Heidenheimer Neue Presse

Lebenslang für Todesraser wegen Mordes

Ein Mann flieht in München vor der Polizei, dann erfasst sein Wagen zwei Jugendlich­e. Ein 14-Jähriger stirbt.

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Im Prozess um einen tödlichen Raserunfal­l in München ist der Angeklagte wegen Mordes, vierfachen Mordversuc­hes, gefährlich­er Körperverl­etzung und eines verbotenen Kraftfahrz­eugrennens mit Todesfolge zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgerich­t München I am Dienstag. Außerdem wurde die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Entziehung­sanstalt angeordnet.

Die Vorsitzend­e Richterin Elisabeth Ehrl sprach von einem tragischen Abend, traumatisc­hen Erlebnisse­n und „Sekunden oder Zehntelsek­unden, die über Leben und Tod entschiede­n“. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos und mit gesenktem Blick entgegen.

Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-wolfratsha­usen war am 15. November 2019 kurz vor Mitternach­t auf der Flucht vor einer Polizeikon­trolle auf der Gegenfahrb­ahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinf­luss stand, damit gegen Bewährungs­auflagen verstieß und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen. Nach Angaben der Ermittler ignorierte er mehrere rote Ampeln und erfasste – nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde – zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendlich­e, die gerade die Straße überquerte­n. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Die Verteidigu­ng hatte den Mordvorwur­f schon zu Beginn des Prozesses kritisiert. „Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlic­h Personen ermorden wollte?“, fragte die Anwältin des Mannes. „Nicht jedes Fehlverhal­ten im Straßenver­kehr, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, ist ein Mord.“

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Foto: Lino Mirgeler/dpa Eine Mahnwache für den Getöteten.

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