Höchststrafe für Halle-attentäter
Das Gericht sieht in dem Rechtsextremen eine Gefahr für die Gesellschaft.
Der rechtsextreme Attentäter von Halle ist vom Oberlandesgericht Naumburg zur höchstmöglichen Strafe verurteilt worden. Der 28-Jährige soll lebenslang in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Richter sprachen ihn in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. „Das war eine abscheuliche, menschenverachtende Tat“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens in der mehrstündigen Urteilsbegründung.
Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan
B. versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-imbiss den 20-jährigen Kevin S.
Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen.
Nach Ansicht des Gerichts ist der Attentäter gefährlich für die Menschheit. Die Gesellschaft müsse vor ihm geschützt werden, deswegen habe das Gericht neben lebenslanger Haft auch Sicherungsverwahrung angeordnet, sagte Mertens.