Heidenheimer Neue Presse

Viele Aufgaben und Pflichten

Im Juni bestimmen die Heidenheim­er ein neues Stadtoberh­aupt. Dessen Aufgaben sind sehr vielseitig und zeitrauben­d. Aber der OB hat auch viel Macht.

- Von Andreas Uitz

Am 20. Juni haben die Heidenheim­er die Möglichkei­t, ein neues Stadtoberh­aupt zu wählen, das die Geschicke der Stadt für die kommenden acht Jahre lenken wird. Interessen­ten für dieses Amt haben noch bis zum 25. Mai die Möglichkei­t, ihre Bewerbung beim Rathaus abzugeben.

Doch was tut so ein Oberbürger­meister (OB) überhaupt? Wofür ist er zuständig, was sind seine Befugnisse, was seine Rechte, seine Pflichten? Ist der Oberbürger­meister gar der Chef aller Bürgermeis­ter im Kreis? Keineswegs: Auch wenn es im Landkreis Heidenheim nur einen weiteren Oberbürger­meister in Giengen und ansonsten „nur“Bürgermeis­ter gibt, hat das nichts mit Hierarchie­n zu tun. Vielmehr liegt die Bezeichnun­g des Amtes in der Größe der Städte begründet. Giengen und Heidenheim sind „Große Kreisstädt­e“, haben mehr als 20 000 Einwohner und deshalb einen Oberbürger­meister.

Aufgaben sind festgeschr­ieben

Das und vieles andere ist in der Gemeindeor­dnung des Landes Baden-württember­g festgeschr­ieben. Etwa, dass der Oberbürger­meister Leiter der Stadtverwa­ltung und damit Chef im Rathaus ist. Somit ist er eine Art Manager eines größeren mittelstän­dischen Unternehme­ns. Immerhin sind bei der Verwaltung alles in allem 887 Beschäftig­te tätig, für die er der Dienstvorg­esetzte ist. Als Leiter der Stadtverwa­ltung ist er verantwort­lich dafür, dass die Aufgaben sachgemäß erledigt werden und die Verwaltung ordnungsge­mäß funktionie­rt. Verantwort­lich ist er auch für die Vorbereitu­ng und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeindera­ts und seiner Ausschüsse.

Klar, dass der OB all diese Dinge nicht allein erledigen und Fachmann in allen Bereichen sein kann. Deshalb hat er auch einen Stab von engen Mitarbeite­rn, die die verschiede­nen Fachbereic­he des Rathauses leiten. Die Aufgaben und Zuständigk­eiten des Oberbürger­meisters sind klar definiert und lassen sich in der Hauptsatzu­ng der Stadt Heidenheim nachlesen. In dieser ist festgelegt, dass er keinesfall­s nach Gutdünken handeln und entscheide­n kann, sondern bei den meisten Angelegenh­eiten die Zustimmung des Gemeindera­ts benötigt.

Vorsitzend­er des Gemeindera­ts

Diesem ebenfalls von den Bürgern gewählten Gremium steht der Oberbürger­meister vor, er ist dessen stimmberec­htigter Vorsitzend­er. Gleiches gilt auch für die Ausschüsse. Er leitet die Sitzungen, ist für die ordnungsge­mäße Einladung verantwort­lich und erteilt den Rednern das Wort. Zugleich jedoch ist der Gemeindera­t auch das Kontrollor­gan des OB und der Verwaltung. Das bedeutet, dass der OB zwar einerseits Vorsitzend­er des Gremiums ist, anderersei­ts der Gemeindera­t als „Hauptorgan der Gemeinde“hierarchis­ch über ihm steht und ihm Anweisunge­n geben kann.

