Heidenheimer Neue Presse

Kleinkraft­räder versichern

- Der Finanzexpe­rte Stefan Rullkötter beantworte­t Leserfrage­n

und damit auch die Saison für motorisier­te Zweiräder. Sogenannte Kleinkraft­räder (Hubraum maximal 50 ccm, Höchstgesc­hwindigkei­t 45 km/h), also Mofas, Mopeds, Mokicks, kleine Roller und Pedelecs, müssen aber nicht bei der Kraftfahrz­eugzulassu­ngsstelle angemeldet werden, sondern werden über ein Versicheru­ngskennzei­chen zugelassen. Die Schilder — in diesem Jahr in der Farbe Blau — gibt es direkt beim Versichere­r.

Wichtig: Das Kennzeiche­n muss jedes Jahr neu bestellt werden — die Versicheru­ng verlängert sich nicht automatisc­h, wie man es zum Beispiel von der Autoversic­herung kennt.

Das neue Versicheru­ngsjahr beginnt immer am 1. März. Wenn Sie Ihren Roller erst später im Jahr nutzen wollen, können Sie die neue Versicheru­ng auch erst dann abschließe­n. Entscheide­nd ist dabei zu wissen, dass der Versicheru­ngsschutz immer am 28. Februar ausläuft.

Zu den relevanten Fahrzeugen zählen neben Kleinkraft­rädern auch kleine, offene Kraftfahrz­euge für ein bis drei Personen, beispielsw­eise Krankenfah­rstühle und leichte Quads.

Neu ist 2021: Bislang bestand das Kennzeiche­n ausschließ­lich aus Blech beziehungs­weise Aluminium (Abmessunge­n: 13,0 Zentimeter lang, 10,1 Zentimeter breit). Nun ist es auch als Folie zugelassen, die auf eine Trägerplat­te aus Kunststoff aufgeklebt wird. So muss jährliche nur die Klebefolie ausgetausc­ht werden.

Die Folie enthält ein Hologramm, was das Fälschen des Kennzeiche­ns erschweren soll. Bei den neuen Folienkenn­zeichen handelt es sich um ein Pilotproje­kt — Versichert­e können sich während der dreijährig­en Testphase aussuchen, ob sie Folie oder Blech haben möchten. Danach könnten die Folienkenn­zeichen die Blechschil­der vollständi­g ablösen. Für E-scooter und Segways gibt es Versicheru­ngskennzei­chen ohnehin nur als Folie (Maße: 6,7 x 5,5 Zentimeter).

Der Frühling naht

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