Bestimmt der Bund?
Zum geplanten Abbau des Teddykreisels und der Umstellung auf eine ampelgesteuerte Verkehrsregelung:
Auch ich verfolge mit großem Interesse die Diskussion zum geplanten Umbau des Teddy-kreisels. Anzumerken ist, dass im Hz-bericht vom 8.12.2020 „Drei Ampel an der Autobahn“ein mehrspuriger Kreisel wohl als mögliche Alternative zu einer Ampelanlage zu sehen war. In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass diese Variante aus Platzgründen wohl leider nicht zum Zuge kam.
Nun wird vermeintlich seitens der Stadt Giengen argumentiert, dass der Bund nur der Variante Ampelanlage zustimmen will, da alle anderen Optionen aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit durchs Raster fallen. Ist nun der fehlende Platz für einen mehrspurigen Kreisel oder das Veto des Bundes alleine maßgebend? Nachdem die Stadt Giengen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für dieses Projekt bereits Planungshoheit hat, sollte man das Interesse nach fließendem Verkehr in diesem Bereich mitberücksichtigen.
Wenn jetzt Umbaubaumaßnahmen durch den Anschluss an den GIP A 7 vorgezogen werden, warum setzt man sich nicht mit der gleichen Beharrlichkeit für mögliche Alternativlösungen ein? Der gleichen Beharrlichkeit, mit der man den Industriepark geplant und schaffen wird. Sollte das Argument Platzbedarf gelten, bin ich nach wie vor der Meinung, dass eine Ampelanlage qualitativ nur die zweitbeste Option ist.