Hoffnung auf mehr Normalität
Corona
Außerdem seien auch Ffp2-masken günstig zu haben. Online kosteten sie 65 Cent pro Stück, im Handel vor Ort etwa 1 Euro.
Es sei auch nicht nötig, wovon der Antragsteller ausgegangen sei, die Maske nach jeder Benutzung zu entsorgen, befand das Gericht. Nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sei es möglich, eine Maske „bis zu fünfmal wiederzuverwenden, wenn sie zuvor sieben Tage bei Zimmertemperatur getrocknet wird“.
Das Sozialgericht geht von einem monatlichen Bedarf von neun Ffp2-masken aus. Das koste weniger als 6 Euro pro Monat, wenn die 65 Cent pro Maske zugrunde gelegt werden. Werde die Maske täglich gewechselt, komme ein Betrag von 19,50 Euro zusammen. „Selbst diese Summe kann vom Antragsteller zumutbar vorfinanziert werden.“
Das Sozialgericht verweist darauf, dass der Antragsteller „aufgrund der am 1. April 2021 in Kraft getretenen Neuregelung im SGB XII (Sozialgesetzbuch) im Mai 2021 einmalig 150 Euro für pandemiebedingten Sonderbedarf im 1. Halbjahr 2021 ausgezahlt“bekommt. „Mit dieser Einmalzahlung kann er auch unter Berücksichtigung weiterer erhöhter Ausgaben die für die Anschaffung einer angemessenen Anzahl von Ffp2-schutzmasken erforderlichen Kostenaufwendungen decken.“
Das Warten dauert. In den Alten- und Pflegeheimen haben fast alle Bewohner die erste Imfpdosis erhalten. Die große Mehrheit auch schon die zweite. Doch auf Freiheiten hoffen Heimbewohner und Betreuer bisher vergebens. Noch immer gelten Zugangsbeschränkungen. Das gemeinsame Leben ist stark eingeschränkt. Mancherorts so sehr, dass in Lörrach ein Heimbetreiber für das gemeinsame Kaffeetrinken von Geimpften vor Gericht streitet.
„Wir bekommen nichts an die Hand“, sagt Robert Kiesinger, Leiter des Alten- und Pflegeheims St. Anna in Ulm. Vorgaben aus dem Sozialministerium in Stuttgart stehen aus. Beratungen der Gesundheitsminister zum Umgang mit geimpften Personen hatten diese Woche zu keiner Entscheidung geführt. Am Dienstag soll erneut beraten werden.
Für Irritationen sorgt derweil die fast zeitgleich angepasste Empfehlung des Robert Koch Instituts (RKI). Sie legt nahe, dass vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen, Genesene und erstmals Geimpfte künftig von Quarantäne-maßnahmen ausgenommen werden sollen. Diese Entscheidung sei so „wegweisend“, dass sie „nicht nur über eine Anpassung der Empfehlungen des RKI erfolgen sollte“, moniert Sozialminister Manne Lucha (Grüne) in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Lucha schreibt: „Wenn das RKI nunmehr selbst bei einem engen
Kontakt mit einer infizierten Person eine Quarantänepflicht für geimpfte Personen aufgrund des geringen Risikos einer Virusübertragung nicht mehr für erforderlich hält, dann stellt sich die Frage, wie die übrigen Corona-bedingten Grundrechtseinschränkungen verfassungsrechtlich noch gerechtfertigt werden können.“Das beziehe sich letztlich auf sämtliche Untersagungen und Einschränkungen in allen Lebensbereichen, die derzeit auch noch für geimpfte Personen gelten.
Noch ist völlig unklar, was die Empfehlungen für die Alten- und Pflegeheime bedeuten. Nach wie vor gelten dort strenge Vorgaben. Besuche sind im Ulmer St. Anna Stift von Montag bis Samstag nur zwischen 8 und 15.30 Uhr möglich, und an Tagen mit starkem Andrang auch nur für eine Stunde. So soll die Besucherzahl auf den Stationen begrenzt werden.
Die Stiftung Patientenschutz
„Die Verantwortung für die Bewohner liegt bei uns“, sagt Robert Kiesinger. Deshalb lässt er auch nur Tests gelten, die in seinem Haus von geschulten Mitarbeitern vorgenommen wurden.
