Grundsteuer steigt zum Jahresanfang
Nach Jahren wird in Steinheim an der Steuerschraube gedreht. Die Gemeinde braucht Geld. Wasserzins und Abwassergebühr bleiben gleich.
Zuerst die gute Nachricht: Steinheims Bürger müssen mit Beginn des neuen Jahres für Wasser oder Abwasser nicht mehr bezahlen als im Jahr 2020. Die schlechte Nachricht: Der Gemeinderat drehte an der Steuerschraube. Dadurch bekommt die Gemeinde 2021 mehr Grundsteuer. Diese Anhebung sei wichtig, denn durch das neue Haushaltsrecht – Doppik genannt – muss die Gemeinde künftig jedes Jahr für 1,5 Millionen Euro Abschreibungen vornehmen.
Kämmerer Stefan Kübler erläuterte in der Jahresschlusssitzung im weiten Plenum der Albuchhalle am Dienstagabend „die moderate Steuererhöhung“. Für „die steuerschwache Gemeinde“würde es Abstriche bei den Zuschüssen geben, wenn Steinheim nicht von Fall zu Fall die eigenen Steuersätze anhebt. 60 Prozent des Ergebnishaushalts in Steinheim bestehe nun einmal aus Finanzzuweisungen. Nach dem „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“müsse die Gemeinde die Abschreibungen aus dem kommunalen Vermögen erwirtschaften. Diese Netto-abschreibung bezifferte Kübler auf rund 1,5 Millionen Euro im Jahr.
Grundsteuer A 2004 angehoben
Die Grundsteuer A bezahlen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft; der Grundsteuer B unterliegen Geschäftsgrundstücke, Einfamilien-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhäuser. Letztmals war die Grundsteuer A im Jahr 2004 angehoben worden; die Grundsteuer B folgte 2005. Bei der Grundsteuer A nahm die Gemeinde 2020 rund 76 600 Euro ein. Bei der Grundsteuer B waren es 1,233 Millionen. Nach Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss herrschte Einigkeit, dem Gemeinderat eine Anhebung der Grundsteuer A von 340 auf 370 Punkte vorzuschlagen, was einer Steuermehrbelastung um zwölf Euro im Jahr entspricht. Bei der Grundsteuer B geht es von 370 hinauf auf 390 Punkte. Ein Geschäftsgrundstück wird mit 96 Euro im Jahr mehr belastet; beim Einfamilienhaus sind es 13, beim Zweifamilienhaus 20 Euro.
Im Falle der Erhöhung, die der Gemeinderat schließlich bei zwei Enthaltungen beschloss, verbessert sich das Grundsteueraufkommen um 73 500 Euro auf 1,383 Millionen. Die Mehrbelastung je Steuerzahler liegt bei etwa 5,5 Prozent. Insgesamt macht die Grundsteuer 6,7 Prozent der Erträge im Etat aus.
In der Aussprache im Plenum wollte Mathias Brodbeck (FWV) wissen, ob man so eine Erhöhung auch rückwirkend beschließen könne. Es sollten erst die Haushaltsberatungen abgewartet werden. Es könnte ja sein, man müsste sogar mehr beschließen. Dann müssten neue Steuerbescheide ausgefertigt werden, hielt Stefan Kübler dagegen. Bürgermeister Holger Weise betonte, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer sei, die üblicherweise am 1. Januar fällig sei. Natürlich könnte man noch bis 30. Juni rückwirkend einen neuen Steuersatz beschließen. Es sei besser, beim Jahresanfang zu bleiben.
„Diese Anhebung der Grundsteuer war überfällig“, meldete sich Hans Henner (CDU) zu Wort, fügte aber auch Bedenken unter Hinweis auf die aktuellen Folgen der Corona-pandemie an: „. . . wo doch etliche Betriebe kaum noch Einnahmen haben. Muss das wirklich jetzt sein?“
Bürgermeister Holger Weise: „Wenn nicht jetzt, dann holt uns die Zukunft wegen Steuerausfällen schnell ein.“Man möge sich die Leistungen der Gemeinde für ihre Bürger vor Augen halten. Es gehe bei der Grundsteuer B um 119 Geschäftsgrundstücke und um 3000 Privatgrundstücke. Und auch das sei zu beachten: Die Gemeinde habe nicht die Absicht, die Gewerbesteuer zu erhöhen.