Viele Aufgaben und Pflichten
Im Juni bestimmen die Heidenheimer ein neues Stadtoberhaupt. Dessen Aufgaben sind sehr vielseitig und zeitraubend. Aber der OB hat auch viel Macht.
Am 20. Juni haben die Heidenheimer die Möglichkeit, ein neues Stadtoberhaupt zu wählen, das die Geschicke der Stadt für die kommenden acht Jahre lenken wird. Interessenten für dieses Amt haben noch bis zum 25. Mai die Möglichkeit, ihre Bewerbung beim Rathaus abzugeben.
Doch was tut so ein Oberbürgermeister (OB) überhaupt? Wofür ist er zuständig, was sind seine Befugnisse, was seine Rechte, seine Pflichten? Ist der Oberbürgermeister gar der Chef aller Bürgermeister im Kreis? Keineswegs: Auch wenn es im Landkreis Heidenheim nur einen weiteren Oberbürgermeister in Giengen und ansonsten „nur“Bürgermeister gibt, hat das nichts mit Hierarchien zu tun. Vielmehr liegt die Bezeichnung des Amtes in der Größe der Städte begründet. Giengen und Heidenheim sind „Große Kreisstädte“, haben mehr als 20 000 Einwohner und deshalb einen Oberbürgermeister.
Aufgaben sind festgeschrieben
Das und vieles andere ist in der Gemeindeordnung des Landes Baden-württemberg festgeschrieben. Etwa, dass der Oberbürgermeister Leiter der Stadtverwaltung und damit Chef im Rathaus ist. Somit ist er eine Art Manager eines größeren mittelständischen Unternehmens. Immerhin sind bei der Verwaltung alles in allem 887 Beschäftigte tätig, für die er der Dienstvorgesetzte ist. Als Leiter der Stadtverwaltung ist er verantwortlich dafür, dass die Aufgaben sachgemäß erledigt werden und die Verwaltung ordnungsgemäß funktioniert. Verantwortlich ist er auch für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.
Klar, dass der OB all diese Dinge nicht allein erledigen und Fachmann in allen Bereichen sein kann. Deshalb hat er auch einen Stab von engen Mitarbeitern, die die verschiedenen Fachbereiche des Rathauses leiten. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters sind klar definiert und lassen sich in der Hauptsatzung der Stadt Heidenheim nachlesen. In dieser ist festgelegt, dass er keinesfalls nach Gutdünken handeln und entscheiden kann, sondern bei den meisten Angelegenheiten die Zustimmung des Gemeinderats benötigt.
Vorsitzender des Gemeinderats
Diesem ebenfalls von den Bürgern gewählten Gremium steht der Oberbürgermeister vor, er ist dessen stimmberechtigter Vorsitzender. Gleiches gilt auch für die Ausschüsse. Er leitet die Sitzungen, ist für die ordnungsgemäße Einladung verantwortlich und erteilt den Rednern das Wort. Zugleich jedoch ist der Gemeinderat auch das Kontrollorgan des OB und der Verwaltung. Das bedeutet, dass der OB zwar einerseits Vorsitzender des Gremiums ist, andererseits der Gemeinderat als „Hauptorgan der Gemeinde“hierarchisch über ihm steht und ihm Anweisungen geben kann.
Finanzielle Verfügungsmittel
Über die Hauptsatzung hat der Heidenheimer Gemeinderat dem Stadtoberhaupt einige Rechte in finanzieller Hinsicht eingeräumt. So darf der OB etwa im Einzelfall Arbeiten und Lieferungen bis zu einer Höhe von 100 000 Euro ohne Zustimmung des Gemeinderats vergeben, sofern diese im Haushaltsplan festgeschrieben sind. Zudem darf er im Einzelfall ungeplante Ausgaben von bis zu 30 000 Euro freigeben.
Eine weitere festgeschriebene Aufgabe ist die repräsentative, denn der OB ist auch gesetzlicher Vertreter der Gemeinde. Das bedeutet, dass er bei vielen Anlässen stellvertretend für Gemeinderat und Bürger auftritt und auch in deren Namen agiert. Damit verbunden sind jede Menge Termine, bei denen der Oberbürgermeister repräsentativ auftreten muss. Zu diesen Pflichtterminen kommen noch zahlreiche weitere Anlässe, bei denen der OB repräsentative Aufgaben wahrnimmt – auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Dazu gehören öffentliche Anlässe ebenso wie Veranstaltungen von Vereinen, Unternehmen und anderen Einrichtungen. Bei diesen wird von den Beteiligten die Anwesenheit des OB häufig erwartet – eine sehr zeitaufwendige Tätigkeit.
Offenes Ohr für alle Anliegen
Zu den rechtlich festgelegten Aufgaben und Tätigkeiten gehören natürlich jede Menge andere Dinge, die sowohl die Bürger als auch Ansprechpartner vom OB erwarten. Er soll für die Anliegen von Handel, Gewerbe, Dienstleistern und Industrie ebenso ein offenes Ohr haben wie für Vereine, Institutionen, gemeinnützige Einrichtungen, Gewerkschaften und alle anderen erdenklichen Institutionen und Interessenvertretungen – und natürlich in erster Linie für die Bürger.
OB sollte auch Ideengeber sein
Doch von einem OB wird noch viel mehr erwartet. Zwar ist es nirgends festgeschrieben, doch sollte er auch eine weitere wichtige Funktion wahrnehmen: die des Ideengebers. Häufig steht und fällt die Entwicklung einer Kommune mit den Visionen und der Linie, die ein Oberbürgermeister vorgibt. Hier spielt auch eine weitere Tätigkeit eine Rolle: die des Lobbyisten für die Stadt. Gegenüber dem Städtetag, aber auch gegenüber dem Land und anderen Institutionen sind Präsenz und Vernetzung wichtig, um Ziele erreichen zu können.
Viele Aufgaben, viel Macht
Auf den künftigen OB kommen darüber hinaus noch weitere Aufgaben zu. Die des Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke, der Congress & Event Gmbh und der Städtischen Grundstücks- und Wohnungsbau Gmbh. Hinzu kommt noch die Mitgliedschaft in zahlreichen weiteren Gremien.
Alles in allem hat der Oberbürgermeister also sehr vielschichtige Aufgaben, aber auch sehr viel Macht. Diese ergibt sich durch die Kompetenzen und aus der Direktwahl durch das Volk. Sie verstärkt die Durchsetzungskraft des Oberbürgermeisters, der als gewählter Repräsentant der Bürger vor den Rat treten und beanspruchen kann, seine Vorstellungen unter Berufung auf den Volkswillen durchzusetzen.