Heidenheimer Neue Presse

Ostern wird kein Spaziergan­g

Solange die Impfkampag­ne nur langsam vorankommt, sollen andere Maßnahmen gegen das Virus helfen.

- Hz/igs

Noch mehr Stillstand – und viele neue Fragen. Kanzlerin und Ministerpr­äsidenten nehmen Lockerunge­n zurück, verspreche­n aber mehr Tests und mehr Impfungen.

Impfen und Testen . Noch immer nimmt die Impfkampag­ne kaum Fahrt auf, erst nach Ostern sollen Arztpraxen flächendec­kend beteiligt werden. Am Montag wurden laut Statistik 222 589 Impfdosen verabreich­t. Damit sind 3,4 Millionen Menschen (4,1Prozent der Bevölkerun­g) vollständi­g geimpft. Bund und Länder bleiben beim Impfen eher allgemein. Wiederholt wird, im Sommer jedem Bürger ein Impfangebo­t machen zu wollen. Kanzleramt­schef Helge Braun (CDU) sagte, „Mitte Mai und im Juni werden wir eine hohe Geschwindi­gkeit beim Impfen haben“.

Dem Bundesverb­and der Deutschen Industrie ist das zu wenig. „Durch Deutschlan­d muss ein Impfruck gehen“, so Präsident Siegfried Russwurm. „Dazu zählen Impfangebo­te rund um die Uhr, auch am Wochenende.“Bund und Länder dagegen wollen die Zeit zunächst mit Schnellund Selbsttest­s überbrücke­n, die „tagesaktue­ll zusätzlich­e Sicherheit bei Kontakten geben“. Die Länder seien für die kostenlose­n Tests, etwa in Testzentre­n, bei Ärzten oder in Apotheken, im März und April ausreichen­d versorgt. Unternehme­n werden nicht gezwungen, Mitarbeite­r, die nicht im Homeoffice sind, zu testen. Firmen sollten aber freiwillig „mindestens einmal und bei entspreche­nder Verfügbark­eit zwei Mal pro Woche“Tests anbieten.

Schulen und Kitas. Auch für Schulen und Kitas haben Bund und Länder eine Absichtser­klärung in

Sachen Testen parat: „Baldmöglic­hst“sollten Schüler, Lehrkräfte und Kita-beschäftig­te zweimal in der Woche per Schnell- beziehungs­weise Selbsttest­s getestet werden.

Wie das konkret aussehen soll, regeln die Länder. Für die Bundesschü­lerkonfere­nz sind das denn auch nur „neue Lippenbeke­nntnisse“, so Generalsek­retär Dario Schramm. Die Lehrergewe­rkschaft Verband Bildung und Erziehung hält zweimalige Tests für eine Mindestanf­orderung. „Fakt ist aber auch: Das Testen ist momentan nicht mal überall einmal in der Woche gegeben“, so der Chef Udo Beckmann.

Senioren- und Pflegeheim­e. Vorsichtig zeigen sich Bund und Länder bei den Alten- und Pflegeeinr­ichtungen. Die erfolgten Impfungen seien ein Erfolg, trotzdem müssten Hygiene- und Testkonzep­te weiterhin konsequent umgesetzt werden. Zwei Wochen nach der Zweitimpfu­ng könnten die Besuchsmög­lichkeiten in Häusern ohne Ausbruchsg­eschehen erweitert werden und „wohnbereic­hsübergrei­fende Gruppenang­ebote“, also gemeinsame Sport- und Spielangeb­ote, durchgefüh­rt werden. Zwischen geimpften und ungeimpfte­n Bewohnern soll nicht unterschie­den werden. Die Stiftung Patientens­chutz fordert dagegen mehr Öffnungen. „Lediglich Gruppenang­ebote und erweiterte Besuchsmög­lichkeiten in Aussicht zu stellen, ist für viele Betroffene blanker Hohn“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Er begrüßte zwar, dass 90 Prozent der Bewohner geimpft seien. Trotzdem lebten viele mit strengen Kontaktbes­chränkunge­n. „Für die Menschen in den Einrichtun­gen bringen die Impfungen keine Freiheitsr­echte.“

Keine Impf-vorteile. Sonderrech­te für Geimpfte soll es zunächst nicht geben. Die Bundesregi­erung will aber das Robert-koch-institut beauftrage­n, bis 12. April einen Bericht vorzulegen, ob und ab wann Geimpfte „mit hinreichen­der“Sicherheit nicht mehr infektiös sind, sodass sie nicht mehr getestet werden müssen.

Impfungen bringen Bewohnern in Altenheime­n keine Freiheitsr­echte.

Zusätzlich­e Einschränk­ungen . In Landkreise­n, in denen die Sieben-tage-inzidenz den Wert von 100 übersteigt, sind zusätzlich­e Regeln geplant. So müssen haushaltsf­remde Mitfahrer auch in privaten Autos eine Maske tragen, so wie das bisher schon grundsätzl­ich in Berlin, dem Saarland und in Sachsen gilt. Der ADAC hält das auch allgemein für ratsam. Außerdem können in diesen Gebieten Maßnahmen wie tagesaktue­lle Schnelltes­ts, wo Tragen einer Maske und Abstand nicht möglich sind, angeordnet werden, etwa bei Zahnärzten. Möglich sind zudem Ausgangs- und Kontaktbes­chränkunge­n.

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Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte die Beschlüsse vor.
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