Gegen die Richtlinien
Zu Baumfällungen im Bereich Giengener Südstadt Richtung B 492, an der Umgehungsstraße von Hermaringen und zwischen Bergenweiler und B 492.
Jetzt sind sie wieder unterwegs, die Trupps der Straßenmeistereien in Sachen „Rückschnitt“von Bäumen. Heimsuchung ist, glaube ich, aber der bessere Ausdruck, was den Bäumen, meist Linden, im Bereich Südstadt Giengen Richtung B 492, an der Umgehungsstraße Hermaringen und von Bergenweiler Richtung B 492, widerfahren ist. Betroffen sind etwa 50 Bäume im Alter zwischen 35 und 40 Jahren.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Diese Schnittmaßnahmen haben nichts mit dem Herstellen eines Lichtraumprofils oder Herstellung der Verkehrssicherheit zu tun. Wie so ein Eingriff auszusehen hat regelt z.b. die ZTV Baumpflege (Ausgabe 2017) oder die Baumkontrollrichtlinien (Ausgabe 2020).
In diesen Richtlinien sind die Anforderungen umfänglich und präzise definiert. Leider wurden sie nicht angewandt, sondern massiv dagegen verstoßen.
Durch die völlig unsinnige Entnahme vieler starker, gesunder Äste, oft umlaufend um den Stamm, sind bis zu 25 cm große Wunden entstanden, die zum großen Teil auch noch ausgerissen sind.
Diese durch den Schnitt künstlich entstandene Wunde kann der Baum nicht, oder nicht in angemessener Zeit verschließen (mit Rinde überwallen), dadurch können holzzersetzende Pilze in den Stamm eindringen.
Diese verursachen irreparable Schäden durch Fäulnis, die die Standsicherheit gefährdet und somit auch die Vitalität und Lebensdauer der Bäume massiv schädigt bzw. verkürzt.
In wenigen Jahren bleibt dann nur noch die Fällung der Bäume aus Verkehrssicherheitsgründen. Der Bürger hat dann dafür oft kein Verständnis, wie bei den Linden an der Kirche in Gussenstadt, aber den Grund für eine vorzeitige Fällung legt man, wie jetzt bei den Straßenbäumen, schon viel früher durch unsachgemäßen Eingriff.
Auf Grund meiner beruflichen Qualifikation ist mir dies aus persönlicher Erfahrung bekannt. Für mich ist es absolut unverständlich, dass die Kreisverwaltung Arbeiter ohne sichtbare Qualifikation so eine Maßnahme durchführen lässt, die unumwunden den Tatbestand einer Gemeinschädlichen Sachbeschädigung an Bäumen erfüllt.
Eine Fachfirma für Baumpflege, die ein solches Ergebnis wie hier abgeliefert hätte, würde mit großer Sicherheit vom Auftraggeber verklagt werden.
Schauen wir mal, was sich hier noch tut.