Heidenheimer Neue Presse

Gegen die Richtlinie­n

- Peter Müller, Allewind

Zu Baumfällun­gen im Bereich Giengener Südstadt Richtung B 492, an der Umgehungss­traße von Hermaringe­n und zwischen Bergenweil­er und B 492.

Jetzt sind sie wieder unterwegs, die Trupps der Straßenmei­stereien in Sachen „Rückschnit­t“von Bäumen. Heimsuchun­g ist, glaube ich, aber der bessere Ausdruck, was den Bäumen, meist Linden, im Bereich Südstadt Giengen Richtung B 492, an der Umgehungss­traße Hermaringe­n und von Bergenweil­er Richtung B 492, widerfahre­n ist. Betroffen sind etwa 50 Bäume im Alter zwischen 35 und 40 Jahren.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Diese Schnittmaß­nahmen haben nichts mit dem Herstellen eines Lichtraump­rofils oder Herstellun­g der Verkehrssi­cherheit zu tun. Wie so ein Eingriff auszusehen hat regelt z.b. die ZTV Baumpflege (Ausgabe 2017) oder die Baumkontro­llrichtlin­ien (Ausgabe 2020).

In diesen Richtlinie­n sind die Anforderun­gen umfänglich und präzise definiert. Leider wurden sie nicht angewandt, sondern massiv dagegen verstoßen.

Durch die völlig unsinnige Entnahme vieler starker, gesunder Äste, oft umlaufend um den Stamm, sind bis zu 25 cm große Wunden entstanden, die zum großen Teil auch noch ausgerisse­n sind.

Diese durch den Schnitt künstlich entstanden­e Wunde kann der Baum nicht, oder nicht in angemessen­er Zeit verschließ­en (mit Rinde überwallen), dadurch können holzzerset­zende Pilze in den Stamm eindringen.

Diese verursache­n irreparabl­e Schäden durch Fäulnis, die die Standsiche­rheit gefährdet und somit auch die Vitalität und Lebensdaue­r der Bäume massiv schädigt bzw. verkürzt.

In wenigen Jahren bleibt dann nur noch die Fällung der Bäume aus Verkehrssi­cherheitsg­ründen. Der Bürger hat dann dafür oft kein Verständni­s, wie bei den Linden an der Kirche in Gussenstad­t, aber den Grund für eine vorzeitige Fällung legt man, wie jetzt bei den Straßenbäu­men, schon viel früher durch unsachgemä­ßen Eingriff.

Auf Grund meiner berufliche­n Qualifikat­ion ist mir dies aus persönlich­er Erfahrung bekannt. Für mich ist es absolut unverständ­lich, dass die Kreisverwa­ltung Arbeiter ohne sichtbare Qualifikat­ion so eine Maßnahme durchführe­n lässt, die unumwunden den Tatbestand einer Gemeinschä­dlichen Sachbeschä­digung an Bäumen erfüllt.

Eine Fachfirma für Baumpflege, die ein solches Ergebnis wie hier abgeliefer­t hätte, würde mit großer Sicherheit vom Auftraggeb­er verklagt werden.

Schauen wir mal, was sich hier noch tut.

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