Finanziell­e Verfügungs­mittel

Über die Hauptsatzu­ng hat der Heidenheim­er Gemeindera­t dem Stadtoberh­aupt einige Rechte in finanziell­er Hinsicht eingeräumt. So darf der OB etwa im Einzelfall Arbeiten und Lieferunge­n bis zu einer Höhe von 100 000 Euro ohne Zustimmung des Gemeindera­ts vergeben, sofern diese im Haushaltsp­lan festgeschr­ieben sind. Zudem darf er im Einzelfall ungeplante Ausgaben von bis zu 30 000 Euro freigeben.

Eine weitere festgeschr­iebene Aufgabe ist die repräsenta­tive, denn der OB ist auch gesetzlich­er Vertreter der Gemeinde. Das bedeutet, dass er bei vielen Anlässen stellvertr­etend für Gemeindera­t und Bürger auftritt und auch in deren Namen agiert. Damit verbunden sind jede Menge Termine, bei denen der Oberbürger­meister repräsenta­tiv auftreten muss. Zu diesen Pflichtter­minen kommen noch zahlreiche weitere Anlässe, bei denen der OB repräsenta­tive Aufgaben wahrnimmt – auch wenn er dazu nicht verpflicht­et ist. Dazu gehören öffentlich­e Anlässe ebenso wie Veranstalt­ungen von Vereinen, Unternehme­n und anderen Einrichtun­gen. Bei diesen wird von den Beteiligte­n die Anwesenhei­t des OB häufig erwartet – eine sehr zeitaufwen­dige Tätigkeit.

Offenes Ohr für alle Anliegen

Zu den rechtlich festgelegt­en Aufgaben und Tätigkeite­n gehören natürlich jede Menge andere Dinge, die sowohl die Bürger als auch Ansprechpa­rtner vom OB erwarten. Er soll für die Anliegen von Handel, Gewerbe, Dienstleis­tern und Industrie ebenso ein offenes Ohr haben wie für Vereine, Institutio­nen, gemeinnütz­ige Einrichtun­gen, Gewerkscha­ften und alle anderen erdenklich­en Institutio­nen und Interessen­vertretung­en – und natürlich in erster Linie für die Bürger.

OB sollte auch Ideengeber sein

Doch von einem OB wird noch viel mehr erwartet. Zwar ist es nirgends festgeschr­ieben, doch sollte er auch eine weitere wichtige Funktion wahrnehmen: die des Ideengeber­s. Häufig steht und fällt die Entwicklun­g einer Kommune mit den Visionen und der Linie, die ein Oberbürger­meister vorgibt. Hier spielt auch eine weitere Tätigkeit eine Rolle: die des Lobbyisten für die Stadt. Gegenüber dem Städtetag, aber auch gegenüber dem Land und anderen Institutio­nen sind Präsenz und Vernetzung wichtig, um Ziele erreichen zu können.

Viele Aufgaben, viel Macht

Auf den künftigen OB kommen darüber hinaus noch weitere Aufgaben zu. Die des Aufsichtsr­atsvorsitz­enden der Stadtwerke, der Congress & Event Gmbh und der Städtische­n Grundstück­s- und Wohnungsba­u Gmbh. Hinzu kommt noch die Mitgliedsc­haft in zahlreiche­n weiteren Gremien.

Alles in allem hat der Oberbürger­meister also sehr vielschich­tige Aufgaben, aber auch sehr viel Macht. Diese ergibt sich durch die Kompetenze­n und aus der Direktwahl durch das Volk. Sie verstärkt die Durchsetzu­ngskraft des Oberbürger­meisters, der als gewählter Repräsenta­nt der Bürger vor den Rat treten und beanspruch­en kann, seine Vorstellun­gen unter Berufung auf den Volkswille­n durchzuset­zen.

 ?? Foto: Oliver Vogel ?? Der Arbeitspla­tz des Heidenheim­er Oberbürger­meisters: Dreh- und Angelpunkt der Macht im Rathaus.
Foto: Oliver Vogel Der Arbeitspla­tz des Heidenheim­er Oberbürger­meisters: Dreh- und Angelpunkt der Macht im Rathaus.

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