Geld für den Ausbau der Betreuung
Einigung ermöglicht Investitionen in Nachmittags-angebote. Land nimmt Kommunen unter Aufsicht.
Ganztagsschulen und Angebote zur Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder sollen in den kommenden Jahren in Deutschland massiv ausgebaut werden. Als letztes aller Bundesländer trat nun auch Baden-württemberg einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Bund bei. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) unterzeichnete nach langem Zögern doch den dazugehörigen Vertrag. Damit ebnete sie den Weg, sodass Berlin den Ländern in mehreren Tranchen 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Betreuungs-infrastruktur vor Ort überweisen kann.
Im ersten Schritt verspricht Berlin den zuständigen Ländern und Gemeinden für das Jahr 2021 750 Millionen Euro für Baumaßnahmen und die Ausstattung pädagogischer Einrichtungen. Der Anteil Baden-württembergs beträgt rund 98 Millionen Euro. Die Zahlungen und der Ausbau sollen in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Bund und Länder wollen die Schulen und Horte so ausbauen, dass immer mehr Kinder betreut werden können. Der Bund hat versprochen, ab dem Jahr 2025 über vier Jahre einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder zu schaffen. Eltern könnten dann, wie bereits im Kita-bereich, einen Platz für ihr Kind einklagen, falls sie keinen bekommen.
Eisenmann hatte die Vereinbarung über Monate blockiert und Änderungen verlangt. Denn in Baden-württemberg besuchen derzeit etwa 80 Prozent der nachmittags betreuten Grundschulkinder kommunale Angebote, die nicht unter Aufsicht des Landes stehen oder eine sogenannte Betriebserlaubnis nach dem Sozialgesetzbuch
haben. Die Kommunen sorgen dort, teils mit eigenem Personal, teils in Zusammenarbeit mit Vereinen oder anderen Trägern, für Nachmittagsangebote, die Kinder relativ flexibel besuchen können.
Die Vereinbarung mit dem Bund sieht aber vor, dass solche Angebote nicht mit Bundesgeld gefördert werden. Eisenmann sagte mit ihrer Unterschrift nun zu, kommunale Angebote unter Aufsicht zu stellen. Sie erwirkte eine „Protokollerklärung“zu dem Papier, derzufolge Kommunen, die eine Förderung beantragen, künftig „verlässliche Qualitätskriterien“erfüllen müssen. Die Aufsicht darüber kann „unter Wahrung der Letztverantwortung der Schulaufsichtsbehörde“, also des Kultusministeriums, delegiert werden.