, kann sich für Honorar Unterstützung von Bausachverständigen und Versicherungsberatern holen.
Elementarschäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche oder Schneelasten müssen extra versichert werden. Das kann sinnvoll sein. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich im Internet über Standortrisiken zu informieren, um die Notwendigkeit dieses zusätzlichen Schutzes zu kalkulieren.
Unabhängig von individuellen Kriterien sollten nach Erfahrung der Verbraucherschützer einige Dinge in jedem Vertrag enthalten sein. Dazu gehört die Regulierung von Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen – zum Beispiel durch vergessene Herdplatten oder brennende Kerzen. Auch Überspannungsschäden an Heizungselektronik und Smart home-installationen sollten enthalten sein. Zu beachten ist auch,, ob und in welchem Umfang Schäden infolge defekter Abwasserrohre eingeschlossen sind. Ein weiterer Fallstrick lauert beim Schutz vor Überschwemmungsrückstau: Eventuell steht im Kleingedruckten, dass der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe plus der erforderlichen Wartung verlangt.
Auf die Zusatzliste setzt Versicherungsberater Andreas Kutschera die Kostenübernahme für Aufräumarbeiten und die eventuelle Boden-dekontamination nach einem Brand. Vermietende Hauseigentümer können sich zudem gegen Mietausfall absichern. In der Police sollte der Bruttojahresmietwert festgeschrieben sein anstelle der ortsüblichen Miete, so Kutschera.
Von Häuslebauern verlangt die finanzierende Bank meistens den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, mindestens aber einer Feuerschutzpolice. Einem Anbieterwechsel muss das Kreditinstitut förmlich zustimmen.
Vorschäden aus den vergangenen fünf Jahren sind beim Wechsel anzugeben. Mit mehr als drei Schäden könne es schwierig werden, einen neuen Anbieter zu finden. Um das zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer kleinere Missgeschicke aus der eigenen Tasche zahlen.