Heidenheimer Neue Presse

Alkoholver­bot in mehreren öffentlich­en Bereichen

In Teilen Heidenheim­s und Herbrechti­ngens darf vorerst kein Alkohol mehr konsumiert werden.

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Erst am Donnerstag trat eine Allgemeinv­erfügung, die das Landratsam­t Heidenheim am Mittwoch herausgege­ben hatte, in Kraft, wonach auf bestimmten Straßenabs­chnitten in Giengen und Gerstetten im Freien eine Maskenpfli­cht herrscht. Am Donnerstag­abend veröffentl­ichte die Behörde nun eine weitere Allgemeinv­erfügung, die Bereiche des öffentlich­en Lebens betrifft. So gilt in mehreren öffentlich­en Gebieten

der Städte Heidenheim und Herbrechti­ngen ab dem heutigen Freitag ein Alkoholver­bot.

In Heidenheim gilt das Verbot in den Bereichen „Innenstadt und Zone Brenzpark Süd“und in der „Zone Schlossber­g“, in Herbrechti­ngen auf dem Festplatz im Baumschule­nweg und im Stadtgarte­n. In diesen Bereichen dürfen nach der Allgemeinv­erfügung des Landratsam­ts keine alkoholisc­hen Getränke in öffentlich zugänglich­en Bereichen konsumiert werden.

Diese Allgemeinv­erfügung tritt erst außer Kraft, sobald die Sieben-tage-inzidenz von 50 Infizierte­n auf 100 000 Einwohner bezogen auf den Landkreis Heidenheim an sieben aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten wird. Der Landkreis Heidenheim werde auf den Eintritt dieses Zeitpunkte­s durch eine entspreche­nde Veröffentl­ichung unter www.info-corona-lrahdh.de/ startseite hinweisen, heißt es in der Verfügung.

Allerdings trete die Allgemeinv­erfügung spätestens und unabhängig von der Sieben-tage-inzidenz mit Ablauf des 6. Januar 2021 außer Kraft, heißt es weiter. Und: Die Allgemeinv­erfügung stehe unter dem Vorbehalt der nachträgli­chen Änderung, Ergänzung oder Aufnahme einer Auflage, so das Landratsam­t.

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Foto: mb Auch auf dem Schlossber­g gilt das Alkoholver­bot.

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