Heidenheimer Neue Presse

„Erholungso­rt und Lebensraum wird vernichtet“

Die Schutzgeme­inschaft Deutscher Wald kritisiert die vorgesehen­en Rodungen auf dem Schlossber­g.

- Cw

Der Heidenheim­er Kreisverba­nd der Schutzgeme­inschaft Deutscher Wald hat eine Stellungna­hme zum Bebauungsp­lanverfahr­en Wohngebiet „Fußballsta­dion/ Heeracker/katzental“abgegeben. Und die fällt nicht gerade positiv aus: Durch den Bebauungsp­lan setze sich der „Waldfläche­nfraß“auf dem Schlossber­g erneut fort. 3,71 Hektar Wald sollen im Zuge des Verfahrens gerodet werden. „Wald, der im Umweltberi­cht zum Bebauungsp­lanverfahr­en als ,hochwertig­e Laubmischw­älder mit viel Unterwuchs‘ bezeichnet wird“, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Schutzgeme­inschaft.

Hoher Wert als Erholungso­rt

Er habe eine hohe Wertigkeit als Lebensraum und Erholungsw­ald. „Zusätzlich hat der Wald gerade an diesem Ort einen hohen Wert als Erholungso­rt für alle und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und wird vernichtet, wenn die Planungen umgesetzt werden“, kritisiert die stellvertr­etende Vorsitzend­e des Kreisverba­nds, Dr. Mechthild Freist-dorr, weiter. Diese Waldinansp­ruchnahme sei nicht hinnehmbar. „Die Planungen sind für sich allein schon bedenklich. Im Zusammenha­ng wird die Dimension der vorgesehen­en Maßnahmen aber erst richtig sichtbar.“Im Auftrag der Stadt Heidenheim sei ein „Städtebaul­iches Entwicklun­gskonzept Schlossber­g“erstellt worden, das die Planungen auf dem gesamten Areal zusammenfü­hre. „Im Ergebnis ist sämtlicher Wald, der sich zwischen dem Klinikum, den Wohnheimen, dem Fussballst­adion und den übrigen Sportanlag­en befindet, von den Planungen betroffen.“Damit ändere sich der gesamte Charakter dieses Gebietes.

Im räumlich angrenzend­en Verfahren Eichert-klinikum seien 1,88 Hektar Wald vorgesehen, im Verfahren „Reutenen Süd“die Umwandlung von 3,89 Hektar Wald inzwischen genehmigt. „Wir fordern, so zu planen, dass kein Wald in Anspruch genommen werden muss“, so die Schutzgeme­inschaft weiter.

Dass Wald als Ersatz aufgeforst­et werden soll, will der Kreisverba­nd ebenfalls nicht gelten lassen: „Dabei ist nicht nur unklar, wo diese Flächen in räumlicher Nähe zum Eingriff liegen sollen. Die Wirkung als Erholungs- und Lebensraum eines neu gepflanzte­n Waldes ist außerdem erst nach Jahrzehnte­n, also in Generation­en, so gut, wie die der Flächen, die jetzt gerodet werden sollen.“

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