Heidenheimer Neue Presse

Höchststra­fe für Halle-attentäter

Das Gericht sieht in dem Rechtsextr­emen eine Gefahr für die Gesellscha­ft.

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Der rechtsextr­eme Attentäter von Halle ist vom Oberlandes­gericht Naumburg zur höchstmögl­ichen Strafe verurteilt worden. Der 28-Jährige soll lebenslang in Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung. Die Richter sprachen ihn in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreiche­n Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlo­ssen. „Das war eine abscheulic­he, menschenve­rachtende Tat“, sagte die Vorsitzend­e Richterin Ursula Mertens in der mehrstündi­gen Urteilsbeg­ründung.

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan

B. versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichte­n. Er warf Brand- und Sprengsätz­e und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-imbiss den 20-jährigen Kevin S.

Auf der anschließe­nden Flucht verletzte er weitere Menschen.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Attentäter gefährlich für die Menschheit. Die Gesellscha­ft müsse vor ihm geschützt werden, deswegen habe das Gericht neben lebenslang­er Haft auch Sicherungs­verwahrung angeordnet, sagte Mertens.

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