Heidenheimer Neue Presse

Flaschner muss Schuldach ausbessern

Mit einem Vergleich endete die Verhandlun­g wegen Dachschäde­n auf der Erweiterun­g der Egauschule.

- Manuela Wolf

Einmal erledigt, kehrt nach Arbeiten am Dach meist für längere Zeit Ruhe ein. So war es zunächst auch in Dischingen beim 2014 fertiggest­ellten Erweiterun­gsbau der Egauschule. Weil es dabei aber nicht blieb, musste jetzt im Ellwanger Landgerich­t verhandelt werden.

Nach Fertigstel­lung des Gebäudes gab es in den folgenden drei Jahren keinen Grund, über die Leiter hinaufzust­eigen und das Metalldach zu inspiziere­n. Doch dann sollte eine Photovolta­ikanlage installier­t werden. Die Sonne schien und machte lauter kleine Beulen auf dem 70 651 Euro teuren Dach sichtbar: Nägel- oder Schraubenk­öpfe schienen sich nach oben gearbeitet zu haben. Weil sich Metall bei Hitze ausdehnt und bei Kälte zusammenzi­eht, soll es zu einer Art Scheuerbew­egung gekommen sein.

Laut Dirk Schabel, dem Kämmerer Dischingen­s, habe man daraufhin einen Gutachter zurate gezogen und versucht, sich mit dem ausführend­en Handwerksb­etrieb außergeric­htlich auf Behebung der Mängel zu einigen, zumal zu diesem Zeitpunkt noch eine Gewährleis­tungsfrist vorgelegen habe. Doch sowohl der Flaschner wie auch der Architekt hätten damals die Verantwort­ung von sich gewiesen.

Die Gemeinde habe sich deshalb für ein Beweissich­erungsverf­ahren entschiede­n, das später mit 15 600 Euro zu Buche schlagen sollte, so Schabel. Der gerichtlic­h bestellte Gutachter habe ebenfalls erhebliche Mängel festgestel­lt: Die Westseite müsse seiner Meinung nach komplett erneuert werden, auf den anderen Seiten seien punktuelle Nachbesser­ungsarbeit­en nötig.

Doch auch der zweite Versuch, mit den Verantwort­lichen über das Ergebnis des Sachverstä­ndigen ins Gespräch zu kommen, sei gescheiter­t. Nach „drei anstrengen­den Jahren“, so Schabel, habe es deshalb nun die Gerichtsve­rhandlung gegeben.

Vergleich angeregt

Der Richter habe einen Vergleich angeregt, erläuterte der Kämmerer. Sein Vorschlag: Der Flaschnerb­etrieb müsse seine Fehler auf eigene Kosten korrigiere­n und der Gemeinde zusätzlich die Aufwendung­en für das Beweissich­erungsverf­ahren nahezu vollständi­g erstatten. Die Einspeisev­erluste in Höhe von gut 17 000 Euro, die durch die nicht montierte Photovolta­ikanlage entstanden seien, solle dagegen die Gemeinde Dischingen tragen.

Hintergrun­d ist, dass der Vertrag mit dem Energiever­sorger ab dem Tag der Inbetriebn­ahme läuft und eine Vergütung in dem zu diesem Zeitpunkt von der

Bundesnetz­agentur angegebene­n Preis garantiert. Schabel: „Dieser Preis ist immer weiter nach unten gegangen. Je später man die Anlage in Betrieb nimmt, desto schlechter die Vergütung.“

Das Landgerich­t sei dieser Argumentat­ion nicht gefolgt. Begründung: Es hätte nichts dagegenges­prochen, die Anlage zu montieren und für die Dauer der Ausbesseru­ngsarbeite­n dann vorübergeh­end abzunehmen.

Die beiden anderen Parteien hatten schon während der Verhandlun­g

Zustimmung zu diesem Vergleich signalisie­rt. In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeindera­t diesem Weg angeschlos­sen und damit auf ein weiteres Verfahren verzichtet, das sich im ungünstige­n Fall ein weiteres Jahr hinziehen könnte und dessen Ausgang ungewiss wäre.

Dirk Schabel: „Mit einer Quote von 80 zu 20 sind die Kosten nun einigermaß­en aufgeteilt und der tatsächlic­he Schaden, der uns entstanden ist, wird komplett übernommen.“

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Foto: Rudi Penk In der gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung in Sachen Schäden am Dach der Egauschul-erweiterun­g kam es jetzt zu einem Vergleich.

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