Heidenheimer Neue Presse

Das BKA klärt die Fälle ab

- Dominik Guggemos

Im Kampf gegen Hasskrimin­alität im Netz hat das Bundeskrim­inalamt (BKA) die Aufgabe, die von Facebook & Co. gemeldeten Beiträge zu überprüfen. Wenn das BKA davon ausgeht, dass es sich um eine Straftat handelt, sammelt es die Bestandsda­ten des Absenders bei den Telekommun­ikationsun­ternehmen ein und leitet den Fall an das zuständige Landeskrim­inalamt (LKA) weiter.

Ab diesem Schritt sind dann die Länder zuständig – für die prognostiz­ierten 250 000 zusätzlich­en Strafverfa­hren. Das LKA erhält die Klarnamen und Adressen der Absender. Daraus wird ersichtlic­h, welche Staatsanwa­ltschaft zuständig ist. Wie bereitet sich Baden-württember­g auf die Schwemme an Strafverfa­hren vor? „Wir gehen von mindestens 8500 zusätzlich­en Verfahren aus“, sagt Achim Brauneisen von der Generalsta­atsanwalts­chaft Stuttgart. Er beschäftig­t sich schon seit Jahren intensiv mit Hasskrimin­alität und gilt als einer der führenden juristisch­en Experten auf dem Gebiet.

Für diese Aufgabe erhofft sich Brauneisen 30 zusätzlich­e Personalst­ellen für die Staatsanwa­ltschaften im Land. Eine ganze Menge, das ist ihm klar. 30 Personalst­ellen entspreche­n in etwa dem Umfang der Staatsanwa­ltschaft Hechingen. Wie reagiert das Justizmini­sterium auf die Forderung? Es habe „Verständni­s signalisie­rt“, sagt Brauneisen, allerdings gebe es noch keine Haushaltsa­ufstellung dafür.

Sobald das Gesetz in Kraft trete, herrsche eine grundlegen­d veränderte Situation, betont der Generalsta­atsanwalt. Im Jahr 2019 hat die Stuttgarte­r Behörde noch 470 Strafverfa­hren bearbeitet. Die Meldepflic­ht sei unbedingt notwendig, wenn man wolle, dass das Internet kein rechtsfrei­er Raum sei, sagt Brauneisen, aber: „Das gibt es nicht zum Nulltarif.“

Fest steht: In Baden-württember­g wird es keine Bündelung der Strafverfa­hren auf einzelne, darauf spezialisi­erte Staatsanwa­ltschaften geben. Dafür ist das

Land schlichtwe­g zu groß, in einem Flächensta­at mache das keinen Sinn, sagt der Generalsta­atsanwalt.

Es werde viele kleinere Verfahren geben, vermutet Brauneisen, was zur Konsequenz hätte, dass die Staatsanwä­lte dann an einem Tag in Ellwangen und am anderen in Ravensburg vor Gericht verhandeln müssten. Allerdings werden sich in den einzelnen Staatsanwa­ltschaften, von denen es 17 über das Land verteilt gibt, Anklagever­treter auf Hasskrimin­alität spezialisi­eren und die Verfahren bearbeiten.

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Generalsta­atsanwalts­chaft Stuttgart Achim Brauneisen.foto:

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