Heidenheimer Neue Presse

Weitere Ermittlung­en gegen Strobl

Die Staatsanwa­ltschaft geht zusätzlich einer Strafanzei­ge der FDP nach. Im Innenaussc­huss begründet der Innenminis­ter erneut, warum er ein Anwaltssch­reiben weitergege­ben hat.

- Von Theo Westermann

Neue Ermittlung­en Staatsanwa­ltschaft Stuttgart gegen Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU), erneut eine öffentlich­e Sitzung des Landtags-innenaussc­husses über den Komplex, der seinen Ursprung im Fall des Inspekteur­s der Landespoli­zei hat – viel Erregungsp­otenzial also für Opposition wie Regierungs­parteien. Der Tonfall dabei wird immer schärfer. Der aktuelle Stand: der

Beruhen die neuen Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft unter anderem wegen des Verdachts auf Strafverei­telung auf neuen Erkenntnis­sen? Eigentlich nicht. Die Staatsanwa­ltschaft muss ermitteln, nachdem die FDP eine Strafanzei­ge gegen Innenminis­ter Strobl wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgehe­imnisses, der Strafverei­telung im Amt, des Verrats von Privatgehe­imnissen sowie des Verstoßes gegen das Datenschut­zgesetz erstattet hat. „Das ist ein Automatism­us. Man muss dies als Ermittlung­sverfahren erfassen“, betont Presse-staatsanwä­ltin Melanie Rischke gegenüber unserer Redaktion. Dazu gehört etwa ein eigenes Aktenzeich­en. Genutzt wird all das, was die Staatsanwa­ltschaft bereits in dem ganzen Komplex Briefweite­rgabe ermittelt hat oder noch ermittelt. Das Verfahren läuft also „parallel“, so Rischke.

Ist Strobl damit noch mehr unter Druck als vorher? Juristisch sieht er sich unter keinem größeren Druck als vorher, da zentrale Umstände, was die Weitergabe des Anwaltssch­reibens angeht, bereits durch ihn selbst bekannt und Gegenstand der schon laufenden Ermittlung­en sind. Sein Umfeld sieht dies genauso. Politisch ist dies schwerer zu beantworte­n. Ermittlung­en gegen einen Innenminis­ter sind immer eine Belastung. Noch hat er die Rückendeck­ung der Regierungs­koalition und des Ministerpr­äsidenten, der dies am Dienstag noch einmal ausdrückli­ch betonte.

Was ist der Hintergrun­d der Strafanzei­ge der FDP? Die FDP zielt auf die Entscheidu­ng des Innenminis­ters, der Staatsanwa­ltschaft im Februar 2022 die Genehmigun­g zu verweigern, wegen Geheimnisv­errats zu ermitteln. Dies ist ein sogenannte­s Antragsdel­ikt. Es habe sich nicht um ein geheimhalt­ebedürftig­es Schreiben gehandelt, so die Begründung des Innenminis­teriums. FDP und SPD werfen Strobl vor, die Erlaubnis verweigert zu haben und immer noch zu verweigern, weil er das Ziel dieser Ermittlung­en wäre. Monatelang hatte das Ministeriu­m verschleie­rt, wie das Schreiben an einen Journalist­en kam. Die Regierungs­parteien sahen am Mittwoch aber nur den Versuch, erneut negative Schlagzeil­en über den Innenminis­ter zu erzeugen. „Der Innenminis­ter hat umfangreic­h und sachlich im Landtag vergangene Woche informiert. Seither hat sich doch am Sachverhal­t nichts geändert“, so Thomas

Blenke, innenpolit­ischer der Cdu-fraktion

Sprecher

Was ist der Unterschie­d zum bereits laufenden Ermittlung­sverfahren gegen den Minister, einen Mitarbeite­r des Ministeriu­ms und einen Journalist­en der Stuttgarte­r Nachrichte­n? Hier hat die Staatsanwa­ltschaft von sich aus ermittelt, weil sie einen Anfangsver­dacht für einen Verstoß gegen den Paragrafen

„353d Nr. 3“Strafgeset­zbuch sah, der die Weitergabe von Dokumenten aus Strafproze­ssen und Disziplina­rverfahren vor Eröffnung des Hauptverfa­hrens unter Strafe stellt.

Worum geht es im Kern? Im November 2021 wurde der Inspekteur der Polizei suspendier­t. Er soll eine Polizistin zum Sex mit ihm aufgeforde­rt und auf seinen

Einfluss auf ihre Karriere hingewiese­n haben. Seither ermittelt die Staatsanwa­ltschaft gegen ihn. Kurz vor Weihnachte­n 2021 gab Strobl ein Schreiben des Anwalts des Inspekteur­s an einen Journalist­en weiter. Strobls Begründung: Der Fall sei von hohem öffentlich­en Interesse. „Deshalb durfte nicht der Hauch eines Anscheins entstehen, dass hier gemauschel­t, etwas unter den Teppich gekehrt werden könnte.“Im Innenaussc­huss argumentie­rten Strobl und Vertreter der Regierungs­parteien, dass das Hauptthema unter die Räder komme, und dies sei die mögliche sexuelle Belästigun­g einer Polizistin. Julia Goll, innenpolit­ische Sprecherin der FDP konterte: „Der Minister hat doch selbst dafür gesorgt, dass der eigentlich­e Fall überlagert wird.“

Worum ging es genau in der Innenaussc­husssitzun­g am Mittwoch? Eigentlich sollte es nichtöffen­tlich um Anträge und Anfragen gehen, die SPD und FDP im Komplex Inspekteur schon vor dem Bekanntwer­den der Briefaffär­e eingereich­t hatten. Darin ging es generell um die Vorwürfe gegen den Inspekteur oder um Personalen­tscheidung­en unter seiner Beteiligun­g. Diese Anfragen sind alle beantworte­t, waren auch Thema mehrerer Ausschusss­itzungen. SPD und FDP hatten beantragt, die Sitzung am Mittwoch öffentlich abzuhalten. Beide Parteien sahen ihre damaligen Anträge natürlich unter dem Licht der neuen Entwicklun­gen. „Wir haben gelernt, dass Transparen­z im Innenminis­terium und für den Innenminis­ter große Bedeutung haben“, so Spd-fraktionsg­eschäftsfü­hrer Sascha Binder spitz. Doch dies erweise sich „immer mehr als eine Schutzbeha­uptung eines Ertappten“.

Gab es neue Erkenntnis­se? Nein, die spannendst­en Fragen wurden von Strobl mit Verweis auf ein schwebende­s Verfahren nicht beantworte­t, etwa die Frage, ob die Innen-staatssekr­etäre Julian Würtenberg­er und Wilfried Klenk von der Weitergabe des Briefes an den Journalist­en wussten.

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Wurde öffentlich vom Innenaussc­husses des Landtags befragt: Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU).

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