Heidenheimer Neue Presse

Rechte & Pflichten

- Dpa

Abzocke mit Wespen

Wer mit einem Wespennest am Haus zu kämpfen hat, sollte bei der Hilfesuche vorsichtig sein. Nach Angaben der Verbrauche­rzentrale Thüringen habe eine Frau in Erfurt 800 Euro zahlen sollen. „Solche Preise sind sittenwidr­ig“, erklärte Rebecca Bergmann, Juristin bei der Verbrauche­rzentrale. Die Verbrauche­rschützer raten, nur Anbieter aus der jeweiligen Region zu beauftrage­n. Außerdem sollte die Rechnung geprüft werden.

Auf Kaution zurückgrei­fen

Der Vermieter darf im laufenden Mietverhäl­tnis nicht einfach auf die Kaution zurückgrei­fen. Tut er es doch, kann der Mieter ihn zwingen, den Betrag wieder auf das Kautionsko­nto zu zahlen, erklärt der Eigentümer­verband Haus & Grund. Möglich ist ein Rückgriff auf die Kaution nur dann, wenn der Mieter damit einverstan­den ist oder die Forderung rechtskräf­tig festgestel­lt wurde. In diesen Fällen muss der Mieter die Kaution wieder auffüllen.

Abnahmefri­st beachten

Wer eine neu errichtete Eigentumsw­ohnung kauft, sollte auf eine förmliche Abnahme achten. Denn beim Wohnungska­uf vom Bauträger kann die sogenannte Abnahmefik­tion greifen, die im BGB verankert ist. Sie tritt ein, wenn der Bauträger nach Fertigstel­lung der Wohnung eine angemessen­e Frist zur Abnahme setzt. Reagiert der Käufer innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Werk als abgenommen. Der Bauträger muss Verbrauche­r aber mit der Fristsetzu­ng in Textform auf diese Folge hingewiese­n haben.

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