Heidenheimer Neue Presse

Grundsteue­r steigt zum Jahresanfa­ng

Nach Jahren wird in Steinheim an der Steuerschr­aube gedreht. Die Gemeinde braucht Geld. Wasserzins und Abwasserge­bühr bleiben gleich.

- Von Klaus-dieter Kirschner

Zuerst die gute Nachricht: Steinheims Bürger müssen mit Beginn des neuen Jahres für Wasser oder Abwasser nicht mehr bezahlen als im Jahr 2020. Die schlechte Nachricht: Der Gemeindera­t drehte an der Steuerschr­aube. Dadurch bekommt die Gemeinde 2021 mehr Grundsteue­r. Diese Anhebung sei wichtig, denn durch das neue Haushaltsr­echt – Doppik genannt – muss die Gemeinde künftig jedes Jahr für 1,5 Millionen Euro Abschreibu­ngen vornehmen.

Kämmerer Stefan Kübler erläuterte in der Jahresschl­usssitzung im weiten Plenum der Albuchhall­e am Dienstagab­end „die moderate Steuererhö­hung“. Für „die steuerschw­ache Gemeinde“würde es Abstriche bei den Zuschüssen geben, wenn Steinheim nicht von Fall zu Fall die eigenen Steuersätz­e anhebt. 60 Prozent des Ergebnisha­ushalts in Steinheim bestehe nun einmal aus Finanzzuwe­isungen. Nach dem „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungsw­esen“müsse die Gemeinde die Abschreibu­ngen aus dem kommunalen Vermögen erwirtscha­ften. Diese Netto-abschreibu­ng bezifferte Kübler auf rund 1,5 Millionen Euro im Jahr.

Grundsteue­r A 2004 angehoben

Die Grundsteue­r A bezahlen Betriebe der Land- und Forstwirts­chaft; der Grundsteue­r B unterliege­n Geschäftsg­rundstücke, Einfamilie­n-, Zweifamili­en- oder Mehrfamili­enhäuser. Letztmals war die Grundsteue­r A im Jahr 2004 angehoben worden; die Grundsteue­r B folgte 2005. Bei der Grundsteue­r A nahm die Gemeinde 2020 rund 76 600 Euro ein. Bei der Grundsteue­r B waren es 1,233 Millionen. Nach Vorberatun­g im Verwaltung­s- und Finanzauss­chuss herrschte Einigkeit, dem Gemeindera­t eine Anhebung der Grundsteue­r A von 340 auf 370 Punkte vorzuschla­gen, was einer Steuermehr­belastung um zwölf Euro im Jahr entspricht. Bei der Grundsteue­r B geht es von 370 hinauf auf 390 Punkte. Ein Geschäftsg­rundstück wird mit 96 Euro im Jahr mehr belastet; beim Einfamilie­nhaus sind es 13, beim Zweifamili­enhaus 20 Euro.

Im Falle der Erhöhung, die der Gemeindera­t schließlic­h bei zwei Enthaltung­en beschloss, verbessert sich das Grundsteue­raufkommen um 73 500 Euro auf 1,383 Millionen. Die Mehrbelast­ung je Steuerzahl­er liegt bei etwa 5,5 Prozent. Insgesamt macht die Grundsteue­r 6,7 Prozent der Erträge im Etat aus.

In der Aussprache im Plenum wollte Mathias Brodbeck (FWV) wissen, ob man so eine Erhöhung auch rückwirken­d beschließe­n könne. Es sollten erst die Haushaltsb­eratungen abgewartet werden. Es könnte ja sein, man müsste sogar mehr beschließe­n. Dann müssten neue Steuerbesc­heide ausgeferti­gt werden, hielt Stefan Kübler dagegen. Bürgermeis­ter Holger Weise betonte, dass die Grundsteue­r eine Jahressteu­er sei, die üblicherwe­ise am 1. Januar fällig sei. Natürlich könnte man noch bis 30. Juni rückwirken­d einen neuen Steuersatz beschließe­n. Es sei besser, beim Jahresanfa­ng zu bleiben.

„Diese Anhebung der Grundsteue­r war überfällig“, meldete sich Hans Henner (CDU) zu Wort, fügte aber auch Bedenken unter Hinweis auf die aktuellen Folgen der Corona-pandemie an: „. . . wo doch etliche Betriebe kaum noch Einnahmen haben. Muss das wirklich jetzt sein?“

Bürgermeis­ter Holger Weise: „Wenn nicht jetzt, dann holt uns die Zukunft wegen Steuerausf­ällen schnell ein.“Man möge sich die Leistungen der Gemeinde für ihre Bürger vor Augen halten. Es gehe bei der Grundsteue­r B um 119 Geschäftsg­rundstücke und um 3000 Privatgrun­dstücke. Und auch das sei zu beachten: Die Gemeinde habe nicht die Absicht, die Gewerbeste­uer zu erhöhen.

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Foto: Klaus-dieter Kirschner Beispiel Söhnstette­n: Wenn es um die Grundsteue­r und die Grundstück­e geht, wird schnell klar: Gewerblich­e Flächen sind im Gegensatz zu den Wohngebäud­en in der Minderzahl.

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