Tests vor dem Rückflug
400 Passagiere in einem Flugzeug nach Mallorca sicher sein, aber eine Familie im Campingwagen nicht?“Mit dieser Frage brachte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der Bund-länder-runde am Montagabend das empfundene Missverhältnis in der Behandlung von Reisenden auf den Punkt. Denn auf der spanischen Mittelmeerinsel kann man weiterhin ohne Probleme Urlaub machen, an der deutschen Küste nicht.
Fünf Ministerpräsidenten hatten sich zusammengeschlossen, um im Frühjahr einen „kontaktarmen Urlaub“in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen zumindest für die Bewohner ihrer Bundesländer zu ermöglichen. Dieser Vorschlag wurde von der Ministerpräsidentenrunde jedoch kassiert. Zur jetzigen Zeit sei das das falsche Signal, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Innerhalb der Bundesrepublik soll es möglichst wenig Reiseverkehr geben, um die Verbreitung der hochansteckenden Virus-mutation B.1.1.7. zu dämpfen. Auf „nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland“solle verzichtet werden, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidenten.
Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten müssen sich weiterhin verpflichtend unter www. einreiseanmeldung.de registrieren und unmittelbar nach der Ankunft zehn Tage Quarantäne einhalten. Nur ein negativer Test – frühestens nach fünf Tagen – kann sie davon befreien. Für Heimkehrer aus „Virusvariantengebieten“
gelten schärfere Maßnahmen. Sie müssen ohne Ausnahme 14 Tage zu Hause bleiben.
Für Mallorca-urlauber trifft das alles nicht zu. Da die 7-Tage-inzidenz niedrig ist – sie lag am Montag bei 26 –, musste die Bundesregierung die Insel von der Liste der Corona-risikogebiete nehmen, wie Justiz- und Innenministerium beteuern.
Rückkehrern von dort und aus anderen Nicht-risiko-gebieten stehen allerdings Änderungen bevor, weil sie an den Urlaubsorten mit Touristen aus anderen Ländern zusammentreffen, die ebenfalls Virusvarianten übertragen können. Vorerst appelliert die Bund-länder-runde an die Fluglinien, „konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug“durchzuführen und die Flüge in beliebte Urlaubsregionen während der Osterferien nicht auszuweiten. Danach will die Bundesregierung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes „eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland“in die Wege leiten.