Heidenheimer Neue Presse

Eine gute Grundlage

- Guido Bohsem zum Vorschlag für eine Wahlrechts­reform

Die Diskussion über eine Wahlrechts­reform war bislang von zwei Wörtern geprägt: „geht“und „nicht“. Schon seit etwas mehr als einem Jahrzehnt bemüht sich der Bundestag, die Zahl seiner Abgeordnet­en nicht noch weiter ansteigen zu lassen. Die Vorhaben scheiterte­n immer wieder an den Bedenken der einen oder anderen Partei – zumeist der Union und der SPD. Denn die Reform des Wahlrechts wurde meistens nicht nur danach beurteilt, ob sie das Problem des Xxl-bundestage­s löst, sondern stets auch danach, ob die Lösung konkrete Vorteile für die eigene Partei oder zumindest einen Nachteil für die anderen mit sich brachte.

Kein Wunder also, dass der Vorschlag der Ampel-koalition zunächst auf Skepsis stieß. Denn er hält die Zahl der Abgeordnet­en klein, indem er die Aussichten beschränkt, mit einem Direktmand­at in den Bundestag einzuziehe­n. Selbst wenn sie die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis erhielten, wäre ein Einzug ins Parlament nicht mehr sicher für die Abgeordnet­en. Der größte Protest kommt folglich von den Parteien mit den meisten direkt gewählten Politikern, das sind CDU und CSU.

In einigen Wahlkreise­n mag es zwischen Abgeordnet­en und Wählern eine innige Beziehung geben. Eine Nachwahl-befragung 2017 ergab hingegen, dass die meisten Wähler keinen ihrer Wahlkreisk­andidaten kennen. Das trifft übrigens auch für viele Wähler zu, die ihre Erst- und Zweitstimm­e unterschie­dlich vergeben: Ein Drittel davon kannte keine der zur Wahl stehenden Personen. Damit soll nicht gesagt sein, dass der Vorschlag der Ampel-politiker der Weisheit letzter Schluss ist. Er ist aber eine gute Grundlage für die weitere Diskussion.

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