Noch sind im St. Anna Stift die Gemeinschaftsräume verwaist. Aktivitäten finden nur auf den jeweiligen Stationen statt. In diesen abgetrennten Bereichen dürfen die Bewohner auch gemeinsam essen. Darüber hinausgehende Aktivitäten gibt es noch nicht, auch keine gemeinsamen Gottesdienste. „Jeder Tag ist ein Spagat, wie weit wir gehen können.“
Auch in der Karl-olga-altenpflege in Stuttgart wartet Heimleiter Markus Bartl auf ein Signal für erste Lockerungen. „Noch gelten die Bedingungen, die wir seit drei Monaten haben. „Wir warten auf das Go, dass wieder mehr Normalität einkehren kann.“Zwei der drei Häusern, für die Bartl im
Raum Stuttgart und Esslingen Verantwortung trägt, werden nach dem Hausgemeinschaftskonzept geführt. Dort können die Bewohner wie in einer Familie zusammen essen und gemeinsam Zeit verbringen. Im anderen Haus sind die Vorgaben strenger. „Was allen fehlt sind größere Veranstaltungen, bei denen die Bewohner mal wieder etwas anderes sehen und andere Menschen sprechen können.“Die lange Zeit der Kontaktbeschränkung hat bei Bewohnern Spuren hinterlassen. „Vor allem diejenigen, die einen engen Kontakt zu ihren Angehörigen pflegen, haben gelitten.“
Auch Ursula Wössner-ackermann haben die vergangenen Monate gefordert. „Das war mit Sicherheit das anstrengendste Jahr, das ich als Heimleiterin hatte.“Noch gelten im Awo-pflegeheim an den Weinbergen in Remshalden strenge Auflagen. Besuche sind nur nach Anmeldung und nur für eine Stunde möglich. Auch die 230 Mitglieder des Fördervereins, die sonst für Lebendigkeit im Haus sorgen, bleiben vorläufig noch ausgeschlossen. Zwar hätten die Impfungen Bewohnern und Mitarbeitern ein Gefühl von Sicherheit vermittelt.
Was fehlt, sind Freiheiten. Zum Beispiel die, in den offenen Garten zu gehen und spontan Menschen aus dem Ort zu treffen, sagt Wössner-ackermann. „Ich wünsche mir, dass wir bald wieder zu dem offenen Haus werden, das wir einmal waren“.
Freiburg. Drei Schuldsprüche, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen: Im Prozess um Drogendeals in der Freiburger Justizvollzugsanstalt sind am Freitag die Urteile ergangen. Ein Häftling und eine ehemalige Justizbeamtin wurden zu Haftstrafen verurteilt. Den Bruder des Mannes verurteilte das Freiburger Landgericht zu einer Geldauflage von 1500 Euro. Ein Mithäftling wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beamtin zweimal gegen 1000 beziehungsweise 1500 Euro Betäubungsmittel und verbotene Gegenstände wie Mobiltelefone ins Gefängnis geschmuggelt hatte. Die habe ihr der jüngere Bruder des Häftlings gegeben. Der 33-Jährige wiederum habe hinter Gittern mit den Drogen gehandelt.
Er wurde unter anderem wegen Bestechung und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Der 22 Jahre alte Bruder muss wegen Beihilfe nach Jugendstrafrecht 1500 Euro zahlen. Die 36-jährige Ex-beamtin wurde unter anderem wegen Bestechlichkeit und Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Gruppe war aufgeflogen, als sich die Beamtin ein drittes Mal zum Schmuggeln bereiterklärt hatte, wieder gegen 1500 Euro als Bestechung.
Stuttgart. Im kommenden Schuljahr 2021/2022 gehen 19 neue Ganztagsschulen im Südwesten an den Start. Dies teilte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Freitag mit. Die Corona-pandemie habe einmal mehr vor Augen geführt, dass Schule nicht nur ein Ort des Lernens sei, sondern auch ein Ort der Begegnung. „Das gilt insbesondere für Ganztagsschulen. Denn hier spielt sich viel Zeit im Leben der Schülerinnen und Schüler ab.“
Das Kultusministerium genehmigte insgesamt vier neue Ganztagsschulen mehr als im Vorjahr. So gehen dann weitere 13 Schulen mit dem im Schulgesetz verankerten Ganztagskonzept in den Betrieb – zwölf neue Grundschulen sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen. Hinzu kommen außerdem sechs weiterführende Schulen, die nach dem alten Konzept arbeiten.