Letzter Akt im Drama ums Kloster-geld
Nach jahrelangen Ermittlungen muss jetzt im Fall der Neresheimer Kloster-millionen ein Anwalt vor Gericht.
Neresheim. Ein toter Abt, geheime Konten, Geldwäsche-verdacht: Im Kriminalfall um das „Sondervermögen Weinberg“des Benediktiner-klosters Neresheim im Ostalbkreis beginnt am Freitag der voraussichtlich letzte Akt. Am Amtsgericht Krefeld (Nordrhein-westfalen) muss ein 89-jähriger Anwalt auf die Anklagebank. Ihm wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Lange stand das Kloster seinetwegen im Verdacht, eine Geldwaschanlage zu sein. Alles kam schon 2013 ins Rollen: Als im Kloster der beliebte und geschätzte Abt Norbert stirbt, finden sich Dokumente von unbekannten Klosterkonten mit einem Vermögen von mehr als vier Millionen Euro. Der Anwalt aus Krefeld erhebt Anspruch auf einen Teil der Millionen – und gerät ins Visier der Ermittler. Später sagt er, sein Steuervermeidungsmodell mit der wohltätigen Stiftung „Weinberg“sei legal und habe anonyme Geldgeber. Weil die Benediktiner nicht ausschließen können, dass es sich um schmutziges Geld handelt, rühren sie es nicht an. Bis ihnen 2019 nach langem Rechtsstreit die Millionen zugesprochen werden.
Jetzt muss der Anwalt, der jahrelang vergeblich um das Geld gekämpft hatte, vor Gericht. Er soll mithilfe des „Weinbergs“laut Staatsanwaltschaft Erbschaftssteuer und Kapitalertragssteuer in Höhe von insgesamt gut einer halben Million Euro hinterzogen haben.
Den hoch geachteten Abt könnte der Anwalt aus gemeinsamen Krefelder Schulzeiten gekannt haben. Der Klosterchef soll seinem alten Freund zu dem steuerfreien Konto unter dem Mantel des gemeinnützigen Fördervereins des Klosters verholfen haben. Inzwischen gehen die Ermittler davon aus, dass es sich einzig um das Geld des Anwalts gehandelt hat, das dieser geerbt haben dürfte. Aus ihrer Sicht war die Steuervermeidungskonstruktion keineswegs legal. Warum muss der Anwalt sich wegen Steuerhinterziehung verantworten, wo ihm doch die Millionen gar nicht gehören? Sein Mandant habe kein Interesse daran, mit der Presse zu sprechen, lässt sein Verteidiger wissen.