Doch keine Testpflicht für Pflegeheim-besucher
Landesregierung setzt Beschluss der Bund-länder-konferenz für Gebiete mit hoher Inzidenz nicht um.
Die Lage in Baden-württembergs Pflegeheimen ist prekär. 140 von ihnen haben in den vergangenen vier Wochen zusammen 2137 Corona-infektionen gemeldet; ihre Bewohner gehören zu den gefährdetsten Personen überhaupt. Ausgerechnet hier jedoch weicht der Südwesten Schutzvorgaben der Bund-länder-konferenz auf.
Am 13. Dezember haben die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
„besondere Maßnahmen“für Altenund Pflegeheime vereinbart. Der Beschluss: „In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.“Auf eine Spd-landtagsanfrage zur Umsetzung im Land bestätigte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) wenig später dieses Vorgehen.
Am Dienstag dieser Woche korrigierte sich das Ministerium allerdings: Es habe sich um einen „Übertragungsfehler“gehandelt, schrieb Luchas Haus an den Landtag, man bitte um Änderungen im Protokoll. Die E-mail liegt unserer Redaktion vor. Zur Begründung heißt es, die Aussage stehe nicht im Einklang mit der Landes-corona-verordnung vom 16. Dezember. Sie setzt andere Bund-länder Beschlüsse um, akzeptiert für Besuche in Pflegeheimen aber neben einem negativen Antigentest auch Ffp2-masken.
Für Heime in Regionen mit erhöhter Inzidenz ist keine Verschärfung festgelegt.
Die sozialpolitische Sprecherin der Spd-fraktion, Sabine Wölfle, staunt. Vergangene Woche hatte sie Lucha noch gefragt, wann er seiner Ankündigung einen Erlass folgen lasse. Doch Lucha will offenbar über die allgemeine Corona-verordnung nicht hinausgehen. „Dafür habe ich absolut kein Verständnis“, sagt Wölfle. Der Beschluss von
Kanzlerin und Länderchefs sei mehr als sinnvoll. Zu diesen habe auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gehört.
„Lucha hat es verpasst, genügend Tests, aber vor allem vom Land organisiertes Personal für Testteams bereit zu stellen“, glaubt die Emmendinger Abgeordnete. Das Sozialministerium nannte auf Nachfrage keine Gründe dafür, warum Baden-württemberg von den Vorgaben abgewichen ist.