Rechte & Pflichten
Abzocke mit Wespen
Wer mit einem Wespennest am Haus zu kämpfen hat, sollte bei der Hilfesuche vorsichtig sein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen habe eine Frau in Erfurt 800 Euro zahlen sollen. „Solche Preise sind sittenwidrig“, erklärte Rebecca Bergmann, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer raten, nur Anbieter aus der jeweiligen Region zu beauftragen. Außerdem sollte die Rechnung geprüft werden.
Auf Kaution zurückgreifen
Der Vermieter darf im laufenden Mietverhältnis nicht einfach auf die Kaution zurückgreifen. Tut er es doch, kann der Mieter ihn zwingen, den Betrag wieder auf das Kautionskonto zu zahlen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund. Möglich ist ein Rückgriff auf die Kaution nur dann, wenn der Mieter damit einverstanden ist oder die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde. In diesen Fällen muss der Mieter die Kaution wieder auffüllen.
Abnahmefrist beachten
Wer eine neu errichtete Eigentumswohnung kauft, sollte auf eine förmliche Abnahme achten. Denn beim Wohnungskauf vom Bauträger kann die sogenannte Abnahmefiktion greifen, die im BGB verankert ist. Sie tritt ein, wenn der Bauträger nach Fertigstellung der Wohnung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt. Reagiert der Käufer innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Werk als abgenommen. Der Bauträger muss Verbraucher aber mit der Fristsetzung in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.