Pfandpflicht für Obstsaft
Für Plastk-einwegflaschen kommen strengere Regeln. Bei To-go-essen muss es Mehrwegalternativen geben.
Für Plastik-einwegflaschen und Dosen mit Orangen- und anderem Fruchtsaft werden von 2023 an 25 Cent Pfand fällig. Restaurants, Kioske und Lieferdienste müssen ab diesem Zeitpunkt beim Außer-haus-verkauf neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen zum gleichen Preis anbieten. Das sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch auf den parlamentarischen Weg bringen soll. Der Entwurf liegt unserer Zeitung vor.
Mit dem Gesetz setzt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) eine Richtlinie der EU um, und zwar „möglichst weitgehend eins zu eins“, wie es im Entwurf heißt. Hintergrund ist die Verpackungsflut. Nach den jüngsten Zahlen des Umweltbundesamts fielen 2018 in Deutschland 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das waren 227,5 Kilogramm pro Bundesbürger.
Bei Getränken existieren bisher viele Ausnahmen von der Pfandpflicht. Künftig soll es sie für Einweg-kunststoffflaschen und Getränkedosen grundsätzlich nicht mehr geben. Damit wird nicht nur für Fruchtsaft und Fruchtnektar Pfand fällig, sondern auch für Sekt, Wein, Bier und andere alkoholische Getränke – allerdings nur, wenn sie in Einweg-plastikflaschen und Dosen verkauft werden, was bei diesen wenig üblich ist. Für Milch und Milchmischgetränke sowie für andere trinkbare Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht erst ab Anfang 2024. Glasflaschen und Getränkekartons sind generell nicht betroffen.
Zum gleichen Preis
Die Verpflichtung, eine Mehrwegalternative für Einweg-kunststoffverpackungen und -Getränkebecher anzubieten, gilt nur für Lebensmittel für den Sofortverzehr, also „To-go“- und Fastfood-verpackungen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Anbieter dürfen die Ware in Mehrwegverpackung nicht teurer verkaufen. Eine Ausnahme gibt es für kleinere Geschäfte mit maximal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche: Sie können die Waren in Mehrwegbehälter abfüllen, die von den Verbrauchern mitgebracht werden. Darauf müssen sie ausdrücklich hinweisen.
„Mein Ziel ist, dass Mehrweg to go der neue Standard wird“, sagte Ministerin Schulze der „Bild am Sonntag“. Dagegen beklagte Ingrid Hartges vom Hotel- und Gaststättenverband, zusätzliche Kosten und Dokumentationspflichten seien das Letzte, was die Gastronomie brauche.
Im Gesetzentwurf werden zudem Mindestanteile von Recyclingmaterial für bestimmte Verpackungen vorgegeben. Styroporbecher und -behälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen sind schon ab dem 3. Juli 2021 in der ganzen EU verboten. Die nötige Verordnung, die auch etwa für Trinkhalme gilt, wurde in Deutschland bereits im letzten Jahr beschlossen.