Kleinkrafträder versichern
und damit auch die Saison für motorisierte Zweiräder. Sogenannte Kleinkrafträder (Hubraum maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h), also Mofas, Mopeds, Mokicks, kleine Roller und Pedelecs, müssen aber nicht bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle angemeldet werden, sondern werden über ein Versicherungskennzeichen zugelassen. Die Schilder — in diesem Jahr in der Farbe Blau — gibt es direkt beim Versicherer.
Wichtig: Das Kennzeichen muss jedes Jahr neu bestellt werden — die Versicherung verlängert sich nicht automatisch, wie man es zum Beispiel von der Autoversicherung kennt.
Das neue Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wenn Sie Ihren Roller erst später im Jahr nutzen wollen, können Sie die neue Versicherung auch erst dann abschließen. Entscheidend ist dabei zu wissen, dass der Versicherungsschutz immer am 28. Februar ausläuft.
Zu den relevanten Fahrzeugen zählen neben Kleinkrafträdern auch kleine, offene Kraftfahrzeuge für ein bis drei Personen, beispielsweise Krankenfahrstühle und leichte Quads.
Neu ist 2021: Bislang bestand das Kennzeichen ausschließlich aus Blech beziehungsweise Aluminium (Abmessungen: 13,0 Zentimeter lang, 10,1 Zentimeter breit). Nun ist es auch als Folie zugelassen, die auf eine Trägerplatte aus Kunststoff aufgeklebt wird. So muss jährliche nur die Klebefolie ausgetauscht werden.
Die Folie enthält ein Hologramm, was das Fälschen des Kennzeichens erschweren soll. Bei den neuen Folienkennzeichen handelt es sich um ein Pilotprojekt — Versicherte können sich während der dreijährigen Testphase aussuchen, ob sie Folie oder Blech haben möchten. Danach könnten die Folienkennzeichen die Blechschilder vollständig ablösen. Für E-scooter und Segways gibt es Versicherungskennzeichen ohnehin nur als Folie (Maße: 6,7 x 5,5 Zentimeter).
Der Frühling naht