Alkoholverbot in mehreren öffentlichen Bereichen
In Teilen Heidenheims und Herbrechtingens darf vorerst kein Alkohol mehr konsumiert werden.
Erst am Donnerstag trat eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Heidenheim am Mittwoch herausgegeben hatte, in Kraft, wonach auf bestimmten Straßenabschnitten in Giengen und Gerstetten im Freien eine Maskenpflicht herrscht. Am Donnerstagabend veröffentlichte die Behörde nun eine weitere Allgemeinverfügung, die Bereiche des öffentlichen Lebens betrifft. So gilt in mehreren öffentlichen Gebieten
der Städte Heidenheim und Herbrechtingen ab dem heutigen Freitag ein Alkoholverbot.
In Heidenheim gilt das Verbot in den Bereichen „Innenstadt und Zone Brenzpark Süd“und in der „Zone Schlossberg“, in Herbrechtingen auf dem Festplatz im Baumschulenweg und im Stadtgarten. In diesen Bereichen dürfen nach der Allgemeinverfügung des Landratsamts keine alkoholischen Getränke in öffentlich zugänglichen Bereichen konsumiert werden.
Diese Allgemeinverfügung tritt erst außer Kraft, sobald die Sieben-tage-inzidenz von 50 Infizierten auf 100 000 Einwohner bezogen auf den Landkreis Heidenheim an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Der Landkreis Heidenheim werde auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung unter www.info-corona-lrahdh.de/ startseite hinweisen, heißt es in der Verfügung.
Allerdings trete die Allgemeinverfügung spätestens und unabhängig von der Sieben-tage-inzidenz mit Ablauf des 6. Januar 2021 außer Kraft, heißt es weiter. Und: Die Allgemeinverfügung stehe unter dem Vorbehalt der nachträglichen Änderung, Ergänzung oder Aufnahme einer Auflage, so das Landratsamt.