Covid-zuschuss für Studenten
Die Lockdown-maßnahmen, die immer wieder verlängert werden, stellen viele Studenten vor finanzielle Herausforderungen. Schließlich ist ein Großteil der Tätigkeiten, die sich typischerweise als Nebenjob eignen, durch die fortgesetzten Schließungen weggefallen. Beispielsweise wird seit 2. November nirgendwo in Deutschland noch ein Aushilfskellner benötigt. Bei einigen Studenten tun sich dadurch bedrohliche Engpässe auf.
Für diese Fälle gibt es die sogenannte Überbrückungshilfe. Sie richtet sich grundsätzlich an alle Studenten, ganz gleich, ob sie BAFÖG beziehen oder nicht. Entscheidend ist ein Kriterium: Die Hilfe erhält nur, wer sich in einer akuten pandemiebezogenen Notlage befindet. Und wichtig ist: Die Unterstützung muss für jeden Monat neu beantragt werden. Das heißt: Wer nicht spätestens am letzten Tag im Monat um 24 Uhr einen Antrag gestellt hat, bekommt keinen Zuschuss. Entsprechend läuft die Meldefrist für einen März-zuschuss am 31.3. ab.
Die Hilfe können in- und ausländische Studenten beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind. Je nach Bedürftigkeit handelt es sich um Summen zwischen 100 und 500 Euro. Die Bedürftigkeit wird per Übermittlung des Kontostands vom Tag vor der Antragstellung nachgewiesen.
Der Antrag ist beim zuständigen Studentenwerk online einzureichen. Auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerks (studentenwerke.de) heißt es dazu: „Entschieden wird auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Zusage des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Reihenfolge der Antragsbearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf Zusage der Überbrückungshilfe besteht nicht.“