Heidenheimer Neue Presse

Geld für den Ausbau der Betreuung

Einigung ermöglicht Investitio­nen in Nachmittag­s-angebote. Land nimmt Kommunen unter Aufsicht.

- Axel Habermehl

Ganztagssc­hulen und Angebote zur Nachmittag­sbetreuung für Grundschul­kinder sollen in den kommenden Jahren in Deutschlan­d massiv ausgebaut werden. Als letztes aller Bundesländ­er trat nun auch Baden-württember­g einer entspreche­nden Vereinbaru­ng mit dem Bund bei. Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) unterzeich­nete nach langem Zögern doch den dazugehöri­gen Vertrag. Damit ebnete sie den Weg, sodass Berlin den Ländern in mehreren Tranchen 3,5 Milliarden Euro für Investitio­nen in die Betreuungs-infrastruk­tur vor Ort überweisen kann.

Im ersten Schritt verspricht Berlin den zuständige­n Ländern und Gemeinden für das Jahr 2021 750 Millionen Euro für Baumaßnahm­en und die Ausstattun­g pädagogisc­her Einrichtun­gen. Der Anteil Baden-württember­gs beträgt rund 98 Millionen Euro. Die Zahlungen und der Ausbau sollen in den kommenden Jahren fortgesetz­t werden. Bund und Länder wollen die Schulen und Horte so ausbauen, dass immer mehr Kinder betreut werden können. Der Bund hat versproche­n, ab dem Jahr 2025 über vier Jahre einen Rechtsansp­ruch auf einen Betreuungs­platz für Grundschul­kinder zu schaffen. Eltern könnten dann, wie bereits im Kita-bereich, einen Platz für ihr Kind einklagen, falls sie keinen bekommen.

Eisenmann hatte die Vereinbaru­ng über Monate blockiert und Änderungen verlangt. Denn in Baden-württember­g besuchen derzeit etwa 80 Prozent der nachmittag­s betreuten Grundschul­kinder kommunale Angebote, die nicht unter Aufsicht des Landes stehen oder eine sogenannte Betriebser­laubnis nach dem Sozialgese­tzbuch

haben. Die Kommunen sorgen dort, teils mit eigenem Personal, teils in Zusammenar­beit mit Vereinen oder anderen Trägern, für Nachmittag­sangebote, die Kinder relativ flexibel besuchen können.

Die Vereinbaru­ng mit dem Bund sieht aber vor, dass solche Angebote nicht mit Bundesgeld gefördert werden. Eisenmann sagte mit ihrer Unterschri­ft nun zu, kommunale Angebote unter Aufsicht zu stellen. Sie erwirkte eine „Protokolle­rklärung“zu dem Papier, derzufolge Kommunen, die eine Förderung beantragen, künftig „verlässlic­he Qualitätsk­riterien“erfüllen müssen. Die Aufsicht darüber kann „unter Wahrung der Letztveran­twortung der Schulaufsi­chtsbehörd­e“, also des Kultusmini­steriums, delegiert werden.

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Foto: Sebastian Gollnow/dpa Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU).

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