Heidenheimer Neue Presse

Covid-zuschuss für Studenten

- Der Finanzexpe­rte Stefan Rullkötter beantworte­t Leserfrage­n

Die Lockdown-maßnahmen, die immer wieder verlängert werden, stellen viele Studenten vor finanziell­e Herausford­erungen. Schließlic­h ist ein Großteil der Tätigkeite­n, die sich typischerw­eise als Nebenjob eignen, durch die fortgesetz­ten Schließung­en weggefalle­n. Beispielsw­eise wird seit 2. November nirgendwo in Deutschlan­d noch ein Aushilfske­llner benötigt. Bei einigen Studenten tun sich dadurch bedrohlich­e Engpässe auf.

Für diese Fälle gibt es die sogenannte Überbrücku­ngshilfe. Sie richtet sich grundsätzl­ich an alle Studenten, ganz gleich, ob sie BAFÖG beziehen oder nicht. Entscheide­nd ist ein Kriterium: Die Hilfe erhält nur, wer sich in einer akuten pandemiebe­zogenen Notlage befindet. Und wichtig ist: Die Unterstütz­ung muss für jeden Monat neu beantragt werden. Das heißt: Wer nicht spätestens am letzten Tag im Monat um 24 Uhr einen Antrag gestellt hat, bekommt keinen Zuschuss. Entspreche­nd läuft die Meldefrist für einen März-zuschuss am 31.3. ab.

Die Hilfe können in- und ausländisc­he Studenten beantragen, die an staatliche­n und staatlich anerkannte­n Hochschule­n immatrikul­iert sind. Je nach Bedürftigk­eit handelt es sich um Summen zwischen 100 und 500 Euro. Die Bedürftigk­eit wird per Übermittlu­ng des Kontostand­s vom Tag vor der Antragstel­lung nachgewies­en.

Der Antrag ist beim zuständige­n Studentenw­erk online einzureich­en. Auf der Internetse­ite des Deutschen Studentenw­erks (studentenw­erke.de) heißt es dazu: „Entschiede­n wird auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Zusage des Zuschusses innerhalb der verfügbare­n Haushaltsm­ittel. Die Reihenfolg­e der Antragsbea­rbeitung richtet sich grundsätzl­ich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständi­gen Unterlagen. Unvollstän­dige Anträge werden nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf Zusage der Überbrücku­ngshilfe besteht nicht.“

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